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83

Kapitel IV.
Päpstliche Legaten in -en ersten Jahren -er Negierung
Friedrich Barbarossas.
i.
Konrad III. starb, ohne den beabsichtigten Romzug ausgeführt zu
haben, am 15. Februar 1152. Er hinterließ das Reich in einem Zu-
stand tiefer Zerrüttung, während das päpstliche Ansehen unter seiner
Herrschaft sich in ständigem Wachstum befand. Trotzdem sich keine
hervorragenden Männer in jener Zeit auf dem päpstlichen Stuhl
folgten, trat die Autorität Roms mehr und mehr an Stelle der
kaiserlichen. Die Vertreter des Papstes erhoben, wie schon Konrads
Wahl zeigt, den Anspruch höchster richterlicher Gewalt im Reiche und
zogen mit fürstlicher Prachtentfaltung einher. Indessen erwies sich,
daß eine Persönlichkeit, wie die Friedrichs I., entschlossen, die Königs-
gewalt in ihrem alten Umfang wiederherzustellen, noch imstande war,
der Anmaßung der Kurie und ihrer Legaten mit Erfolg entgegenzu-
treten. Es kam ihm dabei die Spannung zwischen Eugen und dem
Mainzer und Kölner Erzbischof, die noch aus der Zeit des Auf-
enthalts Eugens in Deutschland stammte, sowie die bedrängte Lage
des Papstes in Rom und Italien zu gute. Das Papsttum brauchte
den Kaisers und sah sich infolgedessen zur Nachgiebigkeit genötigt.
Dies zeigte sich bei der Besetzung des Magdeburger Erzbistums mit
dem bisherigen Zeitzer Bischof Wichmann.
Am 14. Januar 1152 war Erzbischof Friedrich gestorben. Die
Wahl des Nachfolgers spaltete den Magdeburger Klerus in zwei
Parteien: Die Majorität wählte den Dompropst Gerhard, die Mino-
rität den Dekan Hazzo. Als Friedrich im Frühjahr 1152 in Sachsen
weilte, kam die Sache an ihn. Er bestimmte die Partei Hazzos,
Bischof Wichmann zu wählen, dem er sofort die Regalien erteilte.
Dabei stützte sich Friedrich auf das Wormser Konkordat. Dessen Be-

-) Giesebrecht, IV, 373 u. 375.


 
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