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Ebhardt, Bodo
Über Verfall, Erhaltung und Wiederherstellung von Baudenkmalen mit Regeln für praktische Ausführungen — Berlin, 1905

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.24729#0033
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bereit ist, die Arbeit auf eigene Rechnung zu machen, stets
angestrebt werden, dass ein auf Kosten der Regierung ausge-
arbeitetes Bauprogramm zur Verfügung gestellt wird.

Zu 8. Ein Hauptpunkt des eben erwähnten Bauprogramms
sei stets die zeichnerische Aufnahme des Vorhandenen. Darunter
verstehe ich die Festlegung aller noch erhaltenen Mauerreste in
Grundriss, Querschnitten und Ansichten, ferner die Aufstellung
eines Lageplans, welcher die bei den Burgen meist einen weiten
Umfang annehmenden Erdarbeiten festlegt, namentlich ein Auf-
mass der Gräben, (Halsgraben, Ringgraben, Torgraben und der-
gleichen), etwaiger Wälle und Hauptzugangswege; letztere
pflegen jetzt zum Schaden des Verständnisses meistens unbeachtet
zu bleiben.

Das gesamte gewonnene Material wird am besten in mehreren
Exemplaren an den zuständigen Bauaufsichtsstellen und an einer
Centralstelle aufbewahrt.

Zu 9. Arbeiten von Privaten an Burgen sollten, ohne vorher
geprüftes Bauprogramm, überhaupt nicht genehmigt werden. In
keinem Falle sollten Ausgrabungen gestattet und begonnen werden,
ohne die nötigen Garantieen, dass die Ausgrabungsergebnisse
sorgfältig aufgenommen und die ausgegrabenen Mauerteile bezw.
Bauteile selbst dauernd gegen Zerstörungen gesichert werden.
Naturgemäss werden die im jetzigen Zustande vielfach noch durch
das Erdreich geschützten Fundamentreste, Kellergewölbe und der-
gleichen nach einer Freilegung Zerstörungen durch das Publikum,
sowie den Einflüssen der Witterung mehr ausgesetzt sein, als
vorher. In den Untersuchungsgräben wird sich das Wasser an-
sammeln und im Winter Frostschaden verursachen. Bei Frei-
legung von Fundamenten, die nicht auf Felsen stehen, wird eine
Unterspülung derselben leicht eintreten. Die obersten Schichten
der freigelegten Grundmauer werden durch Betreten oder Pflanzen-
wuchs beschädigt werden.

Mittel zur Erhaltung der Ausgrabungsergebnisse sind folgende:

Im Notfall, bei mangelnden Mittein, Wiederverschütten der
ganzen Ausgrabungen. Bei Fundamentmauern kann in solchem
Falle durch Aufstapeln von gefundenen Bruchsteinen über den
wiederzugeschütteten Mauern der Zug bis zur Oberfläche des
Erdbodens kenntlich gemacht werden. Ebenso kann durch ein-

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