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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Editor]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 3.1844

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Sankt Wilhelm im Breisgau
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https://doi.org/10.11588/diglit.22585#0160
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überlassen, wandten sie sich abermals an Oestreich, erhielten dessen
Schutz und verließen hierauf ihr Konventhaus zu Freiburg und erbau-
ten das neue Kloster im Orte Oberried, wozu sie von Kaiser Leo-
pold eine Beisteuer in Geld nebst ansehnlichen Vorrechten erhalten
hatten (").
Dieser Wegzug brachte den guten- Wilhelmiten aber die Feind-
schaft sowohl der Stadt Freiburg, als der Franzosen auf den Hals.
Beide Theile behandelten sie sehr übel, plünderten und verbrannten
die Wohnung zu Sankt Wilhelm mir dem dortigen Hofe, schlugen
die Religiösen zu Oberried und schleppten sie hinweg. Endlich aber
erfolgte der Friede von Ryßwick, die Franzosen räumten den Breisgau,
und die alten Verhältnisse traten wieder ein. Da sammelten sich auch
die Wilhelmiten um ihr neues Kloster wieder, lebten friedlich darin
fort, und verwalteten einige Pfarreien, welche man ihnen zur Unter-
stützung angewiesen.
Im Jahre siebzehnhundert sieben und zwanzig wurde das Prio-
rat Oberried, durch die Bemühungen des päbstlichen Nuntins zu
Luzern, dem Stifte Sankt Blasien einverleibt (-'). Diese Verände-
rung wirkte auf die oberriedischen Unterthauen nicht vortheilhaft ein;
denn es erhob sich über das Eigeuthum der Waldungen und dergleichen
ein heftiger Prozeß, welcher kein Ende erreicht hat (^). Indessen sind
die Güter des Priorts unter der sauktblasischen Obsorge merklich ver-
bessert und die EüU .chte vermehrt worden. In Rücksicht der Seelsorge
war dieses kleine Gotteshaus immer sehr wohlthätig für die umliegende
Gegend, und diente der wcitschichtigen Pfarrei Kirchzarten zur Aushilfe

(26) Er nahm den Prior und Konvent in kaiserlichen Schutz und Schirm, Ver-
spruch und Geleit; erlaubte ihnen, Freiburg zu verlassen und sich anderswo
in seinen Landen niederzulaffen; überließ ihnen zu dem neuen Klosterbau auf
30 Jahre lang die ihm als Landesherrn in ihren drei Vogteien Oberried,
Kappel und Hofsgrund fallenden Wein- .und Salznmgelder, Kontri-
butionen und Accise, wie alle ordinären und extraordinären Onera, und ver-
sprach ihnen endlich, bei Besetzung von Pfarreien auf sie bedacht zu seyn.
Gnadenbrief vom 3. Ott. 1681.
(27) »^.nno 1727 Älonasterio ^8. Mnxrr tres kriorattm patrnm 'Wiliielnntarnm,
neinpe prope OlinAenovinin in Helvetia, I/öttAerr in 8uevia, et Oöer-
rreek acl peäem ni^rae s^lvae, auctoritate pontiücia et ca68area, tam ynoacl
spirilualia, quam teiuporalia sunt »ssociati.« Lttuiuersker, annal. monitsterii
sanpetr. II, 753.
(28) Ganz in neuerer Zeit erst fand dieser langwierige Waldprozeß endlich seine
Schlichtung.
III.

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