65
UB VIII/83:21 / Auf der Neuen Knochenhauerstraße /
Fl. 6; Fist. 314/5 / vor ass. 1663 / Knokenhowerstrate
(1326).
Befunderhebung auf 6 m2 am 1.11.1983.
Tiefbaumaßnahmen eröffneten eine erste Möglichkeit,
der Frage nachzugehen, ob tatsächlich der östliche
Mauerbering des Weichbildes Hagen durch die Nie-
derung geführt worden ist, wie sich dies durch eine
Übertragung der Mauerflucht auf die Baugrundkarte
Stegmann (vgl. Beitrag Schneider, Abb. 2, S. 188) ergibt.
Das Profil wurde etwa in Höhe südwestlicher Gebäu-
deecke der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale
Südostniedersachsens aufgenommen, annähernd in
Flucht der westlichen Gebäudefront (Festpunkt A:
1,20 m westlich und 3,10 m südlich der Hausecke).
Die Profilbefunde, die durch eine Bohrstrecke mit dem
Handbohrstock in axialer, östlicher Richtung auf ca.
50 m Länge bis zum ehern. Mauergraben ergänzt wer-
den konnten, sind eindeutig. Über dunkelgraublauem,
sandigen Schluff ab Höhe um NN 67,70 m, dessen
Mächtigkeit sich zunächst nur auf 0,70 m erfassen ließ,
folgt eine bis zu 1,80 m hohe Aufschüttung von mit-
telfeinem, gelbbraunem Sand (1 m) und modernem
Bauschutt, der an der Oberfläche mit einer Rasendecke
überwachsen ist.
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ÜB IX/84:1 /Höhe 28, Marstall 1-5/Fl. 16;Fist. 24/1,
24/2, 24/3, 22 / ass. 2794 bis 2799 / de hoghe (1289),
by der lutteken Molen (1414).
Objektgrabung auf 730 m2 vom 1. bis 8. 2.1984.
Die Objektgrabung galt vor allem einem Siedlungs-
komplex aus der 2. Hälfte des 13. Jhs., der Rück-
schlüsse auf die hochmittelalterliche Bebauungsstruk-
tur unmittelbar nördlich des Burggrabens im Weich-
bild Sack erlaubt — in einer Geländeposition, die im
Hochmittelalter als Höhe (1289: de hoghe) bezeichnet
wurde.
Auszugehen ist im 13. Jh. von einem durchschnittli-
chen Höhenschichtenwert von NN 69,50 m. Er gibt
aber mit großer Wahrscheinlichkeit bereits ein abge-
tragenes Geländeniveau an, das vor Beginn des Stadt-
ausbaues, d. h. örtlich vor Beginn der Trockenlegung
und Aufschüttung der „Renneibergbachniederung“
mit Sandmaterial (vgl. Stgr. 10) hier mindestens 2 m
höher anzunehmen ist.
Die relativ große, neuzeitlich nur sporadisch gestört
angetroffene Fläche innerhalb der Baugrube enthielt
keine älteren Siedlungsbefunde, obgleich die halbin-
selartige Lage im Niederungsgebiet siedlungsgünstig
gewesen sein muß und in ähnlicher Position andernorts
auch genutzt worden ist (Stgr. 8, 31; Farbtaf. 2). Je-
doch können ursprünglich vorhandene Siedlungsreste
abplaniert worden sein.
Der aufgedeckte Hausbefund, ein ca. 1,50 m eingetief-
ter (Keller-?) Raumteil im Grundriß von ca. 3,30 x
2,50 m, ausgebaut mit Holzdielen, Wänden in Stabbau-
weise und Fachwerküberbau — so ist jedenfalls nach
den Befunden im Brandschutt zu schließen - befand
sich auf ass. 2796 in einer Entfernung von rd. 20 m zur
westlichen Grundstücksgrenze am südnördlichen Stra-
ßenzug der „Höhe“ (nach Haacke 1764), d. h. ungefähr
25 m nördlich des mittelalterlichen Burggrabens.
