ZUR BAUGESCHICHTE
56 Rekonstruierter Erdgeschoß-
grundriß für die Bauperiode
1530 bis 1539. Der neue Ost-
giebel des Saalbaues wurde in
der Flucht der Außenwand
des Rathausflügels in einem
Zuge mit der Ostwand der
Laube errichtet. In dem ge-
schlossenen Teil der Laube
wurde eine Branntwein-
dorntze mit einer „Piskam-
mer“ davor eingerichtet. 1534
wurde als Zugang zum Ober-
geschoß der Laube eine
Treppe an ihrer Westseite,
1539 als zweiter Zugang eine
Treppe mit Wächterhütte an
ihre Ostseite gebaut. In der
ehemaligen Kaufhaushalle
wurde eine stärkere Stein-
säule zur Unterstützung des
Fachwerkobergeschosses er-
richtet.
Fachwerkaufbau darüber einschließlich der Dächer
und Türme schon fertiggestellt und gerichtet war.
Ebensowenig sieht man der Laube an, daß die Maß-
werkbtüstung in ihrem Obergeschoß, die in beson-
derem Maße den Reiz dieses Bauwerks ausmacht,
eine zuvor nicht geplante Ergänzung während ihres
Wiederaufbaus war.
Der Ablauf der Bauarbeiten und die vorhande-
nen konstruktiven Bedingungen machen es wahr-
scheinlich, daß der Schaden an dem Bauwerk, den
der Rat dem Steinmetzen Vorwiß vorwarf, in einer
ungenügenden Gründung dieses Bauteils bestand.
Das kann sich natürlich sofort bemerkbar gemacht
haben, als die volle Last des Eichenfachwerks mit
allen seinen Aufbauten die Laube belastete. Eine
mangelnde Qualifikation als Steinmetz wird man
Hencze Vorwiß allerdings nicht vorwerfen können,
denn die Säule im Saalbau hat sich bis heute in
einem sehr guten Zustand erhalten und von einer
Neuanfertigung der Werksteine für die Laube ist im
Vertrag mit Colst auch nicht die Rede. Nicht uner-
heblich für die mangelhafte Ausführung wird wohl
der Zeitdruck gewesen sein, unter dem der Stein-
metz arbeiten mußte, wenn der erste Laubenbau in
der Zeit vom Vertragsabschluß am 12. März 1531 bis
zum Beginn der Zimmerarbeiten spätestens Ende
September 1531 soweit fertiggestellt war, daß dar-
auf der Fachwerkaufbau errichtet werden konnte.
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56 Rekonstruierter Erdgeschoß-
grundriß für die Bauperiode
1530 bis 1539. Der neue Ost-
giebel des Saalbaues wurde in
der Flucht der Außenwand
des Rathausflügels in einem
Zuge mit der Ostwand der
Laube errichtet. In dem ge-
schlossenen Teil der Laube
wurde eine Branntwein-
dorntze mit einer „Piskam-
mer“ davor eingerichtet. 1534
wurde als Zugang zum Ober-
geschoß der Laube eine
Treppe an ihrer Westseite,
1539 als zweiter Zugang eine
Treppe mit Wächterhütte an
ihre Ostseite gebaut. In der
ehemaligen Kaufhaushalle
wurde eine stärkere Stein-
säule zur Unterstützung des
Fachwerkobergeschosses er-
richtet.
Fachwerkaufbau darüber einschließlich der Dächer
und Türme schon fertiggestellt und gerichtet war.
Ebensowenig sieht man der Laube an, daß die Maß-
werkbtüstung in ihrem Obergeschoß, die in beson-
derem Maße den Reiz dieses Bauwerks ausmacht,
eine zuvor nicht geplante Ergänzung während ihres
Wiederaufbaus war.
Der Ablauf der Bauarbeiten und die vorhande-
nen konstruktiven Bedingungen machen es wahr-
scheinlich, daß der Schaden an dem Bauwerk, den
der Rat dem Steinmetzen Vorwiß vorwarf, in einer
ungenügenden Gründung dieses Bauteils bestand.
Das kann sich natürlich sofort bemerkbar gemacht
haben, als die volle Last des Eichenfachwerks mit
allen seinen Aufbauten die Laube belastete. Eine
mangelnde Qualifikation als Steinmetz wird man
Hencze Vorwiß allerdings nicht vorwerfen können,
denn die Säule im Saalbau hat sich bis heute in
einem sehr guten Zustand erhalten und von einer
Neuanfertigung der Werksteine für die Laube ist im
Vertrag mit Colst auch nicht die Rede. Nicht uner-
heblich für die mangelhafte Ausführung wird wohl
der Zeitdruck gewesen sein, unter dem der Stein-
metz arbeiten mußte, wenn der erste Laubenbau in
der Zeit vom Vertragsabschluß am 12. März 1531 bis
zum Beginn der Zimmerarbeiten spätestens Ende
September 1531 soweit fertiggestellt war, daß dar-
auf der Fachwerkaufbau errichtet werden konnte.
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