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Berliner Kunst-Herold: wirtschaftl. Zentralorgan für bildende Künstler ; offizielles Publikations-Organ des Verbandes Deutscher Illustratoren, der Bildhauer-Vereinigung von Mitgliedern des V.B.K. und der Ortsvereine der A.D.K., sowie der Freien Vereinigung der Graphiker — 7.1907

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Nr. 20
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https://doi.org/10.11588/diglit.68597#0132
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Seite 128

KUNST-HEROLD

No. 20

Böiges, Steglitz, Mariendorferstr. 77. Gruppe II: 1. Preis:
Kennwort „Stein *, Bildhauer Franz Pritel, Berlin, Würzburger-
strasse 1a. 2. Preis: Kennwort „Komödie“, Bildhauer A. Krau-
mann, Berlin, Regensburgerstr. 8. Zum Ankauf empfohlen:
Kennwort „Berlin“, Bildhauer Richard Kühn, Berlin, Link-
strasse 29. Vom Dienstag, den 9. d. M„ ab werden die ein-
gegangenen Entwürfe bis zum Sonnabend, den 20. d. M„ in
unseren Räumen Berlin NW. 7, Neue Wilhelmstr. 1, II. Tr. rechts
ausgestellt sein und erlauben wir uns, Sie zur Besichtigung
derselben ergebenst einzuladen.
Essen a. R. Ein Wettbewerb zur Erlangung’ von Ent-
würfen für die architektonische Ausbildung der Möhnetal-
sperre wird vom Vorsitzenden des Ruhrtalsperrenvereins für
die im Deutschen Reiche ansässigen Architekten zum 1. Ok-
tober d. .1. ausgeschrieben. Es gelangen 3 Preise von 2000,
1500 und 7500 Mark zur Verteilung; nicht preisgekrönte Ent-
würfe sollen für je 400 Mark angekauft werden. Unterlagen
gegen 6 Mark, die zurückerstattet werden, durch das Bureau
des Rurtalsperrenvereins, Essen, Bachstr. 6.
Hirschberg i. Schl. Bei dem Wettbewerb Höhere Mäd-
chenschule Hirschberg in Schlesien sind 68 Entwürfe einge-
gangen. Den l. Preis (1500 Mark) erhielten für ihren Entwurf
die Architekten Fritz und Wilhelm Hennings in Berlin; den
II. Preis (800 Mark) der Architekt F. Backhaus in Kiel.
Mannheim. Gewinnung eines Bebauungsplanes für die
Fortführung der östlichen Stadterweiterung. Schlusstermin
1. Oktober 1907. Bedingungen und Unterlagen 20 Marfk vom
Tiefbauamt.
Opladen. Entwürfe für eine höhere Schule. Unterlagen
I Mark vom Opladener Schulverein E. V.
Ratibor. In einem engeren Wettbewerb betr. Entwürfe
für eine evangelische Kirche nebst Pfarr -und Gemeindehaus
in Ratibor erhielt den 1. Preis der Entwurf des Herrn Ar-
chitekten .Jürgen Kröger in Berlin.
Triest. Die Kommission der Triester Handels- und Ge-
werbekammer zur Förderung des Fremdenverkehrs schreibt
zwei internationale Wettbewerbe aus und zwar einen Wett-
bewerb für ein in Farben ausgeführtes Reklame-Plakat, durch
welches die Aufmerksamkeit des Fremden auf die charakteristi-
schen Schönheiten des Triester Stadt- und Landschaftsbildes
gelenkt wird, und den zweiten für zwei Serien von je sechs
Ansichtskarten, welche Darstellungen von Triest und Um-
gebung' bezw. Szenen aus dem Triester Volksleben zum Gegen-
stände haben. Es sind1 drei Preise zu 1200, 800 und 500 Kr„
für die Ansichtskarten zwei Preise zu je 600 Kr. ausgesetzt.
Konkurrenzarbeiten sind bis spätestens 31. Oktober 1907 ein-
zureichen.
Zittau. Entwürfe von Fa?aden neuzeitiger Gebäude, die
den Charakter des Zittauer Stadtbildes nicht beeinträchtigen.
Von der Stadtverordnetenversammlung bewilligt.

