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führen, daß Ludewig aus Informationsman-
gel verschiedene Grundstrukturen der Zita-
delle des 16. Jhs. unbeweisbar auf die mit-
telalterliche Burg zurückprojiziert, was me-
thodisch abgelehnt werden muß, weil Fe-
stungsbauten des 16. bis frühen 20. Jhs.
unter Zugrundelegung ballistischer bzw.
geometrischer Regeln und unter immensem
technischen Aufwand der Landschaft auf-
gezwungen wurden, frühere Gegebenhei-
ten dabei notfalls radikal verändernd.
Ludewig 1950, 38-40; Erneute Grabungen
in diesem Bereich sind wünschenswert, so-
weit die Baugrube des „Hauses 4" nicht
alles zerstört hat.

R.Korn, Kriegsbaumeister Graf Rochus zu
Linar, Dresden o. J., 89-90.
Gehrke 1978, 88-90, 122.
CdB, A, XI, 101-102 (= CXLI).
Schulze 1913, 17; seine Deutung des Wor-
tes „Dörnze" als Hopfendarre ist wohl
darauf zurückzuführen, daß er den Begriff
der „Dürnitz" nicht kannte.
Schulze 1913, 18.
Gehrke 1978, 109.

Der Turm steht in einer gegen Westen fal-
lenden Uferhanglage, sodaß dort ein Was-
serlauf o. ä. vermutet werden muß (Gehrke
1978, 117).
Schulze 1913, 16.

Ludewig spricht 1955 (S. 3) von
„Spundwand- und Grabungsböschungsre-
ste(n)", d. h. also nicht von Mauern (!)
und kennzeichnet sie im Plan S. 6. Zu den
Bauten des von Ludewig so bezeichneten
„Festen Schlosses" und dem in seinen Ver-
öffentlichungen immer wieder auftauchen-
den „Gelben Schloß", die hier nicht Thema
sind, sei immerhin soviel bemerkt, daß bei

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genauer Betrachtung auch hier wenig Fak-
ten vorliegen, sodaß man bis zu genauerer
Untersuchung davon ausgehen muß, daß
ihre Existenz bzw. Lage höchst zweifelhaft
sind.
Gehrke 1978, 122, Abb. 49.

CdB, A, XI, 24-25 (= XXXIV), 1319: .....

in vico ibidem ...", was gemeinhin auf den
Kiez bezogen wird (z. B. Mahnkopf, 37,
Anm. 20).

Schulze 1913, 11, nach dem „Landbuch"
Karls IV.

Vgl. Kuntzemüller 1928, 4-7.
Preuß. Geheimes Staatsarchiv, Berlin.
Schulze 1913, 70-71

Der Grundriß des Hauses auf dem 1578
entstandenen „Lynarplan" (vgl. Anm. 57)
läßt sehr eindeutig nur an der Ostseite eine
schmale Tür erkennen, keineswegs ein oder
gar zwei Tore. Die Datierung beruht dar-
auf, daß der Grundriß auf Gewölbe schlie-
ßen läßt, die bei einem so kleinen Gebäude
vor der Spätgotik wenig wahrscheinlich
sind.

1447 hat Markgraf Johann Hans Sparren
ein Burglehen „auf dem Schloß zu Span-
dow" verkauft (Schulze 1913, 15). CdB, A,
XI, 84-85 (= CXXI), 1428: Markgraf Jo-
hann kauft ein Burglehen, „auf unserm
Slosse Spandow gelegen" von Achim Ha-
ken und Wilhelm von der Lypen. 1441
(Anm. 126) ist nochmals die Rede von
demselben Burglehen und einem weiteren,
das die Kernburg und zwei Gebäude östlich
von ihr umfaßt und das „vorczeiten hansen
Sparren gewesen ist". Die Deutung Steins
(1974), daß es sich dabei eher um Rechte
und Einkünfte handelte als um konkrete
Aufgaben im Bereich der Burg und die Ver-

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