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Z12 Für unsere Frauen Heft IZ


einiger Zeit nehmen unzählige junge Mädchen Stellungen als
Haustochter an. Es sind dies Stellungen, die meist nur freie Station
einbringen, selten wird ein Taschengeld gewährt, das aber so unbedeutend
ist, daß sich die Haustöchter davon nicht kleiden können. Wenn trotzdem so
viele junge Mädchen Stellungen als Haustochter annehmen, so hat das
seinen Grund darin, daß es den Eltern in heutiger Zeit nicht möglich ist,
ihren Töchtern eine Ausbildung zukommen zu lassen, die Geldopfer erfor-
dert. Viele verarmte Familien sind froh, wenn sie die erwachsene Tochter
von der Tasche los bekommen, sehen aber der Zukunft bange entgegen,
weil alle Mütter wissen, daß Stellung der Haustochter kein Beruf ist, der
dem jungen Mädchen Aussicht auf eine wirkliche Selbständigkeit gewährt.
Die Heiratsaussichten sind in diesem Berufe, wenn man überhaupt von
einem Berufe der Haustochter reden kann, nicht besonders günstig. Es
kommt hinzu, daß die jungen Mädchen vielfach stark ausgenutzt werden,
sich in manchen Stellungen nicht wohlfühlen und andauernd wechseln.
Trotzdem soll man junge Mädchen, die Lust und Liebe für den Haushalt
haben, die gesund sind und praktische Begabung aufweisen, nicht von der
Lehrstelle als Haustochter zurückhalten. Es gibt auch für die Haustöchter
ein Vorwärtskommen, es eröffnen sich ihnen recht gute Aussichten für die
Zukunft, wenn sie sich später als Lehrerin der landwirtschaftlichen Haus-
haltungskunde oder als ländliche Haushaftspflegerin weiter ausbilden.
Diese beiden Posten werden nicht nur gut bezahlt, sie sind sogar schöne
Lebensstellungen, und es besteht eine große Nachfrage nach dafür ausge-
bildeten Beamtinnen. Es ist gegenwärtig nicht möglich, die vakanten Posten
zu besetzen, weil nicht geügend ausgebildete Kräfte zur Verfügung stehen.
Daß die Ausbildung für diese Posten fünf Jahre dauert, darf nicht ab-
schrecken, da man zwei volle Jahre davon Haustochter sein kann.
Will man sich als ländliche Haushaltspflegerin ausbilden lassen, so ist
gute Gesundheit die Vorbedingung. Außerdem muß man das Landleben
lieben und praktische Begabung zum Unterricht besitzen. Als Vorbildung
ist Absolvierung der Mittelschule oder des Lyzeums notwendig. Aber auch
Volksschülerinnen ist dieser Beruf nicht verschlossen, nur muß dann, ehe
das Schullehrjahr beginnt, eine Vorprüfung abgelegt werden, die etwa
den Höchstanforderungen der Mittelschule entspricht.
Die Ausbildung beginnt mit zwei praktischen Lehrjahren in einem länd-
lichen Haushalte. Das junge Mädchen geht als Haustochter ohne Anspruch
auf Entschädigung in einen Gutshaushalt, ein Pfarrhaus oder in eine
ähnliche ländliche Besitzung und läßt sich während dieser zwei Jahre mit
allen Arbeiten in Haus und Garten vertraut machen. Dieser Haushalt muß
nun freilich von den Landwirtschaftskammern als Lehrhaushalt anerkannt
sein. Aber heutzutage sind bereits die meisten Gutshäuser, die Haustöchter
nehmen, als Lehrstellen anerkannt, so daß es keine Schwierigkeiten macht,
einen derartigen Posten zu finden. Selbst ganz unbemittelte Eltern können
daher zunächst ihre Tochter als Haustochter fortgeben, in der Hoffnung,
daß sich in den nächsten zwei Jahren ihre Verhältnisse ein wenig bessern
und daß das Schulgeld für die kommenden Jahre aufgebracht werden kann.
Bemittelte Eltern können ihre Töchter in einen Gutshaushalt geben, der
die sogenannten Maiden ausbildet. Es kann aber auch ein Maidenjahr in
einer Reifensteiner Schule absolviert werden, doch kostet diese Ausbildung
natürlich Geld. Nach der zweijährigen Lehrzeit als Haustochter ist ebenso,
wie nach dem Maidenjahr, eine Prüfung abzulegen. Wird sie bestanden,
folgt ein einjähriger Lehrgang für Haushaltspflegerinnen in einer der dafür
bestimmten Schulen. Für Preußen kommt die ländliche Hausfrauenschule
Beinrode bei Leinefelde, Kreis Worbis, in Frage, ferner die wirtschaftliche
Frauenschule Jnselbad bei Paderborn, in Bayern das landwirtschaftliche
Lehrgut Straß-Moos bei Neuburg an der Donau, und für Württemberg
die wirtschaftliche Frauenschule Großsachsenheim. In Thüringen bildet die
wirtschaftliche Frauenschule Neudietendorf die jungen Mädchen weiter aus.
Monatlich ist ein Betrag zu zahlen, der in den einzelnen Anstalten verschie-
den ist, sich aber in geringen Grenzen hält. Daraufhin werden bereits die
sogenannten praktischen Stellungen vermittelt, die aber noch zur Ausbil-
dung gehören. Das junge Mädchen muß noch zwei Jahre in einem Guts-
haushalt oder in einem landwirtschaftlichen Großbetrieb tätig sein, erhält
dann aber Gehalt, und zwar neben freier Station dreißig bis vierzig Mark
monatlich. Diese Stellen, die gegenwärtig zahlreich vorhanden sind, wer-
den durch die Ausbildungsstätten, ferner durch alle Landwirtschaftskam-
mern, durch den Reifensteiner Verband, Berlin, Königgrätzer Straße 122,
oder den Reichsverband der Beamtinnen und Fachlehrerinnen, Berlin,
Genthiner Straße 15, vermittelt.

