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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 43.1942

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Wurzler, H.: Burg Ehrenstein und verwandte Mantelmauerburgen
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https://doi.org/10.11588/diglit.35019#0032
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(das heutige Ehrenstein), Osteur^äeu, Luustel, Ivor-
8p^t2 uuckVVesteuckorkk" Die drei letzten Orte sind jedoch
spurlos verschwunden und jetzt Wüstungen.
Bei einer Erbteilung der Linie Blankenburg kani
die Burg 1388 als eigene kleine Herrschast an Gün-
ther XXVIII., der bis zu seinem Tode 1418 in Ehren-
stein residierte, fiel dann bei der Erbregelung gegen Ent-
schädigung an die Linie Wachsenburg, blieb aber ein
eigenes Amt, das zeitweilig an Rüdiger von dem Hahne
verpfändet war. 1418 wurde zwischen Günther XXXIl.
und Heinrich XXVIII. am „Dienstage Saute Niclawes-
tage" ein Burgfriede verabredet: „... Der Burgfriede
zu dem Ernsteyn soll stehen und sein inwendig und aus-
wendig der Burg, als die Zäune, Gräben und Zindel:: um
dieselbe Burg begriffen haben..."
Durch Heirat gelangte sie 1442 an Graf Ludwig
Abb. 54. Burg Liebenstein lSachsen-Meimngen). Foto: H. Wnrzkr. Gleichen, und seinen beiden Söhnen Georg und
Ernst wurde später Schloß Ehrenstein mit allen Zu-
behörungeu im Lehnsbrief von 1469 durch Kaiser Friedrich III. bestätigt. Aber vorher im schwarzburgischen Erbfolge-
kriege 1448 machte Heinrich von Gera als Schwiegersohn des setzten Wachsenburgers Ansprüche auf einen Teil der
Herrschaft und bemächtigte sich der Burg. Doch kam dieselbe bei dem Aussterben der Linie Wachsenburg (1450) durch
Vergleich 1152 endgültig an Graf Ludwig von Gleichen (einen anderen Schwiegersohn des letzten Wachsenburgers)
und dessen Nachfolger. Im 15. Jahrhundert geschah die Verwaltung durch Amtleute. So wirk» 1486 ein Hans von
Gräfendorf erwähnt. Doch wohnte Graf Wolf I. seit 1515 selbst hier und nannte sich: „Graf zu Gleichen, Herr
zu Ehrenstein und Blankenhayn". Hier verschrieb er auch am 30. November 1530 das Schloß seiner Gemahlin
Margaretha zum Leibgedinge, welche seit 1551 nach ihres Gemahls Tode die Einkünfte davon bezog.
Unsere Burg scheint nun ihren Eigentümern aus dem Gleichenschen Stamme, welchen sich bequemere Wohnsitze
darboten, nicht mehr zum dauernden Aufenthalte gedient zu haben. Doch soll ums Jahr 1581 ein Graf von Gleicheil
auf dem Schlosse, ein anderer in dem darunter liegenden Vorwerke oder Amthause gewohnt haben, vielleicht nachdem
Ehreustein 1578 zwischen Ludwig und Karl geteilt worden war. Karl, von vielen Schulden gedrückt, sah sich bald
danach genötigt, 1587 Ehrenstein den Brüdern Kurt und Wilke von Mandelsloh für 31000 Gulden wiederküuflich
zu überlassen. Karls Nachfolger Graf Wolrab von Gleichen schloß mit dem Herzog Friedrich Wilhelm von Sachsen-
Altenburg einen neuen Wiederkauf über 32000 Gulden ab. Des Herzogs Witwe trat aber am 26. Juni 1610 ihr
Recht an den Grafen von Schwarzburg ab, welcher mit Graf Wolrab einen Erbkauf um 42616 Gülden abschloß.
So gelangte die rudolstädtische Linie wieder zu einem der ersten Gebietsteile des Hauses.
Als der Ehrenstein an die schwarzburgischeu Regenten überging, befand er sich nach einem gleichzeitigen Bericht
in einen: arg vernachlässigten Zustande: „Solch Schloß Ehrenstein ist ganz und gar an der Ziegeldachung, Gebälken,
Türen, Fensterläden, Fenstern und allen anderen Zugehörungen verwüstet, zerbrochen und abgeworfeu ... Ein
zerfallener Ziehbrunnen unten im Hause... mit einem großen alten Rad ... Sie (alte Leute) melden ferner, daß
ungefähr seit 40 Jahren das Schloß nicht bewohnt worden. Daß es aber so gänzlich eingegangen und das Holz und
Eisenwerk alles abgerissen und vertragen, sei der selige von Mandelsloh die vornehmste Ursache gewesen; denn bei
dessen Zeiten sei dieses Haus niemals, weder bei Tage noch bei Nacht verschlossen, sondern allezeit offen gelassen
worden..." Später wurde die Burg notdürftig wiederhergestellt, um den dortigen Amtleuten zur Wohnung zu
dienen. 1645 zog der Amtsschreiber Christoph Schmidt hinauf, und 1686 erfolgte eine Reparatur an Dächern und
Türmen; 1741 war das Kellerhausdach wandelbar geworden und sollte wieder mit Schindeln belegt werden. Aber
mit dem Ende des 17. Jahrhunderts gar nicht mehr bewohnt, wurde die Burg ihrem Verfall überlassen. Der härteste
Schlag traf den Ehrenstein, als 1753 das Dach entfernt wurde, wie aus der „Akte über die Abtragung des auf dem
Ehrensteiner Schlosse noch befindlichen, brauchbaren Holzes und Abnehmung der noch guten Ziegeln und die Ver-
wendung dieser Materialien zu anderen Gebäuden" hervorgeht. Nur der Amtmann Fröbiug zeigte noch zu Ende
des 18. Jahrhunderts einiges Interesse für die Ruine, indem er Anpflanzungen machen und Leitern zum Hauptturm
Herstellen ließ.
Wenden wir uns nun der baulichen Betrachtung der einst so stolzen Feste zn, die sich trotz ihrer dem Wind und
Wetter von allen Seiten ausgesetzten Lage seit fast zwei Jahrhunderten unverändert erhalten hat.
In älteren Beschreibungen finden wir die Ansicht vertreten, daß die Anlage des Ehrenstein in seinen: Grund-
rißprinzip — nicht etwa in der Steinfügung — noch aus der Kenntnis der alten Römerkastelle entstanden sei. Es ist
allerdings nachgewiesen, daß in Südwestdeutschland im Zuge des Limes einige Burgen in Würdigung der beherrschen-
den Lage auf alten römischen Grenzbefestigungen angelegt wurden. Damit ist aber noch lange nicht gesagt, daß
sie sich im Grundriß dem alten Kastell anpassen mußten, und noch viel weniger, daß der Baumeister unseres Ehrenstein
sich ein solches „oastrum Homanum" zum Vorbild genommen habe. Jedenfalls ist wohl um die Mitte des 13. Jahr-
 
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