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konnte der Staat nichts beitragen. Die Bau-
polizei des Landkreises Breslau erklärte das
Schlößchen für baufällig, und die Regierung
genehmigte den Abbruch.
Dem Verfasser wurde vom Provin-
zialkonservator Dr. Grundmann der Auf-
trag erteilt, das Gebäude vor dem Abbruch
sorgfältig aufzunehmen. Dies geschah mit
11 Blättern von denen der Grundriß hier
abgedruckt ist. Auch dem Verfasser, dem das
an sich sehr interessante Bauwerk mit seinen
drei Giebeln und zwei Ecktürmen leid tat,
gelang es nicht, den Bauherrn umzu-
stimmen und zunächst nur 1500 RM. für
die Sicherung der Dachflächen aufzu-
wenden. *)
Das zweistöckige Schlößchen war zu-
gänglich durch eine Diele mit einer jünge-
ren stattlichen Treppe; links lag ein größe-
rer Saal, rechts ein kleinerer, beide mit
Stuckdecken: die Hinteren drei Räume waren
gewölbt und teilweise stuckert, auch mit
Wappeuwerk.
Das Obergeschoß war entsprechend Abb. 25. Schloß Segen. Grundriß 1:250. Zustand vor dem Abbruch,
einfacher, jedoch mit sichtbaren Holzdecken, aez.: Dr.-J„g. Zum, m-w.
die sich beim Abbruch des späteren Unter-
putzes in Balken und Füllung als mit Ornamenten bemalt bewiesen, wie bei Tiroler Schlössern des XVI. Jahr-
hunderts, also als einfache Bretterfußböden, nur Küche und Vorräume ün Erdgeschoß geplättet.
Der Besitzer beabsichtigte, wenigstens das noch ganz intakte Erdgeschoß in den gewölbten Räumen als
Jagdschlößchen oder als Wohnung für Gäste stehen zu lassen. Ich zeichnete ihm zu diesem Zwecke nach seinen
Angaben das ebenfalls abgebildete Schaubild. Ob es zur Ausführung kommt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Es sei der ganze Vorgang ein Warnungszeichen für alle Burgen- und Schloßbesitzer! Die Mauern dieser
Bauten sind meist so solide konstruiert, daß sie noch lange Wind und Wetter trotzen, wenn sie nur sorgfältig in Dach
und Fach unterhalten werden. Außerdem lasse man sich nur von in der Burgenpslege ganz besonders erfahrenen
Architekten, nicht von Unternehmern beraten!
Hier zu unserem Falle
genügten zwei Jahre der
Vernachlässigung, um ein
wertvolles Familienerbe zu
Fall zu bringen.

st Der Besitzer hatte eine Heiz-
firma aufgefordert, eine Offerte
für eine Zentralheizung einzu-
geben. Diese berechnete die Hei-
zung mit 5000 RM., die Wand-
durchbrüche mit 12000 Stun-
den <!). Angesichts dieser Summen
— zwei Etagenheizungen kosten
komplett noch keine 5000 RM. —-
verzichtete der Besitzer auf jede
weitere Erhaltung!



Abb. 26. Schloß Segen vor dem
Abbruch. Foto: Dr.-Jng. Zeller.
 
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