Hat sich die junge Dame auch in diesen zwei Jahren praktisch bewährt,
was aus dem erhaltenen Zeugnis hervorgehen muß, so darf sie sich beim
Ministerium für Landwirtschaft um die Anerkennung als „staatlich geprüfte
Haushaltspflegerin" bewerben. Diesem Gesuche sind Lebenslauf, Füh-
rungszeugnis und sämtliche Zeugnisabschriften beizufügen. Man erhält
darauf Stellungen in sozialen Anstalten, Sanatorien, landwirtschaftlichen
Großbetrieben, Domänen und Gütern. Überall sind es leitende Posten,
die den dafür geeigneten Bewerberinnen übertragen werden. Die Bezah-
lung ist eine ziemlich gute.
Um Lehrerin der landwirtschaftlichen Haushaltungskunde zu werden,
braucht man die gleiche Vorbildung und auch die gleichen zwei Lehrjahre
in einem von der Landwirtschaftskammer anerkannten Haushalte. Es
folgen dann zwei Seminarjahre in einer Schule des Reifensteiner Verban-
des. Seminare befinden sich in Obernkirchen, in Bad Weilbach und in
Gnadenfrei, Schulen des Reifensteiner Verbandes ferner in Luisenhof und
auf Schloß Reuschenberg am Rhein. Bei dem zweijährigen Lehrgang
wird unter Berücksichtigung der bereits erlangten Praxis eine größere Selb-
ständigkeit von den Seminaristinnen verlangt. Während im ersten Jahr die
wissenschaftlichen Fächer durch Seelenkunde ergänzt werden, erfolgt im
zweiten Jahre die pädagogische und methodische Ausbildung. Betont wird
die ländlich-hauswirtschaftliche Betriebslehre, die Volkswirtschaftslehre
und Sozialpolitik mit Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Verhält-
nisse. Der Seminarbesuch schließt mit einer nicht allzu leichten Prüfung,
darauf legt man ein Probelehrjahr an einer vom Verband bestimmten
Schule ab und erhält außer einem Gehalt auch freie Station.
Die Ausbildung zur Lehrerin der Haushaltungskunde ist natürlich durch
die zwei Seminarjahre teurer als die der Haushaltspflegerin, bietet aber
bessere Aussichten für die Zukunft. Die in dieser Weise Ausgebildete kann
Lehrerin oder Leiterin an ländlichen Wanderhaushaltungsschulen oder an
Pflichtfortbildungsschulen werden, kann sich aber auch in Haushaltungs-
und Frauenschulen betätigen. Die ausgebildeten Kräfte werden in die
Gehaltsgruppen VII und VIII der Reichsbesoldungsordnung eingereiht.
Die Anstellungsaussichten sind gut.

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