Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Eggers, Friedrich [Hrsg.]
Deutsches Kunstblatt <Stuttgart>: Zeitschrift für bildende Kunst, Baukunst und Kunsthandwerk ; Organ der deutschen Kunstvereine &. &. — 9.1858

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.1202#0079
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
62

neu leiblichen Existenz hingegeben? Das setzt die Mutter einiger-
maßen in Verlegenheit. Sie kann sich eines leisen Lächelns nicht
erwehren; aber sie wagt nicht, sich aus der vorgeschriebenen Stel-
lung (man beachte die echt Dürer'sche Anordnung des Gewandes
um den kleinen nackten Körper) zu rühren, um ihren kleinen Un-
band etwa wieder in die seinige zu bringen; denn außer dem
Respekt vor dem Meister erfüllt sie der Gedanke, daß sie und
ihr Knabe gewürdigt ist, zu einem Bilde der Gebenedeiten nie-
derzusitzen. So gibt das ganze Bild eine sehr gemüthvolle Scene
aus der Künstlerwelt, welche ganz aus dem Leben gegriffen, wie
sie ist, nicht ohne innigen Antheil betrachtet werden kann. Men-
zel hat sie eigenhändig ausgeführt und eröffnet damit auf höchst
ansprechende und würdige Weise eine Reihe von Originalwerken,
die wir unfern Lesern und Freunden darzubieten hoffen. F. E.

Kunllvereine.

Kunftverein für Böhmen.
Die Kunstausstellung des Kunstvereins für Böhmen be-
ginnt am 11. April und dauert bis zum 30. Mai l. I.
Sämmtliche zu dieser Ausstellung bestimmten Kunstwerke haben läng-
stens bis zum 28. März 1858 in Prag einzutreffen.
Der Kunstverein für Böhmen trägt die Transportkosten, mit Aus-
schluß jeder Spesennachnahme, übrigens nur für rechtzeitig
eintreffende Sendungen solcher Künstler, welche entweder
von der unterfertigten Geschäftsleitung direkt zur Be-
schickung der Ausstellung geladen, oder von einem ihrer
Bevollmächtigten zu derselben autorisirt sind. Zu letzterem
Zwecke sind in jeder in künstlerischer Beziehung bedeutenden Stadt einige
vertrauenswürdige Personen mit der Nöthigen Vollmacht versehen.
Künstler, welche ohne von der Geschäftsleitung direkt
geladen, oder von ihr oder einem ihrer Bevollmächtigten
über vorhergegangene Anfrage zur Einsendung ausdrück-
lich ermächtigt zu sein, die Ausstellung dennoch be-
schicken, haben die- Transportkosten selbst zu zahlen, ebenso alle
Kunsthändler, Privatbesitzer und Kunstvereine u. s. w.,
wenn dieselben nicht ausnahmsweise die Bewilligung zur Einsendung
erlangt haben, die jedoch nur in besonders berücksichtigungswerthen Fäl-
len ertheilt wird. Desgleichen fallen die Transportkosten der nach
dem 25. April, so wie auch der mittelst Post oder als Eil-
fracht eintreffenden Sendungen dem Einsender zur Last
und verwahrt sich der Verein ausdrücklich gegen die Zusendung von
Kopien oder bereits in Prag ausgestellt gewesenen Ge-
genständen, sowie gegen die unfrankirte Zusendung von Kupferstichen,
Lithographien u. dgl. m. Unfrankirte Briefe werden zurück-
gewiesen. Die näheren, die Zusendung und die Rechte und Pflichten
der Einsender betreffenden Bestimmungen sind aus den Einladungsbrie-
fen zu ersehen, und findet sich die unterfertigte Geschäftsleitung hier ledig-
lich noch in Erinnerung zu bringen veranlaßt:
1. Daß die Preise der nach Prag gehenden Kunstwerke jederzeit mit
dem ausdrücklichen Beisatze, ob in Silber (20 fl. Fuß)
oder in Bankvaluta anzugeben sind; widrigenfalls sich die Ein-
sender bei Angabe anderer Währungen die Coursberechnung der
Geschäftsleitung auf Bankvaluta und in diesem Falle die Zah-
lung in k. k. österreich. Banknoten nach ihrem vollen Nominal-
werthe gefallen zu lassen haben;
2. Daß alle jene Einsender die nicht Mitglieder des
Kunstvereins für Böhmen sind, und daher nicht schon als
solche zu besten Regiefonds beitragen, im Falle des Verkaufes ihrer
Kunstwerke auf der Ausstellung, sei es an den Verein oder an
Private, 5 Prozente vom Verkaufspreise behufs der
leichteren Deckung der jährlich immer größer werden-

den Transportkosten beizutragen, d. i. zu diesem Zwecke
einen 5 prozentigen Abzug von dem Verkaufspreise zu erleiden
haben werden.
3. Daß jeder die Ausstellung beschickende Künstler das Verviel-
fältigungsrecht des von ihm eingesandten Kunstwer-
kes, wie bisher schon durch die bloße Einsendung an
den Verein für den Fall abtritt, wenn dasselbe auf der
Ausstellung verkauft und sodann zum Gegenstände eines Vereins-
blattes gewählt werden sollte.
Prag, am 20. Jänner 1858.
Die Geschäftsleitung des Kunstvereins für Böhmen.

