Flurdenkmäler
Flurdenkmäler:
Sind nicht nur kleine Kunstwerke in der Landschaft, sondern Zeugnisse von
Rechtsgeschehen und Lebensgewohnheiten.
Der Werra-Meißner-Kreis im Übergangsgebiet zwischen den niedersächsi-
schen, thüringischen und hessischen Kulturräumen ist besonders reich an
historischen Kleindenkmälern. Oft haben die Steinkreuze als Rechtsdenk-
mäler aus alter Zeit eine Mehrfachbedeutung gehabt, sie sind Sühnekreuze,
Grabsteine, Grenzsteine und auch Gerichtssteine.
1. Grenzsteine und Gedenksteine
Bedeutend sind z. B. die Grenzsteine, die vermutlich nach der Gründung
des Klosters Germerode durch Graf Rugger von Bilstein um 1145 gesetzt
wurden und die Besitztümer des Kloster’s abgrenzte.
Sowie die in der selben Grenzlinie weiterhin vorhandenen Steine — mit den
Initialen des Landgrafen Wilhelm IV von Hessen — Kassel — als Nachfolge-
besitzes der Klostergüter. Sie sind im Jahre 1790 gegen die vorher vorhanden
gewesenen Steine, die mit dem Kreuz des Klosters versehen waren, ausge-
tauscht worden. Auch die Rotenburger-Quart (Landgrafschaft Hessen-
Rotenburg 1627 — 1834) ist durch heute noch vielfach vorhandene Grenz-
steine gekennzeichnet worden. Sie tragen die Inschrift HR (Hessen-Roten-
burg) mit verschiedenen Jahreszahlen.
2. Gerichtsstätten
Gerichtsstätten bzw. Dorfgerichte zeichnen sich durch Anordnung von Lin-
den oder Eichen aus und waren bis ins 19. Jh. üblich. In den Verhandlungen
wurden alle Arten von Missetaten und Konflikten abgehandelt (Totschlag,
Diebstahl, Grenzstreitigkeiten etc.). Zeugnisse dieser Stätten sind in
Eschwege ein erhaltener Kultstein „Blaue Stein“ und die letzte Gerichts-
stätte „Am Galgen“.
3. Ruheplätze und Wegweiser
In früheren Jahrhunderten war es üblich, an wichtigen Durchgangsstraßen
zwischen den Orten zusätzliche Ausruhplätze zu schaffen in Form von stei-
nernen Bänken, oft in Verbindung mit Wegweisern an Wegabzweigungen
oder in der Nähe von Brunnen mit Anordnung von Bäumen.
Im Eschweger Becken waren mehrere sog. „Hüttchen“ in den Jahren zwi-
schen 1820 —1825 durch den Landbaumeister Spangenberg eingerichtet wor-
den. Das Niederhoner Hüttchen, welches an der Straße zwischen Eschwege
und Niederhone, etwa am Eingang zum heutigen Industriehof stand, wurde
bei der Anlegung des Eschweger Militär-Flugplatzes im Jahre 1935 beseitigt.
Als letztes noch in seiner ursprünglichen Form und Größe erhaltenes ist das
Albunger Hüttchen an der Bundesstraße zwischen Niederhone und Albun-
gen zu finden. Besonders groß und ausgedehnt ist dieser Ruheplatz, weil er
sich an der damals wie heute wichtigen Nord-Süd-Straßenverbindung befin-
det und zudem ganz in der Nähe der „Gesegneten Born“ die Reisenden und
Fuhrleute zur Rast und zum Tränken der Pferde einlud.
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Flurdenkmäler:
Sind nicht nur kleine Kunstwerke in der Landschaft, sondern Zeugnisse von
Rechtsgeschehen und Lebensgewohnheiten.
Der Werra-Meißner-Kreis im Übergangsgebiet zwischen den niedersächsi-
schen, thüringischen und hessischen Kulturräumen ist besonders reich an
historischen Kleindenkmälern. Oft haben die Steinkreuze als Rechtsdenk-
mäler aus alter Zeit eine Mehrfachbedeutung gehabt, sie sind Sühnekreuze,
Grabsteine, Grenzsteine und auch Gerichtssteine.
1. Grenzsteine und Gedenksteine
Bedeutend sind z. B. die Grenzsteine, die vermutlich nach der Gründung
des Klosters Germerode durch Graf Rugger von Bilstein um 1145 gesetzt
wurden und die Besitztümer des Kloster’s abgrenzte.
Sowie die in der selben Grenzlinie weiterhin vorhandenen Steine — mit den
Initialen des Landgrafen Wilhelm IV von Hessen — Kassel — als Nachfolge-
besitzes der Klostergüter. Sie sind im Jahre 1790 gegen die vorher vorhanden
gewesenen Steine, die mit dem Kreuz des Klosters versehen waren, ausge-
tauscht worden. Auch die Rotenburger-Quart (Landgrafschaft Hessen-
Rotenburg 1627 — 1834) ist durch heute noch vielfach vorhandene Grenz-
steine gekennzeichnet worden. Sie tragen die Inschrift HR (Hessen-Roten-
burg) mit verschiedenen Jahreszahlen.
2. Gerichtsstätten
Gerichtsstätten bzw. Dorfgerichte zeichnen sich durch Anordnung von Lin-
den oder Eichen aus und waren bis ins 19. Jh. üblich. In den Verhandlungen
wurden alle Arten von Missetaten und Konflikten abgehandelt (Totschlag,
Diebstahl, Grenzstreitigkeiten etc.). Zeugnisse dieser Stätten sind in
Eschwege ein erhaltener Kultstein „Blaue Stein“ und die letzte Gerichts-
stätte „Am Galgen“.
3. Ruheplätze und Wegweiser
In früheren Jahrhunderten war es üblich, an wichtigen Durchgangsstraßen
zwischen den Orten zusätzliche Ausruhplätze zu schaffen in Form von stei-
nernen Bänken, oft in Verbindung mit Wegweisern an Wegabzweigungen
oder in der Nähe von Brunnen mit Anordnung von Bäumen.
Im Eschweger Becken waren mehrere sog. „Hüttchen“ in den Jahren zwi-
schen 1820 —1825 durch den Landbaumeister Spangenberg eingerichtet wor-
den. Das Niederhoner Hüttchen, welches an der Straße zwischen Eschwege
und Niederhone, etwa am Eingang zum heutigen Industriehof stand, wurde
bei der Anlegung des Eschweger Militär-Flugplatzes im Jahre 1935 beseitigt.
Als letztes noch in seiner ursprünglichen Form und Größe erhaltenes ist das
Albunger Hüttchen an der Bundesstraße zwischen Niederhone und Albun-
gen zu finden. Besonders groß und ausgedehnt ist dieser Ruheplatz, weil er
sich an der damals wie heute wichtigen Nord-Süd-Straßenverbindung befin-
det und zudem ganz in der Nähe der „Gesegneten Born“ die Reisenden und
Fuhrleute zur Rast und zum Tränken der Pferde einlud.
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