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Beilage zu M17 der „Dioskmen"

daß die Komposition des Bildes durchaus und unzweifelhaft den Charakter
eines echten Raphaels trage.

Was uns betrifft, so ist in diesem objektiven Bericht nicht der Ort, die ganze
Sache mit allen ihren näheren und ferneren Beziehungen zu erledigen. Indessen
können wir nicht umhin, der Billigkeit halber, welche man einem der deutschen
Sprache völlig unkundigen Ausländdr, und der daher auch von den in deutscher Sprache
gemachten Erläuterungen des Sekretairs kein Wort verstand, schuldig ist, auf einige
Punkte derselben hinzuweisen, welche zum Theil offenbare Jrrthümer enthalten. Zu-
nächst ist der Redner den Beweis dafür schuldig geblieben, daß der „Apoll von Bel-
vedere" dem Raphael'schen Entwurf nothwendiger Weise zum Borbilde gedient haben
müsse. Nach der stillschweigend und mit so großer Sicherheit gemachten Voraussetzung
einer kompositionellen Gleichartigkeit der beiden Darstellungen gewinnt es für den-
jenigen, welcher die Raphael'sche Auffassung nicht kennt, den Anschein, als ob es sich
um eine Art Kopie handele. Nichts ist falscher als ein' solcher Schluß. Weder in
der Stellung des Körpers, noch in der Haltung und im Ausdruck des Kopfs existirt
auch nur annäherungsweise eine Aehnlichkeit; vielmehr könnte man in dem ersteren
einen Typus des Meleager erkennen. Wenn man aber durchaus eine Aehnlichkeit
mit dem Apoll finden will, so beschränkt sich diese lediglich auf den Umstand, daß
beide, der „Apollo von Belvedere" und der Raphael'sche, ungewöhnlich lange Beine
haben, um die antike Göttlichkeit und Erhabenheit der Gestalt auszudrücken. Aus
diesem äußerlichen Argument aber, das durch keinerlei innere Gründe unterstützt wird,
ohne Weiteres den Schluß zu ziehen, daß Raphael den „Apoll von Belvedere" ge-
kannt haben müsse, scheint allzugewagt. Aber selbst wenn ein solcher Schluß wirklich
denkbar wäre, so ist es gar nicht unmöglich, daß Raphael von dem 1503 bei Antium
gefundenen „Apoll von Belvedere", welcher bekanntlich im Jahre 1505 (welches Jahr
als muthmaßliches Datum des Morris-Moore'schen Bildes angegeben wird) von Pabst
Julius II. aus dem Palaste Colonna nach dem Vatican versetzt wurde, eine Zeichnung
gesehen hat. Wie dem aber auch sein mag, zu der Frage über die Anthenticität des
Bildes gießt diese gänzlich müßige Nebenfrage gar kein Moment ab. — Zweitens
aber macht Herr Förster in seinem officiellen Bericht über die Sitzung des Vereins
(in der Vossischen und Spenerschen Zeitung vom 23. Novbr.) die Bemerkung: „Nach
so ungenügenden Nachbildungen Urtheil nnd Wahrspruch, oder, wie Herr Morris
verlangte, über die Acchtheit des Bildes zu fällen, mußten Künstler und
Kunstkenner Bedenken tragen." Dies beruht auf einem vollkommenen Mißverständniß.
Wir können aus bester Ueberzeugung versichern, daß es Herrn Morris Moore nicht
im Entferntesten eingefallen ist, eine Anerkennung der Echtheit seines Bildes zu pro-
vociren. Er, selbst Maler, weiß sicherlich am besten, daß man ein Bild sehen muß,
um über seine Echtheit zu urtheilen, weil die Komposition allein dazu nicht hinreicht,
sondern Behandlung, Kolorit u. s. f. als wesentliche Momente hinzugehören. Es han-
delte sich vielmehr einzig nnd allein darum, ob nach den vorgelegten Abbildungen die
Komposition als eine dem Raphael'schen Charakter entsprechende anzu-
sehen sei. Und diese Frage wurde unsers Wissens von Niemandem in der Versammlung
verneint; vielmehr sprachen sich die tüchtigsten und kenntnißreichsten Mitglieder, dar-
unter Techniker von Fach, nach dem ersten auf das Daguerreotyp geworfenen Blick,
sofort dahin aus: „das ist Raphael", nämlich seine Auffassung, sein Charakter. Viel-
leicht wäre es, aus Rücksicht schon gegen den Gast, zweckmäßiger und in jedem Be-
trachtpaffender gewesen, wenn der Sekretair seine Ansicht in französischer oder italiäni-
scher Sprache entwickelt hätte, weil dann Herr Morris Moore im Stande gewesen
wäre, dies ihn als Kunstkenner hart treffende Mißverständniß sofort zu berichtigen,
bevor seine weitere nnd osficielle Verbreitung durch die Presse auf den Besitzer des
Bildes ein falsches Licht warf.