Wenn auch nach Westen zu ggf. ein bis zwei weitere
nicht unterkellerte Räume des Hauses anzunehmen
sind, auch mit einem Vorgelände zu rechnen ist, so ist
es doch aufgrund der bereits vorliegenden Bauflucht-
befunde des 13. Jhs. im Verhältnis zur hochneuzeitli-
chen Topographie sehr unwahrscheinlich, daß die Be-
bauung bzw. die Parzelle in diesem Fall etwa bis zu
20 m weit nach Westen vorgegriffen haben könnte.
Eine rückwärtige zusätzliche Budenbebauung ist nach
Kenntnisstand für die hochmittelalterliche Zeit eben-
falls noch auszuschließen. Die Wegeführung wird also
näher am Haus, d.h. weit östlicher als 1764, verlaufen
sein.
Etwa 6 m in nordwestlicher Richtung vom Haus ent-
fernt, d. h. vom ausgegrabenen Raumteil, befand sich
die zeitgleiche Kloake (St. 2, Typ III). Kloake und
Brandschutt des Hauses (St. 1) enthielten an kerami-
schem Fundmaterial 44 Gefäße bzw. Gefaßteile. Auf-
grund der Stratigraphie, der Typen- und Warenver-
gesellschaftung wie des charakteristischen Quellentyps
(vgl. Tab. 4, S. 55 u. Abb. 84) ist der Siedlungskomplex
in die 2. Hälfte des 13. Jhs. zu datieren, vermutlich in
das Jahr 1254.
67
UB III/VIII / 84:3 / Auf dem Ruhfäutchenplats^ / Fl. 2,
Fist. 836/2 / vor ass. 2819, 2820 / Rufautgenplatz
(1798).
Befunderhebung auf 5 m2 am 8.2.1984.
Anläßlich von bodeneingreifenden Umbauarbeiten auf
dem Ruhfautchenplatz konnte in Fluchthöhe verlän-
gerter nordwest-südöstlicher Parzellengrenze ass. 2819
zu 2820 und im Abstand von 19,50 m vor der hier
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UB VIII/83:21 / Auf der Neuen Knochenhauerstraße /
Fl. 6; Fist. 314/5 / vor ass. 1663 / Knokenhowerstrate
(1326).
Befunderhebung auf 6 m2 am 1.11.1983.
Tiefbaumaßnahmen eröffneten eine erste Möglichkeit,
der Frage nachzugehen, ob tatsächlich der östliche
Mauerbering des Weichbildes Hagen durch die Nie-
derung geführt worden ist, wie sich dies durch eine
Übertragung der Mauerflucht auf die Baugrundkarte
Stegmann (vgl. Beitrag Schneider, Abb. 2, S. 188) ergibt.
Das Profil wurde etwa in Höhe südwestlicher Gebäu-
deecke der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale
Südostniedersachsens aufgenommen, annähernd in
Flucht der westlichen Gebäudefront (Festpunkt A:
1,20 m westlich und 3,10 m südlich der Hausecke).
Die Profilbefunde, die durch eine Bohrstrecke mit dem
Handbohrstock in axialer, östlicher Richtung auf ca.
50 m Länge bis zum ehern. Mauergraben ergänzt wer-
den konnten, sind eindeutig. Über dunkelgraublauem,
sandigen Schluff ab Höhe um NN 67,70 m, dessen
Mächtigkeit sich zunächst nur auf 0,70 m erfassen ließ,
folgt eine bis zu 1,80 m hohe Aufschüttung von mit-
telfeinem, gelbbraunem Sand (1 m) und modernem
Bauschutt, der an der Oberfläche mit einer Rasendecke
überwachsen ist.
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ÜB IX/84:1 /Höhe 28, Marstall 1-5/Fl. 16;Fist. 24/1,
24/2, 24/3, 22 / ass. 2794 bis 2799 / de hoghe (1289),
by der lutteken Molen (1414).
Objektgrabung auf 730 m2 vom 1. bis 8. 2.1984.