Neue Bestimmungen für künstlerische
Wettbewerbe-
Nachdem das Preuss. Kultusministerium schon seit längerer
Zeit Reformen der Bestimmungen eingeführt hat, die haupt-
sächlich den Bemühungen der hiesigen Bildhauer-Vereinigung
unter deren früheren Vorsitzenden Pfannschmi.dt zu danken
sind, hat nunmehr auch das Bayerische Kultusministerium
neue Grundsätze aufgestellt.
Ueber das Verfahren bei Wettbewerben für Werke der
Malerei oder Bildhauerei, zu deren Ausführung Zuschüsse aus
der budgetmässigen . Summe „zur Pflege und Förderung der
Kunst durch den Staat“ bewilligt sind, hat das Kultus-
ministerium neue Grundsätze aufgestellt, welche folgendes be-
sagen :

: § 1. Vor Eröffnung des Wettbewerbes ist das Preisge-
richt aufzustellen.
§ 2. Die Mehrzahl der Preisrichter hat aus bildenden
■ Künstlern zu bestehen, unter denen bei malerischen Wettbe-
j werben die Maler, bei bildhauerischen Wettbewerben die Bild-
i hauer besonders vertreten sein sollen.
§ 3. Die zu Mitgliedern des Preisgerichtes und zu Ersatz-
männern für dieselben ernannten Personen sind alsbald nach
ihrer Ernennung zur Erklärungsabgabe über die Annahme des
Preisrichteramtes aufzufordern. Wer sich zur Annahme bereit
erklärt hat, darf sich weder selbst unmittelbar oder mittel-
bar an dem Wettbewerbe beteiligen, noch bei der Gestaltung
von Entwürfen anderer Bewerber mitwirken und kann auch
die Ausführung des den Gegenstand des Wettbewerbes bilden-
den Kunstwerkes nicht übertragen erhalten.
§ 4. Das dem Wettbewerb zu Grunde zu legende Pro-
gramm soll seinem Inhalte nach vom Preisgerichte genehmigt
sein. Zu der Beratung über das Programm werden auch
die für das Preisgericht ernannten Ersatzmänner eingeladen.
Sofern es nach Lage der Sache notwendig erscheint, sollen
vor der Beschlussfassung über das Programm wenn tunlich
alle künstlet Ischen Mitglieder des Preisgerichtes die Oert-
lichkeit, für welche das Kunstwerk bestimmt ist, besichtigen.
Die §§ 5 und 6 enthalten die näheren Bestimmungen über
i die Festsetzung des Programms, wobei bemerkt wird, dass
j wesentliche Verstösse gegen verbindliche Bestimmungen des
| Programms die Ausschliessung der betreffenden Entwürfe von
dem Wettbewerbe zur Folge haben. Darüber, ob ein wesent-
licher Verstoss vorliegt, beschliesst endgültig das Preisgericht.
S 7 besagt: Die für Geldpreise bei öffentlichen Entwurfs-
wettbewerben ausgesetzte Summe soll bei einem Herstellungs-
preise bis zu 50 000 Mark zwischen 6 bis 10 Prozent, und wenn
der Wettbewerb ein Werk der Bildhauerei zum Gegenstand hat,
in der Regel nicht weniger als 10 Prozent dieses Preises be-
tragen.
Diese Sätze gelten in den Fällen, in welchen dem Ent-
wurfsbewerb ein Ideenwettbewerb vorausgegangen ist. für die
Geldpreise der beiden Wettbewerbe zusammen. — Bei be-
schränkten Wettbewerben soll, soweit tunlich ist, eine gleich-
mässige und angemessene Honorierung aller eingeladenen
Künstler, welche rechtzeitig einen den Bedingungen des Pro-
gramms entsprechenden Entwurf eingereicht haben, aber nicht
mit der Ausführung betraut werden, erfolgen.
Die §§ 8 bis 10 handeln von der Beschlussfassung des
Preisgerichtes. Dabei wird bestimmt, dass der zur Ausführung
vorgeschlagene Entwurf von der Zuerkennung eines Geld-
preises ausgeschlossen ist, und dass die gutachtlichen Be-
schlüsse des Preisgerichtes der Allerhöchsten Genehmigung
unterliegen.
§ 11 bestimmt, dass nach der Entscheidung die sämtlichen
eingelieferten Arbeiten in der Regel eine Woche lang öffent-
lich ausgestellt werden sollen.
§ 12. Der für die Ausführung bestimmte Entwurf wird
Eigentum des Auftraggebers. Im übrigen bleiben die eing’e-
lieferten Arbeiten Eigentum ihrer Urheber.
Auszeichnungen—Person I ich es.
Berlin. Seine Majestät der Kaiser und König haben aus
Anlass der diesjährigen Grossen Berliner Kunstausstellung an
folgende Künstler Medaillen zu verleihen geruht:
Die grosse goldene Medaille für Kunst
dem Maler Fritz Burger in Charlottenburg.
Die goldene Medaille für Kunst
dem Maler Friedrich Stahl in Florenz, dem Maler
und Radierer Fritz Bohle in Frankfurt a. M„ dem
 
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