Bon dem Bildhauer Susmann waren mehrere in Rom gemachte Photographien
vorgelegt, mit theils architektonischen theils landschaftlichen Motiven, und von großer
Schönheit.— Herr Möwes, Besitzer einer großen Thonwaarenfabrik legte eine Anzahl
architektonischer Ornamente in gebranntem Thon vor, deren geschmackvolle Formen,
ausgezeichnetes Material nnd präcise Ausführung die höchste Anerkennung fanden und
namentlich von den anwesenden Architekten sehr gelobt wurden. Von dem Hofbuch-
händler A. Duncker wurden mehrere Illustrationen zu einem esthnischen Volksliede
und andern Gedichten mitgetheilt, welche nach Originalzeichnungen eines russischen
Künstlers N. Utjanoff ausgeführt waren.

Der Architekten-Derein in Berlin

macht bekannt, daß die architektonischen Konkurrenz-Ausgaben, welche die
englische Regierung ausgeschrieben hat, im Lokal des Architekten-Vereins in Ber-
lin, Oranienstr. Nr. 101, zu Jedermanns Einsicht ausgelegt sind, sowohl das Pro-
gramm, als der Sitnationsplan. Sie betreffen:

1) den Entwurf für die Anlage sämmtlicher Gouvernements-Gebäude. 1. Preis
500 Pfd. St.,

2) den Entwurf zu einem Miuisterial-Gebäude. 1. Preis 800 Pfd. St.,

3) den Entwurf zu einem Kriegs-Ministerial-Gebäude. 1. Preis 800 Pfd. St.

Der Vorstand ersucht die geehrten Fachgenossen, hiervon Kenntniß zu nehmen,

diese Anzeige weiter zu verbreiten, und bittet die Zeitungs-Redaktionen, dieselbe in
ihre Blätter aufnehmen zu wollen.

Zur Düsseldorfer Differenz.

(Siehe Nr. 13, 14 u. 15 der „Dioskuren.")

Da die „letzte Erwiederung" uns vorwirft, Personen durch allgemeine und un-
bestimmte Redensarten zu verdächtigen und zu beleidigen und zur Vertheidigung gegen
diese Verdächtigung auf die Wahlen in der Generalversammlung und im Ausschüsse
hinweist, so wollen wir über diese Wahlen hier deutlicher reden: Schon seit dem
Jahre 1851 fürchtete die Verwaltung, daß einige Personen in derselben etwa nicht
wieder gewählt werden würden, oder doch daß eine zu große Anzahl von Gegnern dieser
Personen gewählt werden könnten. Da man sich nun der in der Generalversammlung
anwesenden Aktionäre und ihrer Wahl nicht ganz versichert hielt, so erschien am Wahl-
tage eine bekannte Persönlichkeit aus Aachen, welche ebenfalls Mitglied der Verwaltung
war und brachte eine Anzahl in blanko bevollmächtigter Aktien abwesender Aktionäre
mit, welche auf der Stelle mit den Namen der Wiederznwählenden bezeichnet, die
Wahl entschieden.

