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Christlicher Kunstverein der Erzdiözese Freiburg [Hrsg.]
Christliche Kunstblätter: Organ des Christlichen Kunstvereins der Erzdiözese Freiburg — 1.1862

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Nr. 1 (Januar 1862)
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https://doi.org/10.11588/diglit.6483#0004
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zum ganzen Werke erſcheint nächſtens, und wird den bisherigen
Abnehmern auf Beſtellung zu einem mäßigen Preiſe geliefert
werden. — ö

Eine Auswahl aus obigem Werke, in 40 Tafeln beſtehend,

als ſelbſtſtändiges Ganzes, iſt für 8 Thlr. zu haben.
Fijür Maler, Bildhauer, Architekten und Freunde der mittel-
alterlichen Kunſt iſt dieſes Werk von beſonderem Intereſſe.

Eine Probelieferung, 7 Blatt enthaltend, kann zum Preiſe von

1½ Thlr. durch jede Buchhandlung bezogen werden.

Profeſſor Kreuſer in Köln, der ſich durch ſeine Schrif-
ten und Vorträge um die Kunſtliteratur ein unbeſtreitbares
Verdienſt erworben, arbeitet gegenwärtig an einem neuen Werke
das ſeiner praktiſchen Bedeutung wegen namentlich den Künſt-

lern willkommen ſein wird. Es iſt dies ein „Bilderbuch

für Künſtler zur Wiederauffriſchung der alten
Kunſtlegende,“ ein Buch, das bei dem fleißigen Quellenſtu-
dium des Verfaſſers einem längſt empfundenen Bedürfniſſe ent-
ſprechen und abhelfen wirdt. —1

V. Statuten des vereines für criſtliche RAunſt in der
Erzdiöceſe Freiburg.

S. 1. Es beſteht in der Erzdiöceſe Freiburg ein Verein
fürſchriſtliche Kunſt mit Genehmigung und unter dem be-
ſondern Schutze des Hochw. Herrn Erzbiſchoffs.
S. 2. Zweck dieſes Vereins iſt die Erforſchung und För-
derung der kirchlichen Kunſt nach allen ihren Richtungen; der
Kreis ſeiner Wirkſamkeit daher die kirchliche Baukunſt und
Ornamentik, Bildhauerei, Malerei und Stickerei, Tonkunſt, ſo

wie Alles, was auf dem Gebiete der Kunſt zur Verherrlichung

Gottes und ſeines Heiligthums dient.
S. 3. Als Mittel zur Erreichung dieſes Zweckes gelten Er-
weckung und Wiederbelebung ächt kirchlichen Kunſtſinnes und
Geſchmackes auf allen vorbezeichneten Gebieten; durch münd-
liche oder ſchriftliche Belehrung, durch Hinweiſung auf die beſ-
ſeren Leiſtungen der betreffenden Literatur, durch Abbildungen
vorhandener Kunſtwerke, durch Erhaltung und angemeſſene
Wiederherſtellung derſelben, ſo wie durch Einwirkung auf neue
Schöpfungen und Anſchaffungen. *
S8. 4. Mitglied des Vereins kann Je der werden, der zur
Förderung des Vereinszweckes mitzuwirken bereit iſt. Ausge-
zeichnete Künſtler, Kanſtkenner und Wohlthäter des Vereins
werden zu Ehrenmitgliedern ernannt. Wegen der Bedeutung
weiblicher Arbeiten für die kirchliche Kunſt iſt der Beitritt von
Frauen wünſchenswerth. *
8. 5. Jedes wirkliche Mitglied zahlt zu den Vereinszwe-
cken einen einmaligen Beitrag von 1 fl. bei ſeinem Eintritt,
und einen jährlichen Beitrag von 1 fl. 15 kr.
S8. 6. An der Spitze des Vereins der Erzdiöceſe ſteht der
Hauptverein in Freiburg, in deſſen Namen der Vorſtand
deſſelben die Angelegenheiten des Geſammtvereins leitet. Der-
ſelbe beſteht einſtweilen aus den Gründern des Vereins, und
wird in der Folge von den Mitgliedern des Hauptvereins ge-
wählt werden. ö

