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Dorotheum <Wien> [Hrsg.]; Dorotheum [Hrsg.]; Dorotheum / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Mitarb.]
Grosse Auktion / Dorotheum, Wien, Allgemeine Versteigerungsabteilung: im Kaiser-Franz-Josef-Saal (Nr. 107): Älteres und Stilmobiliar, Schlaf-, Speise-, Herren- und Damenschreibzimmer, Salons, Sitzgarnituren, Bösendorfer-Stutzflügel, Luster, Perserteppiche und Textilien, Gemälde, Aquarelle, Miniaturen, Stiche: darunter Anton Altmann ...; Arbeiten des Kunstgewerbes, Antiquitäten, Vitrinenstücke, Alt-Wiener Silber, Spieluhren, Orientalika und Varia; Versteigerung: 8. bis 10. Februar 1934 — Wien, 1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.12347#0008
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Versteigerungsbedingungen:

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österr. Schillingwährung.
Gesteigert wird in der Regel um 10 Prozent. Vom Ersteher wird zum Meistbote ein
Aufgeld von 20 Prozent eingehoben.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen sowie
die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten; an dem Tagesprogramm wird
jedoch festgehalten.

Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte Gegenstände
der Auktion angeschlossen werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich im
Augenblicke des Zuschlages befinden. Die im Kataloge enthaltenen Angaben und Be-
schreibungen der zum Verkauf ausgestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet.

Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit geboten ist
sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der einzelnen Gegen-
stände genau zu überzeugen, können Anstände nach erfolgtem Zu-
schlag nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder üoer ein vom
Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach
erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen.

Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher
einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Auskünfte erteilen während der
Schaustellung die diensthabenden Beamten.

Die erstandenen Gegenstände sind unbedingt am Tage nach der Versteigerung
abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Eventueller Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum übernimmt keine Haftung für
eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen das Korrespondenzbüro
(Telephon R-25-5-50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten Sensale Franz
Spanraft, Franz Hanak, Ernst Bäumel, Fritz Huber, Christoph Huber und August Freis.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Auftrage mindestens
die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes erlegen.

Im übrigen gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.

Preis des illustrierten Kataloges 50 g.

Dorotheum.

Die mit * versehenen Katalognummern werden laut Versteigerungsedikt des
Exekutionsgerichtes Wien, ZI. 15 E 6512/32/44, die mit f versehenen laut ZI. 24 E
4683/33/15, die mit ** laut ZI. 30Hc 373/33/23 und die mit § laut Beschluß ZI. 13E
7888/33/64 öffentlich versteigert.
 
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