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Eggers, Friedrich [Editor]
Deutsches Kunstblatt <Stuttgart>: Zeitschrift für bildende Kunst, Baukunst und Kunsthandwerk ; Organ der deutschen Kunstvereine &. &. — 9.1858

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https://doi.org/10.11588/diglit.1202#0015
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in Bronze gegossen wurde, kam später, durch eine Verän-
derung der Attribute in ein Symbol des Glaubens ver-
wandelt, auf das Grabmal des von einem dunklen Geschick
abgeforderten Gemahles der Gräfin.
Dann führte der Künstler für die Prinzessin Albrecht
ein Kruzifix mit Johannes und Maria in Marmor aus.
Dasselbe ist nach Kamenz gekommen, wo die hohe Frau be-
kanntlich eine Kirche bauen ließ.
Nachdem Wolfs das Nationalkriegerdenkmal im Jnva-
lidenpark zu Berlin mit Reliefs geschmückt hatte, beschäftigte
ihn die Marmorgruppe auf der Schloßbrücke. Von den acht
Largestellten Momenten war ihm die Versinnlichung des
„Auszugs in den Krieg" zugesallen, welche Aufgabe ihm,
wie wir in Jahrg. IV. S. 351 des Deutschen Kunstblattes
-näher dargethan haben, vortrefflich gelungen ist.
Nach einer Idee und Skizze der Großfürstin Katharina
fertigte Wolfs für einen in die Mitte des Zimmers zu stel-
lenden Kandelaber eine Gruppe, welche die Nacht darstellt,
die, aus der Tiefe aufsteigend, die Sterne (die Kerzen) her-
aufsührt. Aus einem Untersatz, der mit Blumen und Grün
bekleidet gedacht wird, schwebt in lang dahinfließendem Ge-
wände die träumerische Gestalt der Nacht empor, von sackel-
tragenden Genien umgeben — eine phantastische, aber höchst
anmuthige Composition.
Für die neue Schloßkirche in Neustrelitz, welche der
Baurath Buttel in gothischem Style erbaut, sind die
Kolossalstatuen der vier Evangelisten in Arbeit, welche in
gebranntem Thon in der Fabrik von March ausgesührt
werden sollen. Die Figuren, in edler und würdiger Hal-
tung aufgefaßt, kommen außen unter gothischen Baldachinen
zu stehen.
Unter den Büsten, welche der Künstler fertigte, heben
wir diejenigen des Großherzogs Georg, des Herzogs Karl
und der Herzogin Karoline von Mecklenburg (als Kind), der
nachmaligen Königin von Dänemark, hervor. Ferner den
charakteristischen Kopf des verstorbenen Königs von Hannover,
sowie die Büste des Mediziners Busch. Mit welchem Glücke
der schöne Kopf der Siegesgöttin vom Parthenon restaurirt
und für den Herrn Fr. von Farenheid auf Beynuhnen in
Marmor ausgeführt wurde, hat dieser feine Kenner der
antiken Kunst im Deutschen Kunstblatt Jahrg. VIII. S. 199
selber beschrieben.
Während man so eben das Modell des kolossalen
Löwenbezwingers für den Guß abbricht, dessen Vollendung
immerhin noch Jahr und Tag dauern wird, baut sich schon
im Nebenraume eine andere kolossale Reiterstatue auf: —
das Denkmal für den König Ernst August, welches der
Künstler für Hannover auszuführen beauftragt ist. Der sehr
sorgfältig und sauber angefertigte Entwurf im Kleinen zeigt
den königlichen Herrn in glänzender Husarenuniform, auf
einem edlen Racepferd in ruhigem Schritt dahinreitend.
Das reiche, man darf wohl sagen phantastische Kostüm, das
prächtig geschirrte Roß und das markirte kriegerische Antlitz
des Königs geben ein sehr wirkungsvolles Ensemble, dessen
feine künstlerische Anordnung die höchste Befriedigung ge-
währt. F. E.