„. 7. Der Vorſtand beſteht aus dem Präſidenten und vier

Mitgliedern, von denen eines der Schriftführer, ein anderes

der Rechner iſt.
Der Vorſtand umgibt ſich mit einem techniſchen Aus-
ſchuß, in welchem alle einzelnen Kunſtzweige vertreten find.
Bei allen techniſchen Fragen wird der Vorſtand die betreffen-
den Mitglieder des Ausſchuſſes zur Berathung und Beſchluß-

in dieſen Ausſchuß gewählt: Geiſtl. Rath

4 —

faſſung beiziehen. In beſonderen Fällen ſteht es demſelben frei,

auch auswärtige Künſtler und Kunſtkenner zu hören.“)
8. 8. Alle zwei Jahre ſcheiden zwei Mitglieder des Vor-
ſtandes durch's Loos aus, und es wird von den Mitgliedern

des Hauptvereins eine neue Wahl vorgenommen, wobei die

Ausgetretenen wieder wählbar ſind. Alljährlich wird wenig-
ſtens eine Generalverſammlung des Freiburger Haupt-
vereins ausgeſchrieben. *
S. 9. Im Bereich der Erzdiöceſe, wo möglich nach Land-
capiteln, bilden ſich Zweigvereine, welche ſich einen Vorſtand
wählen. Ihre Aufgabe iſt gegenſeitige Belehrung auf dem Ge-
biete der chriſtlichen Kunſt, Aufzeichnungen und Erhaltung der
verhandenen Kunſtdenkmale und Kunſtgegenſtände, Ermittelung

der kirchlichen Kunſtbedürfniſſe.

Als Beſtandtheil des Geſammtvereins ſtehen die Zweig-
vereine mit dem Vorſtand des Hauptvereins in unmittelbarem
Verkehr; übermachen demſelben ihre Anträge, erholen ſich Aus-
kunft in Vereinsangelegenheiten, insbeſondere bei Anſchaffungen
und Reparaturen, zu welchem Behuf ſich der Vorſtand mit
namhaften Künſtlern in Verbindung ſetzt; erſtatten Bericht über

ihre Vereinsthätigkeit, und werden in allen wichtigen Fällen

durch das Freiburger Kirchenblatt von den Verhandlun-
gen und Beſchlußnahmen des Vorſtandes in Kenntniß geſetzt.
Z. 10. Jeder Zweigverein liefert ſeine Beiträge in der Re-
gel halbjährig an den Vorſtand des Geſammtvereins in Frei-
burg ab, aus welchem die im §. 11 bezeichneten Anſchaffungen

beſtritten werden.

S. 11. Der Hauptverein wird ſich aus den ihm zu Gebote
ſtehenden Mitteln eine Bibliothek von Kunſtliteratur und im
Laufe der Zeit eine Sammlung von Zeichnungen, Abgüſſen
u. dgl. der bedeutendern Kunſtgegenſtände der Erzdiöceſe anle-
gen. Beide Sammlungen ſtehen der Benützung der Zweig-
vereine offennn —
S. 12. Da der Verein der Erzdiöceſe ein Glied des vch riſt-
lichen Kunſtvereins für Deutſchland“ iſt, ſo ſetzt ſich

deſſen Vorſtand mit letzterm in Verkehr.

S. 13. Der Kunſtverein hält jährlich zu einer von dem
Vorſtande zu beſtimmenden Zeit eine allgemeine Verſamm-
lung, bei welcher ſämmtliche wirkliche und Ehrenmitglieder des
Hauptvereins, und die Mitglieder der Zweigvereine in der
Erzdiöceſe eingeladen werden und ſtimmberechtigt ſind. Der
Hauptverein wird ſich bemühen, dabei eine Ausſtellung
chriſtlicher Kunſtgegenſtände zu veranſtalten.
8. 14. Ueber die Vereinseinnahmen und deren Verwendung

wird jedes Jahr öffentlich Rechnung abgeleegt.

8. 15. Etwaige Abänderungen der Statuten werden in der
Generalverſammlung des Freiburger Hauptvereins berathen und
feſtgeſetzt.
Approbation des hochw. Erzb. Ordinariats.
Nr. 11785. Mit Freuden ertheilen wir vorſtehenden Sta-
tuten des chriſtlichen Kunſtvereins die nachgeſuchte Approbation.
Wir wünſchen dem Vereine ein großes Gedeihen und ertheilen
allen Theilnehmern deſſelben zum Voraus Unſern oberhirtlichen
Segen. * *
Freiburg, den 11. December 1857.
Erzbiſchöfliches Ordinariat.
+ Hermann.

*) In der Verſammlung ſämmtlicher Mitglieder in Freiburg wurden
ö Lumpp, Hofmaler Dürr, Be-
zirksbaumeiſter Lembke, Goldarbeiter Stadler, Bildhauer Knittel.

Verantwortliche Redaction: Stephan Braun — Druck und Verlag von J. Dilger in Freiburg.
 
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