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Nr. 10

Christliches Kunstblatt für Kirche, Zchule und Haus

391

am See von Galiläa sind sehr ausgedehnt.
Es mutz eine sehr reiche und bemerkens-
wert schöne Synagoge gewesen sein. Die
Bogen an den Portalen und die Verzie-
rungen des Daches zeigen plastische arbeiten.
Einige der Tore stehen noch. Geschmückt
war der Bau mit schönen Bildwerken von
Löwen, dem Symbol des Stammes Juda,
von Schafen und Adlern, die Guirlanden
in ihren Schnäbeln tragen. Diese steinernen
Skulpturen wurden verstreut unter den
Ruinen gefunden. Die Tatsache, daß sich
solche nach altjüdischem Gesetz streng ver-
botene Bildwerke vorfanden, will man da-
hin deuten, daß der Bau in sehr später
Zeit ausgeführt worden ist, als die Be-
folgung der althebräischen Gesetze bereits
nachgelassen hatte, auch der ganze Stil
der architektur läßt einen römischen Ein-
fluß erraten, so daß der Bau recht wohl
zur Zeit Thristi und unter der Mitwirkung
eines römischen Tenturio errichtet sein könnte.
Polizei und Reklame. Ein Urteil, das
die Wiesbadener Strafkammer in letzter
Zeit als Berufungsinstanz gefällt hat,
dürfte alle Raufleute und Industrielle, ins-
besondere solche, deren Artikel eine aus-
gedehnte Reklame erfordern, in hohem Maße
interessieren. Die Sindlinger Polizei hatte
zwei dortige Landwirte aufgefordert, die
auf ihren Grundstücken befindlichen Reklame-
tafeln zu entfernen, da sie das Landschafts-
bild verunzieren würden. Da die Land- j
wirte dieser Aufforderung nicht nachkamen,
erwirkte die Polizei einen gerichtlichen Straf-
befehl gegen sie. Gegen diesen Strafbefehl
erhoben nun die Landwirt Einspruch, und
die Sache kam vor dem Höchster Schöffen-
gericht zum Austrag, das die Landwirte

freisprach. Gegen das Urteil legte die
Staatsanwaltschaft Berufung ein. Die Wies-
badener Strafkammer, die sich nun mit der
Angelegenheit zu befassen hat, kam jedoch
gleichfalls zum Freispruch. Der Verteidiger
der beiden Landwirte stützte sich nämlich
darauf, daß die Polizei gar kein Recht
gehabt hätte gegen die Großgrundbesitzer
vorzugehen, da nicht diese die Reklamen
aufgestellt hätten, sondern ein Berliner Re-
klameinstitut, das die Grundstücke von ihnen
zwecks Aufstellung der Reklametafeln ge-
mietet hat. Vie Angeklagten hätten sich
nicht für befugt gehalten, die fremden Re-
klametafeln zu entfernen und gefürchtet,
sich ihrem Mieter gegenüber sowohl straf-,
wie zivilrechtlich haftbar zu machen. Außer-
dem handle es sich im vorliegenden Falle
nicht um eine landschaftlich hervorragend
schöne Gegend. Der Polizei sei jedoch nur
dann das Recht eingeräumt, Reklameschilder,
die das Landschaftsbild verunzieren, auf
Grund des Gesetzes gegen die Verunstaltung
des Landschaftsbildes entfernen zu lassen,
wenn die Gegend auch wirklich eine land-
schaftlich hervorragend schöne sei. Das Ge-
richt schloß sich vollständig diesen Ausfüh-
rungen an und verwarf die Berufung des
Staatsanwalts. Das kann hübsch werden,
bis jeweils alle Instanzen entschieden haben,
was eine landschaftlich hervorragend
schöne Gegend ist. Schade um die bloß
„schönen" Gegenden.

Unserer heutigen Nummer liegt ein Pro-
spekt der Verlagsbuchhandlung Georg D.
W. Tallwey, München, bei, auf den wir
besonders aufmerksam machen.

Geplante und beschlossene Mrchenbauten.
Eigenes tyuellenmaterial. Nachdruck verboten.

Berlin. Eine neue evangelische Kirche wird in Tempelhof errichtet werden. Die Kirche
wird 1000 Sitzplätze erhalten. Die Baukosten stellen sich auf 370 000 Mark.
Diepholz. In Gsterkappeln erfolgte die feierliche Grundsteinlegung einer evangelischen
Kirche für die Gemeinden Gsterkappeln, Haren und Nordhausen.
Dirschau. In dem neuerrichteten Kirchspiel Turse ist mit dem Neubau der Kirche be-
gonnen worden.
 
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