Dies Manöver wird seitdem wiederholt, sobald es Roth thut! Jetzt urtheile man!

Die Verwaltung mußte indessen wohl gefühlt haben, daß diese Art die Wahlen
zu behandeln etwas Auffallendes habe und deshalb erschien im Korrespondenzblatt des
Kunstvereins im Dezember 1851 ein Artikel, betitelt „die diesjährigen Ausschußwahlen",
in welchem jener obengenannte Borwurf, die Künstler wollten sich der Mittel des Kunst-
vereins bemächtigen, zum ersten Male vorgebracht und die Niederlage dieser räuberischen
Gesellen mit Triumpf gefeiert wurde. Daß der damalige Aufsatz aus derselben Feder
geflossen, wie die jetzige „letzte Erwiderung", geht aus den in beiden ganz gleichen
Ausdrücken uud Redewendungen hervor und wir wünschen dem Autor Glück zu der
darin vorgebrachten Erfindung, welche jedenfalls von Geschick zeugt, zugleich aber
müssen wir die Naivetät bewundern, womit der Autor dieser Beschuldigung die Ver-
waltung des Kunstvereins so durchaus als seine Domaine betrachtet, daß jeder Versuch,
diese Verwaltung in andere Hände zu bringen, ihm ein Nothgeschrei entlockt, als wollte
Man ihm an die Taschen. Mögten die Aktionäre den betreffenden Artikel doch
nachbeten.

Wir trennen mit Absicht den Verfasser der „letzten Erwiederung" von den übrigen
Unterzeichnern derselben, denen wir zur Mehrzahl nicht zutrauen können, daß sie die
darin enthaltenen Umgehungen der Wahrheit mit wirklicher genauer Kenntniß derselben
unterzeichnet haben.

Was nun die Bemerkungen zu den Thatsachen betrifft, womit dieselben entkräftet
werden sollen, so bedeuten sie lediglich Nichts nnd wir berufen uns einfach auf unsere
„offene Erklärung." Eines aber muß auffallen, nnd zwar daß (bk „letzte Erwiderung"
so außerordentlichen Werth auf den Finanzpunkt legt. „Die Staatsausstellung, heißt
es, ist ein schlechter Markt für die hiesigen Künstler." Aber wo haben wir denn auf
den Markt hingewiesen? Die Staatsausstellung ist ein Ehrenplatz für die Künstler
in Preußen, und die hiesige Ausstellung sollte ein Ehrenplatz für die Düsseldorfer
Künstler sein! Aber durch den Ton der ganzen „letzten Erwiderung" zieht das Ge-
klapper des Geldes hindurch; ach leider! es geht nm's Geld!

Daß in Beziehung auf die Berechnung der Ausstellung der Sekretair des Kunst-
vereins in formellem Recht war, haben wir in der „offenen Erklärung" selbst wieder-
holt ausgesprochen und wollen es hier nochmals thun, aber gegen die beleidigende
Gleichstellung der Künstler mit Lohnwächtern zu 10 Sgr. per Tag wollen wir hier
ebenfalls nochmals protestiren.

Der Verwaltungsrath sagt, daß die Art seine Bekanntmachungen bei dem Kastellan
der Akademie zu verbergen, seit 26 Jahren üblich sei. In der ersten Hälfte dieser
26 Jahre waren alle Künstler auf der Akademie, sie holten die Schlüssel ihres Ateliers
bei dem Kastellan und bestellten ihren Rachmittagskaffe bei demselben, genug, sie kamen
mit dem Manne in seiner Wohnung in Berührung; das ist aber jetzr durchaus anders,
denn die Mehrzahl der Künstler, welche Bilder malen, sind außerhalb der Akademie
und besuchen den Kastellan derselben nicht mehr. Und noch mehr; grade der Ver-
wnltungsrath hat in den letzten Jahren so Vieles geändert, was seit alten Zeiten üblich
war; warum beruft er sich denn auf dergleichen alte Einrichtungen.

