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Die Dioskuren: deutsche Kunstzeitung ; Hauptorgan d. dt. Kunstvereine — 9.1864

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https://doi.org/10.11588/diglit.13518#0305

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1. Für Deutschland sämmtliche poslanstallen, Luch- und Runslhandlungen

2. Für Grotzbritanien, Amerika und Australien <8. Dender's Buch-
Handlung und General-Zeitungs-Agentur in London, 8, Little Newport-streei

| Leicester-sq.

Redactionsbureau Yictoriastrasse TN to. 16.

2 nb

Adhandelnder Artikel: Zur National-Galerie IV. —Bilder aus
Wald und Feld von M. Sr. (Forts.)

Kunstchronik: Lokalnachrichten aus Berlin, Lippstadt, Dresden,

alt:

Würtemberg, Spa, Kassel, Wien, Pesth, Petersburg,
Antwerpen, Brüssel, St. Malo, Rom.

Briefkasten.

IV.

Demerlmngen zur Denbschrikt
des Oberbürgermeisters.
(Schluß.)

'eigen sich schon die „leitenden
Gesichtspunkte" der Denk-
schrift — wie wir in unsern
kritischen Bemerkungen über
dieselbe nachzuweisen suchten
p — mit einem gewissen Man-
gel an innerer Logik behaf-
tet, so werden die daraus geschöpften
praktischen Konsequenzen, falls unsere
Einwürfe begründet sind, die Unhaltbarkeit
des jenen „Gesichtspunkten" zu Grunde liegenden
Princips noch deutlicher zu Tage legen müssen.
Diese praktischen Konsequenzen sind nun in den „Modali-
täten" enthalten, unter denen nach der Ansicht des Ober-
bürgermeisters „die Betheiligung der Behorchen an der
Gründung der Nationalgalerie" stattfinden solle.

Zur Ilationalgaterie.

Von M. Sr.

In diesen Modalitäten sind zwei Momente zu unter-
scheiden: 1. Die von den städtischen Behörden freiwillig
übernommenen Pflichten gegen die Nationalgalerie (stehe
I u. II der Denkschrift), 2. die auf Grund dieser über-
nommenen Pflichten beanspruchten Rechte (s. 1. 2. 3. 4.
der Denkschrift).

1. Die Pflichten, welche die Kommunalbehörden über-
nehmen sollen, bestehen theils in der „Uebernahme eines
verhältnistmäßigen Theils der Baukosten", theils in der
„dauernden und nach Art einer Stiftung erfolgenden Aus-
setzung einer jährlichen Summe zum Ankauf von Kunst-
gegenständen." Hierbei hebt die Denkschrift ausdrücklich
die darin liegende „Verpflichtung gegen den Staat" her-
vor/ um daran sofort „Bedingungen" zu knüpfen, d.
h. die aus jener Verpflichtung entspringenden Rechte zu
motiviren.

Ehe wir auf eine Betrachtung des Inhalts dieser
Rechte eingehen, müssen wir Folgendes bemerken: Die
freiwillige Uebernahme von Pflichten kann, sofern darauf
entsprechende Rechte begründet werden, nickt einseitig sein,
sondern setzt zwei Kontrahenten voraus, welche gegenseitig
 
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