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Galerie Commeter [Hrsg.]
Auktion / Galerie Commeter: Versteigerung der Sammlung eines Hamburgischen Kunstfreundes nebst Beiträgen: Alte Graphik: a) Kupferstiche, Radierungen und Holzschnitte des XV. - XVII. Jahrhunderts; b) Kupferstiche, Radierungen, Schabkunstblätter und Farbstiche vorwiegend XVIII. Jahrhundert; c) alte Sport- und Jagdblätter; chinesische Farbendrucke, japanische Holzschnitte, moderne Graphik, Hamburgensien, Gemälde; [4. - 7. Dezember 1929] — Hamburg, Nr. 38.1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.32417#0011
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht nur gegen Barzahlung in
Goldmark mit einem Aufgeld von 15 Prozent vom Ersteher-
preise. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kauf-
preises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlage auf den
Käufer über.

Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, von 50 Mark
aufwärts kann nicht unter 5 Mark, von 250 Mark nicht unter
10 Mark, von 1000 Mark nicht unter 50 Mark gesteigert
werden.

Bei vorkommenden Zweifeln über den Zuschlag wird die
betreffende Nummer sofort nodimals ausgeboten. Wenn
zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und das-
selbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe
eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entsc-heidet das Los.
(Gesetz vom 10. Juli 1902.)

Der Versteigerer behält sich das Redit vor, Nummern
zusammenzunehmen und zu trennen oder auch außer der
Reihenfolge des Kataloges zu versteigern.

Fiir die Riditigkeit der Zusdireibungen wird volle Ga-
rantie iibernommen und müssen etwa daraus hervorgehende
Ansprüche spätestens 4 Wodien nach Zuschlag erfolgen. Re-
klamationen wegen Beschaffenheit der Gegenstände können
nadi dem Zuschlag nicht mehr berücksiditigt werden, da die
Gegenstände in dem Zustande versteigert werden, in
welchem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden.

Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach Sdiluß
der Auktion in Empfang zu nehmen oder abholen zu lassen
uncl Zahlung dafür zu leisten. An uns bekannte aus-
wärtige Bestel'ler liefern wir ausnahmslos nur gegen Vor-
einsendung oder Nachnahme des Betrages.

Aufbewahrung der verkauften Nummern und deren
Transport erfolgen mit aller Sorgfalt, jecloch ausschließlidi
auf Kosten und Gefahr des Käufers.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpfliditungen
des Käufers und als aussdiließlicher Gerichtsstand gilt
Hamburg.
 
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