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Biller, Thomas
Das "wüste Steynhus" bei Oschatz in Sachsen - frühe Gotik auf dem Weg nach Osten — Oschatz, 2007

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https://doi.org/10.11588/diglit.4716#0028
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te einmal abgesehen. Aber nicht nur deswegen, sondern noch
viel prinzipieller fällt es schwer, Vergleichsbeispiele oder gar
Vorbilder für den Bau zu benennen - womit wir den Kern sei-
nes besonderen Interesses berühren.

Zum Schatz diskutabler Vermutungen gehört schliesslich die
Vorstellung, es habe sich um ein Jagdschloss gehandelt - die
Lage am Rand der Mutzschener Heide und der bereits 1388 be-
legte Flurname „Tiergarten" deuten durchaus in diese Rich-
tung27. Allerdings geht auch der Typus des Jagdschlosses nicht
über das allerspäteste Mittelalter zurück, über das 15./16. Jh.

3.2. „Orientalische" Vorbilder?

Spehr zitiert mündlich überlieferte Ideen des sächsischen Lan-
desdenkmalpflegers W. Bachmann (+ 1958), der „mittel-
meerisch-orientalische Paläste" als Vorbilder unseres Baues
vermutet habe28; obwohl Bachmann lange im Orient war, ist
aber offenbar unbekannt, was er damit eigentlich meinte29.
Spehr arbeitet es aus, indem er - weiterhin ohne Nennung kon-
kreter Bauten - vom „römisch-byzantinische(m) Kastell" und
„muselmanischem Schloß" als Vorbildern spricht, bevor er klö-
sterliche Bezüge andeutet (Zisterzienser, Augustiner) und
schließlich von „gralhaften" (!) Zügen und dem vielleicht ge-
planten Rahmen einer „Ritterbruderschaft" oder „Tafelrunde"

27 Stadtarchiv Oschatz, Urkunde Nr. 11. Erst recht sind Spehrs/Bachmanns
Worte „Jagdpalast" oder gar „Jagdpalas" völlig Undefinierte Neuschöpfun-
gen, die in keiner Weise weiterhelfen.

28 Der zeichnerische Rekonstruktionsversuch von Bachmann (Spehr, Vorbe-
richt, Abb. 5), der keineswegs „orientalisch" wirkt, hilft uns nicht weiter,
weil er unvermeidlich weitgehend auf unbeweisbaren Annahmen beruht,
nämlich besonders für alle höheren Teile und die Fenster; die fehlenden
Strebepfeiler am Flügel und der Wassergraben sind sogar falsch, weil Bach-
mann an den betr. Stellen nicht gegraben hatte.

29 Spehr, Vorbericht, S. 19-20.

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