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DIE GOLDSCHMIEDE AUSSERHALB DER INNUNG.

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erführe, in das Totenbuch zu schreiben sei; ebenso solle
man alle Jahre, wenn das Werk sein Seelgeräte begehe,
für den 'Verstorbenen gleich wie für einen anderen Bruder
mit Vigilien und Seelenmessen bitten. (Art. 46.) Wenn
aber ein Geselle mittellos in Danzig stürbe, so solle man
die Kosten der Beerdigung, für die Vigilie und Seelen-
messe aus der Werkslade nehmen. (Art. 47.)
Die Bedeutung, welche dem Gewerk in seiner Eigen-
schaft als religiöse Bruderschaft und Träger der Einrich-
tungen des Seelgerätes zukam, geht aus diesen Bestim-
mungen deutlich hervor. Die Verschaffung eines ehren-
vollen Begräbnisses unter Teilnahme des Werkes bildete in
so hohem Maße eine Zweckbestimmung der Genossenschaft,
daß alle späteren Rollen (die letzte von 1693 in den Art. 49
und 50) fast gleichlautende Bestimmungen haben. Als
das religiöse Leben in der Genossenschaft erkaltete und
das Leichentragen durch die Werksbrüder als veraltet ab-

geschafft wurde, gründete man zum Ersatz für die früheren
Einrichtungen (? 17 7 5) eine Sterbekasse, welcher die Innungs-
mitglieder mit einem Quartalsbeitrag von 12 Groschen
beizutreten verpflichtet wurden, deren früheres Vorhan-
densein indes verschiedene Anzeichen vermuten lassen.
In demselben Jahre (1775) hatten die Goldschmiede
ihr Werkssilber verkauft und von dem Erlöse 300 Gulden
der Sterbekasse überwiesen. Bei der Aufnahme in die
Innung hatte der junge Meister 36 Gulden Eintrittsgeld
in die Sterbekasse zu zahlen. 1799 wurde der Vorschlag
gemacht, an Stelle der sonst üblichen Meistermahlzeit
400 Gulden der Sterbekasse zu überweisen. Der Zwang,
dieser anzugehören, hörte 1800 auf; gleichzeitig trat eine
Anzahl Meister, die ihr bisher angehört hatten, aus. Die
Gralath’schen Regulative von 1806 überließen in § 20
den Beitritt zur Sterbe-, Witwen- und Armenkasse den
werdenden Meistern.

5. Die Goldschmiede

chon zu hochmeisterlichen Zeiten gab es Hand-
werker, die unter dem Hauskomtur sitzend, sich
nicht zu den Handwerkerverbänden hielten und
von diesen als Schädiger betrachtet wurden.1)
Sie mußten jedoch als Freimeister geduldet werden, ebenso
wie in späteren Zeiten diejenigen unter den Goldschmieden,
die sich in den verschiedenen Klöstern in und um Danzig
niedergelassen und unter geistlichen Schutz gestellt hatten
oder außerhalb des Stadtbezirkes wohnten. Naturgemäß
ging das Streben der Innung zu allen Zeiten dahin, mit
Hilfe des Rats die Zahl dieser freien Goldschmiede
möglichst zu beschränken; sie erreichte es auch, daß
wiederholt die Bestimmung getroffen wurde, es solle nur
je ein solcher Meister auf jedem Klosterhofe zugelassen
werden. Im übrigen wurden diese ebenso wie alle nicht
dem Werk angehörigen Goldschmiede als Bönhasen
bezeichnet und ihnen die Handwerksausübung in jeder
Weise erschwert.
Gegen Ende des 16., im 17. u. 18. Jahrhundert
mehren sich jedoch die Fälle von in der Stadt wohnen-
den Handwerkern, denen entweder vom Rat oder von
dem Gewerk, sei es wegen ihrer besonderen Geschick-
lichkeit, sei es infolge von einflußreichen Verbindungen
oder Geldabfindungen gestattet wurde, das Goldschmiede-
handwerk oder besondere Verrichtungen desselben als
Frei meister auszuüben. Die starren Gesetze des Zunft-
zwanges wurden also durch persönliche Privilegien durch-
brochen, ein Vorgang, der sich in den preußischen
Landesteilen seit den Zeiten Friedrich Wilhelms I. ziem-
lich häufig findet.
Nachstehend sei eine Anzahl von außer dem Ge-
werk stehenden Danziger Goldschmieden, deren Namen
sich in den durchgearbeiteten Archivalien gefunden
haben, genannt, da sie nur zum kleineren Teil in das
Verzeichnis der Goldschmiede aufgenommen worden sind.


L Akt. Ständel, Pr. V. 538.

außerhalb der Innung.

1513, 1514. Hans Rolant. Bei ihm arbeiteten sein
Bruder Jakob Rolant und ein gewisser Mauritius
von Magdeburg als Gesellen.
1514. Bogdan, der bei Kröger gelernt hatte, arbeitete
bei Claus dem Stadtknecht, einem Bönhasen.
1519 u. 1520 saß im Kloster Oliva ein Bönhase Na-
mens Jakob Grawtop, der mit zwei Gesellen Augustin
Kölner und Lorenz Lensenmeyger arbeitete.
1543 werden als Bönhasen genannt:
Jochim Jakob von Stettin, Martin Molner und Tewis
Foss. In einer Bittschrift des Werkes von
1595 werden als Betrügereien der Bönhasen angeführt,
daß der Goldschmied im schwarzen Kloster eine
kupferne, vergoldete Kanne gefertigt habe, die zum
heiligen Brunnen bestochen und gezeichnet und so-
dann als Silber versetzt worden sei. Zum heiligen
Brunnen sei ein Bönhase, auf Bischof Philipps Hofe,
Namens Klein Valtin von Posen, der das weiße,
betrügliche Kupfer meisterlich zuzurichten wisse und
auf einen Freischein Goldschmied sei. In der Schid-
litz seien vier Goldschmiede. Ein Bönhase, Georg
Gamitzer habe Herrn Konopacki ein Roßzeug, an-
geblich von gutem Silber gefertigt, das betrüglich
befunden worden sei. —- Ob es sich hierbei um
ein Glied der berühmten Goldschmiedfamilie der
Jamnitzer handelt, ist nicht festzustellen. — Ein
anderer Bönhase aus dem schwarzen Kloster heiße
Herrmann Thiesemann.
1603 verträgt sich Gregor Wertwein (Wyrrtwein) mit dem
Gewerk, das ihn aufnimmt, als Freimeister zuläßt
und ihm gestattet, ohne Gesellen und Lehrjungen
zu arbeiten. W. hatte das Meisterstück nicht ge-
macht und ernährte sich mit fremder Arbeit, Scheiden
und Brennen. (Nr. 263 des Verz.)
1607/8 erklärt sich das Werk bereit, den Joachim Niclaus,
Bürger und Goldschmied zu Krakau, der dort 10 Jahre
vorher sein Meisterstück gemacht hatte, gegen eine
 
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