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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Editor]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 3.1844

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Einiges über die Urgeschichte von Pforzheim
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https://doi.org/10.11588/diglit.22585#0200
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185

Thurm auf uuserm Wartberge, dessen Trümmer noch kühn den Stürmen
der Zeit trotzen, zum nämlicheu Glanze des Ursprunges erheben
möchte, wie Virgil sein Kapitol, muß ich doch aus deutscher Wahr-
heitsliebe bekeunen, daß weder von dem Stifter, noch von dem Namen
Pforzheims sich in irgend einem Denkmale der Vorzeit eine Spur
entdecken läßt."
„Indessen ist es gewiß, daß unsere Gegend von den Römern
besetzt und kultivirt war. Eine römische Heerstraße, welche von Straß-
burg oder Baden nach Rastatt führte, zog sich von Nöttingen an die
Enz hinab und sodann mit der Würm wieder aufwärts gegen Heims-
heim zu, berührte also genau die Gegend von Pforzheim. Und in
der That ist es höchst wahrscheinlich, daß schon damals an diesem
den Schwarzwald schließenden Orte ein Kastell erbaut worden."
„So wenig man nun mit Gewißheit die Frage vom Ursprünge
Pforzheims beantworten kann, ebenso wenig läßt sich auf die Frage
vom Anfalle an Baden etwas Bestimmtes sagen. Anfangs von
römischen Kolonisten, alsdann von Alemanniern bewohnt, soll der Ort
im Mittelalter an das hohenstaufische Kaiserhaus gekommen, und end-
lich von Friedrich dem Zweiten an den Markgrafen von Baden
geschenkt worden seyn. Unstreitig aber war die Stadt um die Mitte
des dreizehnten Jahrhunderts schon badisch, was aus einer Urkunde
hervorgeht^ worin Markgraf Rudolf der Erste mit seiner Gemahlin
Kunegund dem Sckmldheißen die Erlaubniß ertheiit, seine Güter „in
der Altstatt" zu Pforzheim den dortigen Nonnen vermachen zu dürfen.
An dieser Urkunde hängt das pforzheimische Stadtsiegel, welches
ganz das Wappen des markgräflichen Hauses enthält.
„Pforzheim wurde bald hernach der Aufenthalt mehrerer Mark-
grafen. Denn nach damaliger Sitte hatte nicht allein der Erstgeborene,
sondern jeder von den Söhnen eines Fürsten das Recht der Erbfolge,
daß also"die väterlichen Lande getheilt werden mußten. Waren nun
etwa zu viele Erbherren, wodurch die Erbtheile zu klein geworden
wären, so mußten sich die jüngsten Brüder gefallen lassen, geistlich zn
werden. Auf. solche Weise war auch Markgraf Rudolf, der Sohn
Herrmann des Siebten, schon in den Priestcrrock eingekleidet gewesen,

non «ncessenüit esse scilicet prinioilliit 6erm»ni<«e ex erjuo IroMw. ^lii
<zn»si portgm szüvae Herc^nirre äietinn coigectsnt.
oppiüuin üocce scribit O/cM/rerm »Um Nüsse üielum r»b Orcznio
nemoro, in cn^ns meüitnllio situm est.»
 
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