VORBEMERKUNGEN.
Die Sammlungen sind vom 11. Dezember an im Kaiser Karl-
Saale zur Besichtigung ausgestellt.
Der Eintritt in der Zeit von n —i Uhr ist ausschließlich den
mit dem Kataloge versehenen geladenen Gästen Vorbehalten. Von
i - 5 Uhr allgemeiner Zutritt.
Die Versteigerung beginnt Dienstag den 15. Dezember um g Uhr
nachmittags und wird an dem darauffolgenden Tage fortgesetzt.
Die Gegenstände gelangen nicht in der Reihenfolge der Katalog-
nummern zur Auktion; das Amt behält sich vor, Posten zu trennen
oder zu vereinigen.
Sämtliche Objekte sind von erfahrenen Fachmännern geprüft
und geschätzt, von denselben auch die Ausrufspreise festgesetzt.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von fünf Prozent
eingehoben.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie
sich befinden, und kann diesbezüglich nach erfolgtem Zuschläge
keinerlei Reklamation berücksichtigt werden. Die unbedingte Gewähr-
leistung für die Richtigkeit der im Kataloge enthaltenen Angaben
findet nicht statt.
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung und in der
Regel gegen sofortige Bezahlung.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme
der Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des
Versteigerungsamtes.
Kaufanträge für Reflektanten, welche der Auktion nicht persönlich
beizuwohnen beabsichtigen, übernehmen die vom Amte bestellten
beeideten Sensale; schriftliche Aufträge nimmt die Zentraldirektion
entgegen und läßt sie durch einen Sensal ausführen.
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