Notiz für die Geschäftsleitung der verschiedenen Kunstvereine.
Es hat gegenwärtig ein großer Theil unserer Künstler eine Verbin-
dung gegründet, nach dem Muster der in Düsseldorf schon längere Zeit
bestehenden, die die Versendung der Bilder auf die Ausstellungen, die
Correspondenz und auch die ganze Vertretung der Mitglieder den Kunst-
vereinen gegenüber als Sache der Gesammtheit behandelt. Begreiflich
repräsentirt diese Verbindung aber Niemanden, als ihre Mitglieder, aber
keineswegs etwa, wie man da und dort mißverständlich glauben möchte,
die ganze Münchener Künstlerschaft, im Gegentheil hat ein bedeutender
Theil unserer namhaften Künstler nicht für gut gefunden, sich dieser
Verbindung anzuschließen, sondern ihre Bilder nach wie vor allein
zu verschicken.
Es dürfte daher im Interesse der Vereine selber sein, die Namen
derselben zu kennen. Vorläufig erhalten Sie die folgenden Herrn, die
vorzugsweise in der Kunstwelt bekannt sind, unter Vorbehalt, dieses
Verzeichniß zu vervollständigen, da es natürlich im Interesse der Vereine
liegt, hierüber unterrichtet und im Stande zu sein, denselben persönliche
Einladungen zugehen zu lassen, welch letzteres System überhaupt wohl
dasjenige sein dürfte, welches unter allen Umständen den Vereinen die
meisten Garantien gewährt, da kein junges Talent von nur einiger Be-
deutung existirt, das nicht bereitwillig von solchen Eingeladenen wie-
der empfohlen würde:
Fr. Idam, öcnno Adam, Üamlicrgcr, öischof, Dyk, Gerhard, Gcnclli,
Th. Horschclt, Mcirncr, Mecklenburg, MiUncr, M. Müller (Fcuermüller),
pccht, üarl piloty, Ferdinand piloty, v. Kainlicrg, Khoniberg, Naß, E. Zci-
bcrtz, Spizwcg, Stange, Stanley, Ludwig Thicrsch.
München. P.

Norddeutscher Gesammt-Kunstverein.
Nachdem die durch Circulair des Norddeutschen Gesammt-Kunst-
vereins vom 9. März I85n für die Ausstellungen jenes Jahres bekannt
gemachten Anordnungen sich des allseitigen Beifalls erfreuen, auch seitdem
in dem Cyclus der Ausstellungen der Jahre 1852, 54 und 56 wieder-
holt als zweckmäßig erwiesen, haben die Vorstände jener Vereine be-
schlossen, die gedachten Anordnungen auch für die im Jahre 1858 statt-
findenden Ausstellungen des Norddeutschen Cyclus im Wesentlichen bei-
zubehalten, daher sie dieselben in Folgendem zur Kenntniß der Künstler
bringen.
Da die frühere Verbindung des Norddeutschen Gesammtvereins mit
dem Kunstverein in Hannover bereits im Jahre 1851 aufgehoben ist, so
wurde jener in den Stand gesetzt, den Beginn des Cyclus in Bremen
einige Wochen früher im Jahre eintreten zu lassen, und so den früheren
Uebelstand zu vermeiden, daß die letzten Städte ihre Ausstellungen in
den dazu wenig geeigneten Schlußmonaten des Jahres halten mußten.
— Dies hat sich als eine wesentliche Verbesserung bewährt und die
Ausstellungstermine sind daher, ebenso wie in den Jahren 1852, 1854
und 1856 folgendermaßen festgestellt:

für Bremen.vom 1. Mär; ' bis 31. März,
„ Hamburg .... „ 12. April „ 6. Juni,
„ Lübeck...... „ 22. Juni „ 20. Juli,
„Rostock.. 3. August „ 31. August,
„ Stralsund ... „ 14. September „ 5. October,
„ Greifswald . . „ 20. October „ 15. November.
 
Annotationen