Die Objektgrabung galt vor allem einem Siedlungs-
komplex aus der 2. Hälfte des 13. Jhs., der Rück-
schlüsse auf die hochmittelalterliche Bebauungsstruk-
tur unmittelbar nördlich des Burggrabens im Weich-
bild Sack erlaubt — in einer Geländeposition, die im
Hochmittelalter als Höhe (1289: de hoghe) bezeichnet
wurde.
Auszugehen ist im 13. Jh. von einem durchschnittli-
chen Höhenschichtenwert von NN 69,50 m. Er gibt
aber mit großer Wahrscheinlichkeit bereits ein abge-
tragenes Geländeniveau an, das vor Beginn des Stadt-
ausbaues, d. h. örtlich vor Beginn der Trockenlegung
und Aufschüttung der „Renneibergbachniederung“
mit Sandmaterial (vgl. Stgr. 10) hier mindestens 2 m
höher anzunehmen ist.
Die relativ große, neuzeitlich nur sporadisch gestört
angetroffene Fläche innerhalb der Baugrube enthielt
keine älteren Siedlungsbefunde, obgleich die halbin-
selartige Lage im Niederungsgebiet siedlungsgünstig
gewesen sein muß und in ähnlicher Position andernorts
auch genutzt worden ist (Stgr. 8, 31; Farbtaf. 2). Je-
doch können ursprünglich vorhandene Siedlungsreste
abplaniert worden sein.
Der aufgedeckte Hausbefund, ein ca. 1,50 m eingetief-
ter (Keller-?) Raumteil im Grundriß von ca. 3,30 x
2,50 m, ausgebaut mit Holzdielen, Wänden in Stabbau-
weise und Fachwerküberbau — so ist jedenfalls nach
den Befunden im Brandschutt zu schließen - befand
sich auf ass. 2796 in einer Entfernung von rd. 20 m zur
westlichen Grundstücksgrenze am südnördlichen Stra-
ßenzug der „Höhe“ (nach Haacke 1764), d. h. ungefähr
25 m nördlich des mittelalterlichen Burggrabens.
Wenn auch nach Westen zu ggf. ein bis zwei weitere
nicht unterkellerte Räume des Hauses anzunehmen
sind, auch mit einem Vorgelände zu rechnen ist, so ist
es doch aufgrund der bereits vorliegenden Bauflucht-
befunde des 13. Jhs. im Verhältnis zur hochneuzeitli-
chen Topographie sehr unwahrscheinlich, daß die Be-
bauung bzw. die Parzelle in diesem Fall etwa bis zu
20 m weit nach Westen vorgegriffen haben könnte.
Eine rückwärtige zusätzliche Budenbebauung ist nach
Kenntnisstand für die hochmittelalterliche Zeit eben-
falls noch auszuschließen. Die Wegeführung wird also
näher am Haus, d.h. weit östlicher als 1764, verlaufen
sein.
Etwa 6 m in nordwestlicher Richtung vom Haus ent-
fernt, d. h. vom ausgegrabenen Raumteil, befand sich
die zeitgleiche Kloake (St. 2, Typ III). Kloake und
Brandschutt des Hauses (St. 1) enthielten an kerami-
schem Fundmaterial 44 Gefäße bzw. Gefaßteile. Auf-
grund der Stratigraphie, der Typen- und Warenver-
gesellschaftung wie des charakteristischen Quellentyps
(vgl. Tab. 4, S. 55 u. Abb. 84) ist der Siedlungskomplex
in die 2. Hälfte des 13. Jhs. zu datieren, vermutlich in
das Jahr 1254.
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UB III/VIII / 84:3 / Auf dem Ruhfäutchenplats^ / Fl. 2,
Fist. 836/2 / vor ass. 2819, 2820 / Rufautgenplatz
(1798).
Befunderhebung auf 5 m2 am 8.2.1984.
Anläßlich von bodeneingreifenden Umbauarbeiten auf
dem Ruhfautchenplatz konnte in Fluchthöhe verlän-
gerter nordwest-südöstlicher Parzellengrenze ass. 2819
zu 2820 und im Abstand von 19,50 m vor der hier
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