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Dorotheum <Wien> / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Hrsg.]; Dorotheum [Hrsg.]; Dorotheum / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Mitarb.]
Grosse Auktion / Dorotheum, Wien, Allgemeine Versteigerungsabteilung: im Kaiser-Franz-Josef-Saal (Nr. 141): Älteres und Stilmobiliar, Speise-, Schlaf- und Herrenzimmer, Salons, Sitzgarnituren, Pianino, Luster, Perserteppiche, Textilien, Gemälde und Aquarelle, Miniaturen, Stiche ...: Versteigerung: 15. bis 17. Dezember 1938 — Wien, 1938

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https://doi.org/10.11588/diglit.13499#0004
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Verbot der Teilnahme von Juden an den Versteigerungen des

Dorotheums! !

Personen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen Juden sind oder ah Juden
gelten, sind als Käufer von den Versteigerungen des Dorotheums ausgeschlossen
und dürfen daher weder die Schaustellungs- noch die Versteigerungssäle
betreten. Ebenso sind Ankäufe für Juden durch Mittelspersonen verboten.

Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark-
währung. Gesteigert wird in der Regel um 10 Prozent. Der Zuschlag erfolgt an
den Höchstbietenden. Vom Ersteher wird zum Meistbote ein Aufgeld von 20 Prozent
eingehoben.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten; an dem Tages-
programm wird jedoch festgehalten.

Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte Gegen-
stände der Auktion angeschlossen werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich im
Augenblicke des Zuschlages befinden. Die im Katalog enthaltenen Angaben und
Beschreibungen der zum Verkauf ausgestellten Gegenstände werden nicht
gewährleistet.

Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit
geboten ist, sich von der Beschaffenheit und dem Zustand
der einzelnen Gegenstände genau zu überzeugen, können
Anstände nach erfolgtem Zuschlag nicht mehr berück-
sichtigt werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch
nach erfolgtem Zuschlag die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen.

Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Auskünfte erteilen
während der Schaustellung die diensthabenden Beamten.

Die erstandenen Gegenstände sind unbedingt am Tage nach der Versteigerung
abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Der Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum übernimmt keine Haftung für
eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen das Korrespondenz-
bfiro (Fernruf R-25-5-50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten Sen-
sale Franz hpanraft. Ernst Bäumet, Christoph Huber, August Freis, Josef Lehner
und Alfred Dübeil,

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Auftrag min-
destens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes erlegen.

Im übrigen j£e£feüf/; die Normen der Versteigerungsanstalt.

Preis des |^taloges>35 Rpt ^ ,

Dorotheum

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