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Gütern zu Dierbach und eine Gült von 4 Vierteln von
Gütern zu Frikkenvelt als Seelgeräte und die Gemeinde zu
Frikkenvelt eine jährliche Martini-Gült von 2 U Heller („de
Martio eampo") der Kapelle zu Frikkenvelt gegeben haben
mit der Maßgabe, daß der Priester Herman, Kaplan an
genannter Kapelle, und seine Nachfolger die Korngülten zu
Munderslachen und Dierbach für immer, jene zu Frikkenvelt
nur solange genießen sollen, bis die Schenkgeber der Ka-
pelle gleichwertigen Ersatz verschafft haben.

Datum: Acta sunt hec a. D. 1259, VII. idus Novembris.
Lat. Original (Perg.) mit Rest des bisehörl. Siegels
im Münchener Hauptstaatsarchiv.

5. 1264 o. T.

Bischof H[einrich] von Speier beurkundet, daß 1) der
Kanonich Bertold v. Aldorf bei seinem Ableben seine Erb-
güter zu Bumeheim an den Altar B. Mariae V. in der Kirche
zu St. German außerhalb Speier unter der Bedingung ver-
macht habe, daß der vom Dechant genannter Kirche für
den vorerwähnten Altar jeweils bestellte Priester gleich den
anderen Stiftsvikaren nur zum Chordienst und zu den Stift-
messen am genannten Altare verpflichtet sein solle, daß
2) die genannten Güter von der überlebenden Mutter des
Kanonichs der St. Germanskirche ausgeantwortet und von
den Vikaren des Altares über 16 Jahre unbehelligt genossen
worden seien, bis 3 Erben: Ritter Cunrad v. Aldorf und
die Hausfrauen der Ritter Cunrad v. Borbach und Adel-
helm v. Durenkeim Ansprüche daran geltend machten,
während der 4. Miterbe, Jakob v. Frekenvelt, mit dem Ver-
mächtnis an die Stiftsvikarie sich zufrieden gab, daß 3) die
darob entstandene Irrung vom Bevollmächtigten des Bischofs,
Domdechant Alvolk, gütlich dahin beigelegt worden sei,
daß die genannten 3 Erben ihre Ansprüche an die Güter zu
Bumeheim zu Gunsten des mehrgedachten Altares aufgaben.
Lat. Original (Perg.) im Münchener Hanptstaatsarchiv.

6. 1266 um Allerheiligen.

H., Dechant, und das Kapitel der St. Germanskirche
zu Speier geben die Wingerte zu Unkestein und Durenkeim,

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