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Glasschröder, Franz Xaver
Neue Urkunden zur pfälzischen Kirchengeschichte im Mittelalter — Speyer, 1930

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https://doi.org/10.11588/diglit.2346#0110
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■ *

152. 1474 Dezember 11. Landau.

Bischof Mathis zu Speier legt die Irrung zwischen
Hans Liechtenstein und dessen Sohn Jakob und Eidam
Caspar Blume einerseits und dem Prior und Konvent des
Klosters zu den Augustinern in Landauive anderseits — wo-
bei die Erstgenannten auf Grund der Frühmeßstiftung,
welche des Hans Liechtenstein „Vordem und Freunde" auf
den St. Katherinenaltar im genannten Kloster errichtet
hatten, glaubten, Prior und Konvent hätten außer der Früh-
messe auf dem Katherinenaltar täglich noch eine weitere
Frühmesse lesen zu lassen, während Prior und Konvent
eine solche Verpflichtung in Abrede stellten — dahin bei,
daß Prior und Konvent auf Grund des Stiftungsbriefes
nur zu einer täglichen Frühmesse auf dem St. Katherinen-
altar verpflichtet seien und es in ihrem freien guten Willen
stehe, an einem oder mehreren Tagen noch eine zweite Früh-
messe in ihrer Klosterkirche lesen zu lassen.

Datum: Landauive uf Sonntag nach Conceptionis
Mariae a. D. 1474.

Abschrift saec. XV. im Karlsruher Kopialbuch 299 Bl. 178.

153. 1474 Dezember 12. Udenheim.

Bischof Mathias von Speier gestattet auf Bitten des
Pfalzgrafen und Kurfürsten Friedrich, welcher in der Burg
seiner Stadt Germerßheim eine prächtige Kapelle zu Ehre
Gottes, der Mutter Maria und gewisser Heiligen erbaut
hat und nach erfolgter Weihe an derselben ein Benefizium
für einen Schloßkaplan gründen will, — daß der Kurfürst
bei seiner häufigen Anwesenheit zu Germerßheim mit seinem
zahlreichen Gefolge,- welches neben den Stadtbewohnern
in der Pfarrkirche nicht Platz findet, an Sonn- und Feier-
tagen in der neuen Schloßkapelle der Messe und anderm
Gottesdienste beiwohne und zu Ostern und sonst in Not-
fällen von einem ehrbaren Priester die Kommunion empfange,
daß ferner die hl. Eucharistie in der Kapelle an einem ge-
ziemenden Platz wohl geborgen aufbewahrt werde und daß
die Schloßkapläne daselbst Gottesdienst halten. Doch haben
die Schloßbewohner, obwohl vom pflichtmäßigen Besuch
 
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