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hinden dran" zu kaufen, und 1544 zahlte der Rath ein Kapital heim,
welches auf einem abgebrochenen Hause hinten am Leinwandhaus „gegen
der Metzler-Pforten" gelegen war. Welches Haus gemeint ist, lässt sich
nicht mehr feststellen, ebenso wenig die Zeit, in welcher die angebauten
Wohnhäuser, die der Meriansche Plan deutlich unterscheidet, hinzugekauft
wurden.
Im Juni, Juli und August 1752 wurde das Haus „völlig repariret
und ausgebessert, getünchet, geweisset, mit Fenstern gezieret, auch Keller
und Ge wölb mit eyssernen Thüren und Läden versehen, auch sonsten
alles, was schadhalft wäre, aufs Beste renoviret"; ein auf diese grosse
Herstellung bezügliches Schriftstück wurde bei den Abbruchsarbeiten 1891
aufgefunden. Eine bedeutende Veränderung erlitt das Innere des Hauses,
als im Sommer 1791 der untere Theil zu Messläden eingerichtet wurde;
nach dem Metzger-Thor wurde ein neuer Eingang gebrochen; der alte
Aufgang über die Treppe an der Strasse nach oben, wo die Leinwand
feil gehalten wurde, ward verschlossen und der Zugang durch die neue
Thüre verlegt, wesswegen die Leinwandhändler, die sich geschädigt glaubten,
den Rath am Reichshofrath in Wien verklagten. Die Kosten der neuen
Einrichtung beliefen sich auf etwa 8000—9000 Gulden. Im April 1811
wurde über dem Thore an Stelle des reichsstädtischen Adlers das gross-
herzoglich Frankfurtische Wappen angebracht. 1849 fand ein Umbau im
Innern statt, um die nöthlgen Räumlichkeiten für das neue Schwurgericht
zu gewinnen: eine neue hölzerne Stockwerkstreppe wurde angelegt, der
obere Raum für das Schwurgericht hergestellt und die Decke des Saals
an der Dachkonstruktion aufgehängt; die vom Stadtbaumeister Henrich
für nothwendig erklärte Herstellung des Aeusseren wurde einstweilen
verschoben; die Arbeiten der Herrichtung zu Gerichtszwecken erforderten
etwa 22,500 Gulden.
In den Jahren 1880—1881 wurde die schon sechs Jahre früher in
Aussicht genommene Herrichtung des Erdgeschosses zu provisorischen
Schlachträumen für Hämmel und Kälber vorgenommen und dafür 11,000
Mark bewilligt; die Zollverwaltung, welche damals das Erdgeschoss be-
nutzte, musste es räumen; mehrere südlich und westlich anstossende kleine
Wohnhäuser wurden niedergelegt. Reiffenstein bemerkte am 2. März 1881
zu diesen Arbeiten: „Seit einiger Zeit ist man beschäftigt, die unteren
schönen Räume des Leinwandhauses zu anderen Zwecken einzurichten,
namentlich den nach Süden gelegenen Theil. Die schönen Spitzbogen,
welche denselben von dem nördlichen Theil trennen, sind vermauert worden *)
und damit der hallenartige Eindruck vollkommen ausgetilgt. Der Raum
zieht unter dem ganzen hinteren Bau her, und wird dessen Decke von
0 Weil das.Polizei-Präsidium verlangt hatte, dass die neue Schlachthalle durch
Mauerwerk von den vom Weckmarkt aus nach dem ersten Stock des Hauses führen-
den Zugängen abgeschlossen werde.
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hinden dran" zu kaufen, und 1544 zahlte der Rath ein Kapital heim,
welches auf einem abgebrochenen Hause hinten am Leinwandhaus „gegen
der Metzler-Pforten" gelegen war. Welches Haus gemeint ist, lässt sich
nicht mehr feststellen, ebenso wenig die Zeit, in welcher die angebauten
Wohnhäuser, die der Meriansche Plan deutlich unterscheidet, hinzugekauft
wurden.
Im Juni, Juli und August 1752 wurde das Haus „völlig repariret
und ausgebessert, getünchet, geweisset, mit Fenstern gezieret, auch Keller
und Ge wölb mit eyssernen Thüren und Läden versehen, auch sonsten
alles, was schadhalft wäre, aufs Beste renoviret"; ein auf diese grosse
Herstellung bezügliches Schriftstück wurde bei den Abbruchsarbeiten 1891
aufgefunden. Eine bedeutende Veränderung erlitt das Innere des Hauses,
als im Sommer 1791 der untere Theil zu Messläden eingerichtet wurde;
nach dem Metzger-Thor wurde ein neuer Eingang gebrochen; der alte
Aufgang über die Treppe an der Strasse nach oben, wo die Leinwand
feil gehalten wurde, ward verschlossen und der Zugang durch die neue
Thüre verlegt, wesswegen die Leinwandhändler, die sich geschädigt glaubten,
den Rath am Reichshofrath in Wien verklagten. Die Kosten der neuen
Einrichtung beliefen sich auf etwa 8000—9000 Gulden. Im April 1811
wurde über dem Thore an Stelle des reichsstädtischen Adlers das gross-
herzoglich Frankfurtische Wappen angebracht. 1849 fand ein Umbau im
Innern statt, um die nöthlgen Räumlichkeiten für das neue Schwurgericht
zu gewinnen: eine neue hölzerne Stockwerkstreppe wurde angelegt, der
obere Raum für das Schwurgericht hergestellt und die Decke des Saals
an der Dachkonstruktion aufgehängt; die vom Stadtbaumeister Henrich
für nothwendig erklärte Herstellung des Aeusseren wurde einstweilen
verschoben; die Arbeiten der Herrichtung zu Gerichtszwecken erforderten
etwa 22,500 Gulden.
In den Jahren 1880—1881 wurde die schon sechs Jahre früher in
Aussicht genommene Herrichtung des Erdgeschosses zu provisorischen
Schlachträumen für Hämmel und Kälber vorgenommen und dafür 11,000
Mark bewilligt; die Zollverwaltung, welche damals das Erdgeschoss be-
nutzte, musste es räumen; mehrere südlich und westlich anstossende kleine
Wohnhäuser wurden niedergelegt. Reiffenstein bemerkte am 2. März 1881
zu diesen Arbeiten: „Seit einiger Zeit ist man beschäftigt, die unteren
schönen Räume des Leinwandhauses zu anderen Zwecken einzurichten,
namentlich den nach Süden gelegenen Theil. Die schönen Spitzbogen,
welche denselben von dem nördlichen Theil trennen, sind vermauert worden *)
und damit der hallenartige Eindruck vollkommen ausgetilgt. Der Raum
zieht unter dem ganzen hinteren Bau her, und wird dessen Decke von
0 Weil das.Polizei-Präsidium verlangt hatte, dass die neue Schlachthalle durch
Mauerwerk von den vom Weckmarkt aus nach dem ersten Stock des Hauses führen-
den Zugängen abgeschlossen werde.
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