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haar und den am Gürtel hängenden Eselskinnbacken ausreichend gekennzeichnete
Sirnson. Wollte man das tiefsinniger deuten, so könnte man etwa sagen, dieser
Simson drohe, wie er in seinem Tode das Haus des Götzen Dagon mitsamt
der feiernden Philistermenge zu Falle gebracht, so diese Kanzel mit ihrem Prediger
umzustürzen, falls einmal Götzendienerisches, Ketzerisches darauf gepredigt würde.
Ganz fehlt es ja an derartigen warnenden Mahnungen für die Predigenden,
selbst abgesehen von den Inschriften, auch an mittelalterlichen Kanzeln nicht. Ich
erinnere besonders an die im Münster zu Basel von 1486. Hier erscheint unter
anderem eine Fratze mit Flügeln und Krallenhänden, die mit dem Griffel in
eine offene Rolle zu schreiben scheint, Zweifelsohne eine Darstellung des Teufels,
der als „Hellegrave" d. i. Höllenschreiber die Sünden der Menschen auszeichnet.
Indes bezieht sich das hier wohl nicht, wie La Roche meint, darauf, daß er das
Geschwätz klatschhafter Weiber während der Messe oder Predigt zu Papiere bringt
nach der scherzhaften Legende von der Martinsmesse (vgl. Otte, Handbuch ^ I
S. 588), sondern ist vielmehr eine warnende Mahnung für den Prediger an
das Wort des Herrn Matth. 12 V. 36: „Ich sage euch aber, daß die Menschen
müssen Rechenschaft geben am jüngsten Gericht von einem jeglichen unnützen

Wort, das ^
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Jean de Gu

gem andern Gebilde an der-
chichte des Baseler Münsters
mit breitkrämpigem Hute
steht. Beide halten Spruch-
ommet vür gericht, dieses:
Prediger, der das Kommen
Ich zur Rechenschaft erscheinen
Hildes an den Verkläger, der
hr volles Licht. Also etwas
iieses im Kloster Laach, wo
Rorrm6 (die Sünden Roms)
r Hauptsache doch erst einer
Iwn seinem Grabe unter der
Inn jemals ein Prediger auf
ein Haupt aus dem Grabe
also der Villinger Simson
^Kanzel stehenden Geistlichen
?wußtsein des Künstlers an-
auch die Säulen am Hause
er sich doch vergeblich be-
Oergleichen Äußerungen des
Ausgange des Mittelalters,
»andwerkerzunft sich heraus-
nicht immer den Mund so
tütze über die ganze Breite
Ste Madeleine zu Trohes,
chr vorhandenen Grabplatte
 
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