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Das Rathaus in Duderstadt — Forschungen der Denkmalpflege in Niedersachsen, Band 6: Hameln: Verlag CW Niemeyer, 1989

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https://doi.org/10.11588/diglit.57465#0054
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HORST MASUCH

ster angeordnet wurden. Bei gleichmäßiger Fort-
führung der Fensterreihung hätten in diesem Wand-
feld noch zwei Fenster Platz gefunden. Statt dessen
befindet sich an der Stelle, an der sich auch im Erd-
geschoß ein Türdurchgang befindet, eine kleine
spitzbogige Schlupftür. Eine gleichgroße spitzbo-
gige Tür ist in der Mitte der Saalwand so eingebaut,
daß sie oben in die Fensternische reicht. Das Ge-
wände einer rechteckigen Tür reicht bis in die Fen-
sternische des westlichsten Fensters.
Nicht auf den ersten Blick erkennbar ist die
regelmäßige Anordnung dieser Fenster. Ein Fenster
befindet sich genau in der Gebäudequerachse dem
Fenster in der Nordwand gegenüber. Die beiden
benachbarten Fenster sind genau gegenüber den
17 Portalen angeordnet. Von den drei Türen gehört die
östliche Tür, deren Gewändesteine in die regelmä-
ßige Schichtfolge der Wandquader einbinden, zum
Originalbestand. Dagegen sind die beiden anderen
Türen ohne Rücksicht auf die Fenster nachträglich
eingebrochen worden. Erkennbar ist, daß die Fen-
ster mit Rücksicht auf einen älteren, angebauten Ge-
bäudeteil nicht über die ganze Wand verteilt wurden.
Die jetzt vorhandenen drei Fenster in der westli-
chen Querwand sind erst 1805 eingebrochen wor-
den. Spuren älterer Fenster sind weder innen noch
außen zu entdecken. Die jetzt unregelmäßig über
die Wand verteilten, aber eigentlich auf Raumach-
sen einer westlichen Saalunterteilung bezogenen

Fenster geben auch nicht zu der Vermutung Anlaß,
sie könnten ältere Fenster ersetzt haben.
Uber die Ausbildung der später abgebrochenen
östlichen Saalwand aus der Erbauungszeit gibt es
keine Anhaltspunkte. Vermuten läßt sich, daß die
1396 durch eine Papsturkunde bezeugte7) und bis
1534 im Kaufhaus erwähnte Kapelle hier im Ostteil
eingerichtet war. Der Abbruch des Giebels und ei-
nes kleinen Teils der östlichen Saalwände im Jahr
1531 könnte der Anlaß gewesen sein, daß auch die
Kapelle (darunter werden wohl nur die übriggeblie-
benen Raumabtrennungen zu verstehen sein) 1534
abgebrochen und der Altar 1536 in der 1533 erbaute
Laube aufgestellt wurde. Zwei in Zusammenhang
mit der Kapelle erwähnte Fenster könnten die ein-
zigen Öffnungen in der östlichen Querwand gewe-
sen sein.
Der Raumeindruck des Saales wird jetzt be-
stimmt durch die aus dem Erdgeschoß hochge-
führte dicke Steinsäule, die zusammen mit zwei
Holzstützen einen Holzunterzug trägt. Ihre An-
ordnung im Saal erscheint unmotiviert, dieser Ein-
druck wird noch verstärkt durch die unregelmäßi-
gen Abstände zu den übrigen Unterstützungen, da
von hier aus nicht zu erkennen ist, daß auf dieser
Säule eine geschoßhohe Längswand und darüber
das Dach des Fachwerkaufbaues lastet. Von der 64
Steinsäule war durch einen überlieferten Bauver-
trag bekannt, daß sie erst aus der Zeit des Renais-



21 Fensternische (rechts) und Fenstergewände (links) in der Nordwand der Kaufhalle. Zustand 1983 vor der Restaurierung.

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