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Das Rathaus in Duderstadt — Forschungen der Denkmalpflege in Niedersachsen, Band 6: Hameln: Verlag CW Niemeyer, 1989

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https://doi.org/10.11588/diglit.57465#0037
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DIE VERFASSUNG DER STADT

9 Grundriß der Stadt im
Jahre 1801.


chen Stadtgericht vor, dem Gericht des Landes-
herrn, dem die Zivilgerichtsbarkeitsfälle mit einem
Streitwert über 20 Reichstaler zufielen356-1 und die
Verkündigung von Strafurteilen des Magistrats, in
denen die Todesstrafe gefällt worden war.357-1 Ne-
ben dem Schultheißen saßen zwei vom Kurfürsten
ernannte Assessoren im Gericht und ein Aktuarius
(Gerichtsschreiber); die Assessoren erhielten 100
Reichstaler Besoldung aus der landesherrlichen
Kasse und dazu Holz aus den städtischen Waldun-
gen. Das Gericht versammelte sich zweimal in der
Woche auf dem Rathaus.358)
Mit der Dienstinstruktion wurde zugleich die
Besoldung neu festgelegt. Dem Schultheiß standen
jährlich 200 Reichstaler zu, den Bürgermeistern 100
und den Ratsverwandten 41 Reichstaler und 16
Groschen.359' Wegen dieser Besoldungserhöhung
entfielen die Viermannstellen.360) Die Viermänner
spielten bei ihrer Einrichtung mehr als drei Jahr-
hunderte zuvor eine wichtige Rolle bei der Kon-
trolle des Kämmereiwesens.36l) Später, ungefähr ab
1500, ging ihre Bedeutung zurück, ein Prozeß, der
sich offenbar im 18. Jahrhundert fortsetzte. Der
Rat beschloß 1746, ihr Gehalt von 54 auf 44 Reichs-
taler zu senken, wogegen die vier protestierten und
sich auf „unsere vielfältige arbeith“ beriefen, ohne
allerdings auszuführen, worin diese bestand.362) Ih-
rem Gesuch wurde offenbar stattgegeben, denn in
den Kämmerei-Ausgaben-Belegen des Jahres 1749
wurde eine Nachzahlung von Bestallungsgeldern
verbucht, allerdings unter dem Vorbehalt, daß die
Viermänner „mit desto größerem Fleiß und nach-
truck“ ausstehende Gelder für die Stadtkasse ein-

treiben.363-1 Im jährlichen Rechnungsbuch werden
sie seit 1746 nicht mehr aufgeführt.364) Vielleicht
weil man sie in ihrer ursprünglichen Funktion nicht
mehr benötigte, betraute man sie auch mit anderen
Aufgaben. 1773 teilte einer der Viermänner am
Sonnabend Almosen an die Armen aus.365-1
Die Rechnungskontrolle durch die Viermänner
war wohl spätestens dann überflüssig geworden,
als sich die kurfürstliche Administration im Zuge
der Verwaltungsausweitung im Zeitalter des Abso-
lutismus selbst um die Rechnungslegung küm-
merte. 1668 wurden die Rechnungen der zurücklie-
genden Jahre in Gegenwart beider Räte und des
Schultheißen abgehört366), ebenso 1673 und bei die-
ser Gelegenheit moniert, daß sie nicht nach
dem 1667 vorgeschriebenen Formular eingerichtet
war.367) Auch die Rechnungen der folgenden Jahre
wurden als „unförmblich geführt“ beanstandet und
deshalb vom Vizedomamt 1686 erneut ein Formular
zugeschickt, nach dem in Zukunft die Kämmerei-
rechnungen eingerichtet werden sollen.368-1 16 8 7
wurden vom 24. bis 27. Februar die Rechnungen re-
vidiert. 369) Offenbar wurden die Kontrollen ver-
stärkt, denn 1802 heißt es, ohne Genehmigung der
Regierung des Eichsfeldes „darf von dem städti-
schen Vermögen nichts veräußert, ja keine Haupt-
ausgabe zu irgendeiner Einrichtung oder Verfas-
sung verwendet werden“.370-1
So wie in der Instruktion von 1778 festgelegt, galt
die Verfassung von Duderstadt bis zum Ende des
Kurfürstentums Mainz. Über die preußische Inbe-
sitznahme Duderstadts berichteten Schultheiß,
Bürgermeister und Rat am 3. August 1802: Nach

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