Die Aufforderung zur Beschickung der Ausstellung ist doch fast durch den ganzen
Sommer in den hiesigen Blättern abgedruckt gewesen, warum denn die neuen Be-
stimmungen nicht dabei? Gewiß haben einige Freunde des Verwaltungsraths davon
Kenntniß genommen, denn wie hätten wir sie sonst erfahren, sie ist uns jedoch erst
am 22. Juni auf unsere offizielle Anfrage deshalb mitgetheilt worden. Das Cirkular,
worin die Bestimmung stand, daß bereits hier Orts ausgestellte Werke nicht angenommen
werden sollten, ist auch sogar den hiesigen Künstlern präsentirt worden, aber wann?
In der Woche vor Beginn der Ausstellung. Also traf die Bestimmung Alles, was
seit einem vollen Jahr bei Schulte oder sonstwo irgend ausgestellt gewesen.

Unsere Beschuldigung wegen des willkürlichen Verfahrens im vorigen Jahr und
den Mißbrauch des Ausdrucks „in der Regel" hat der Verwaltungsrath vernünftiger
Weise nicht berührt; wir wollen nur noch hinzufügen, daß dies Handeln nach Regeln
mit Ausnahmen auch dies Jahr in geringerem Maßstabe wiederholt wird, denn es
soll in der Regel nichts bereits Ausgestelltes angenommen werden und doch sind einige
Bilder angenommen, welche in der permanenten Ausstellung bereits waren und ein
plastisches Bildwerk, welches sogar Monate lang am Schaufenster eines Ladens auf
der Alleestraße destanden hat.

Ein verehrlicher Verwaltungsrath uiache seine Regeln nach seinem Gefallen, aber
er halte wenigsten an den selbst gemachten Regeln fest. Wir Künstler verschmähen
es, von dem Herrn Sekretär Begünstigungen zu erbetteln!

Blau wirft uns vor, wir hätten die Korrespondenz in dieser Angelegenheit nicht
genügend veröffentlicht uud besonders die Briefe des Verwaltungsrathes nicht mitge-
theilt. Hätten diese Briefe irgend Etwas zu besserer Erklärung der Sachlage enthalten,
so würden wir nicht ermangelt haben, sic mitzutheilen, und stünde Etwas zur Ver-
theidigung des Verwaltungsrathes Brauchbares darin geschrieben, so würde dieser sie
ja wohl in der „letzten Erwiederung" gebraucht haben.

Wenn nun abgeleugnet wird, daß in diesem Jahre zum ersten Male an auswärtige
Künstler Einladungs-Cirkulare gesandt seien und daß diese dringend gewesen, so muß
der Verwaltungsrath diese Einladungen ivohl nicht gelesen haben, denn sonst würde
er unsere Behauptungen nicht haben leugnen können/

Es hatte, sagt die „letzte Erwiederung", der Verwaltnngsrath die Kunde erhalten,
daß eine Anzahl der namhaftesten Künstler die Ausstellung nicht beschicken wollte, also
mußte er selbstverständlich fremde Künstler berufen. Aber im Eingang der „letzten
Erwiderung" wurden doch diese Künstler als eine „nicht bedeutende Anzahl, welche der
Aegide einer Fraktion des Vorstandes des Unterstützungsvereins" bedürfen, um zu er-
scheinen, bezeichnet. War die nicht bedeutende Anzahl doch bedeutend genug, um von
außen her Kunstwerke herbeiholen zu müssen, damit nur die Ausstellung stattsinden
könne! Aber solche Widersprüche stehen fast in jedem Satz der „letzten Erwiderung."
 
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