Lmil Jacobs' „Lusanim im Äade" und die
Mtlichkeiisfrage.
Unter den im Kunstverein zu München unlängst aus-
gestellt gewesenen Gemälden hat ganz besonders ein in ziem-
lich großem Maßstabe ausgeführtes Bild von Emil Jacobs
aus Gotha die Aufmerksamkeit und das Interesse des Pub-
likums in Anspruch genommen und wieder einmal die alte
Streitfrage über die Rücksichten, welche die Kunst auf die
Forderungen der Sittlichkeit zu nehmen hat, aufgeregt. Die
Bedenken, welche diesmal laut geworden sind, haben sich
weniger direct gegen das Bild selbst, als gegen den Vor-
stand des Kunstvereins gewendet, der, wie man meint, ein
Bild wie dieses nicht in einem Local hätte zur Ausstellung
bringen sollen, welches täglich, besonders aber Sonntags,
der Sammelplatz von Jung und Alt beiderlei Geschlechts
ist. Um zu entscheiden, ob die hierin sich aussprechende An-
sicht Beachtung verdient, kommen vorzugsweise drei Fragen
in Betracht: 1. ob überhaupt die Kunst, theils bei ihren
Produktionen, theils bei der Veröffentlichung derselben aus
die Sittlichkeit Rücksicht zu nehmen hat; 2. als was für
Locale die Kunstvereinslocale zu betrachten sind, ob als öf-
fentliche oder ob als specifisch-artistische; und 3. in wie weit
es gerechtfertigt ist, an dem in Rede stehenden Bilde vom
ästhetisch-sittlichen Standpunkte Anstoß zu nehmen.
Die erste dieser Fragen müssen wir unbedingt mit Ja
beantworten. Einen so hohen Grad von Selbständigkeit
wir auch für die Kunst in Anspruch nehmen, so können wir
ihr doch schon darum keine unbedingte Freiheit einräumen,
weil sie an die übrigen Lebenssphären, in denen die Sitte
das herrschende Princip ist, von der Natur selbst mit tau-
send unzerreißbaren Banden gefesselt und eine Existenz der-
selben außer diesem Verbände schlechterdings undenkbar ist.
Was daher entschieden unsittlich ist, d. h. was die Verletzung
der Sitten nicht von Seiten ihrer Verwerflichkeit, sondern
als berechtigt, vielleicht gar als zur Herrschaft berufen hin-
zustellen sucht, ist mithin von ihr unter allen Bedingungen
zu vermeiden, selbst wenn es — was wir jedoch bestreiten
müssen — von Seiten seiner Schönheit noch auf Berück-
sichtigung Anspruch machen könnte. Hiermit ist aber keines-
wegs die Darstellung des Unsittlichen überhaupt von ihr
ausgeschlossen, und noch weniger ist damit ausgesprochen,
daß alles das wirklich unsittlich ist, was von diesem oder
jenem engherzigen Standpunkte dafür gehalten wird. Je
nach den verschiedenen Cultur- und Bildungsstufen sind die
Vorstellungen über die Gränzen des sittlich Erlaubten und
Unerlaubten höchst verschiedene, und der Kunst, wenn sie
nicht zur Magd wechselnder, durch Zeit und Ort beschränk-
ter Ansichten herabgewürdigt werden soll, kann unmöglich
zugemuthet werden, sich nach allen möglichen Launen und
Ansprüchen einer als Sitte sich spreizenden Mode zu richten,
sondern sie hat sich lediglich an die ewigen, mit unauslösch-
licher Schrift in jede Menschenbrust geschriebenen Gesetze
der echten und wahren Sittlichkeit zu halten — insbesondere
da, wo sie sich auf ihrem eigenen, ihr zunächst ungehörigen
Gebiete befindet. Hat freilich ein Kunstwerk neben seinem
artistischen auch noch einen äußeren Zweck, namentlich einen
solchen, durch den es mit den der Kunst fernstehenden Ele-
 
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