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die ewige Messe zu Randecken gestiftet und endgültig do-
tiert haben, und „beweisen" demnach einem jeden Kaplan
der Messe und des Altars zu Bandecken a) eine jährliche
Gült von 20 Malter Korn Binger Maß und 2 Mark Kölner
Pfennigen auf dem Gut zu Fornfelt, welches die Schwieger-
eltern bezw. Eltern seinerzeit vom Raugrafen Ruprecht
und von Herrn Philips Ulner erkauft haben, und b) ein
Fuder hunnischen Weines auf den Gütern zu Alsenceen,
welche die mehrgenannten Eheleute ebenfalls vom Rau-
grafen Ruprecht erworben haben.
Datum: 1358 Dienstag nach Halbfasten.
Original (Perg.) mit den 5 Siegeln der 4 Aussteller und ihrer
Schwieger bezw. Mutter im freiherrlieh v. Bethmann'scben
Archiv zu Fechenbach a. M. Unvollständig gedruckt bei
Gudenus Cod. diplom. III, 421 f.
321. 3360 Mai 26.
Philipp v. Falkenstein, der jüngste Herr zu Münzenberg,
und sein Vetter Johann v. Falkenstein „mutscharen" ihre
Kirchensätze und Gottslehen, wobei letzterem die Kapelle
„uf der Burg zu Falkenstein"' zufällt, während der Erstere
den Kirchensatz zu Nittinßlieim und den Altar zu St. Kathrinen
zu Falkenstein erhält. Gleichzeitig verabreden sie, daß sie
Harxtheim (die Pfarre) der Kapelle zu Falkenstein inkor-
porieren wollen.
Datum: 1360 in crastino b. Urbani.
Abschrift saec. XV. im Staatsarchiv Würzburg: Mainzer Bücher
verschiedenen Inhalts Nr. 70 Bl. 200'.
322. 1372 Juni 16.
Syfrid Wober von Maneivilre, sein Sohn German und
dessen Hausfrau Crise verschreiben dem Pfarrer Johann
zu Oberndorf an den Altar zu Randeck, welchen Johann v.
Bandeck sei. gemacht hat, für 24 U Heller eine jährliche
Gült von 2 Malter Korn von ihrem Wingert „am Gysenberge"
im Gericht von Maneivilre, welche Gült dem Randecker
Kaplan entweder in sein Haus zu Oberndorf oder nach
die ewige Messe zu Randecken gestiftet und endgültig do-
tiert haben, und „beweisen" demnach einem jeden Kaplan
der Messe und des Altars zu Bandecken a) eine jährliche
Gült von 20 Malter Korn Binger Maß und 2 Mark Kölner
Pfennigen auf dem Gut zu Fornfelt, welches die Schwieger-
eltern bezw. Eltern seinerzeit vom Raugrafen Ruprecht
und von Herrn Philips Ulner erkauft haben, und b) ein
Fuder hunnischen Weines auf den Gütern zu Alsenceen,
welche die mehrgenannten Eheleute ebenfalls vom Rau-
grafen Ruprecht erworben haben.
Datum: 1358 Dienstag nach Halbfasten.
Original (Perg.) mit den 5 Siegeln der 4 Aussteller und ihrer
Schwieger bezw. Mutter im freiherrlieh v. Bethmann'scben
Archiv zu Fechenbach a. M. Unvollständig gedruckt bei
Gudenus Cod. diplom. III, 421 f.
321. 3360 Mai 26.
Philipp v. Falkenstein, der jüngste Herr zu Münzenberg,
und sein Vetter Johann v. Falkenstein „mutscharen" ihre
Kirchensätze und Gottslehen, wobei letzterem die Kapelle
„uf der Burg zu Falkenstein"' zufällt, während der Erstere
den Kirchensatz zu Nittinßlieim und den Altar zu St. Kathrinen
zu Falkenstein erhält. Gleichzeitig verabreden sie, daß sie
Harxtheim (die Pfarre) der Kapelle zu Falkenstein inkor-
porieren wollen.
Datum: 1360 in crastino b. Urbani.
Abschrift saec. XV. im Staatsarchiv Würzburg: Mainzer Bücher
verschiedenen Inhalts Nr. 70 Bl. 200'.
322. 1372 Juni 16.
Syfrid Wober von Maneivilre, sein Sohn German und
dessen Hausfrau Crise verschreiben dem Pfarrer Johann
zu Oberndorf an den Altar zu Randeck, welchen Johann v.
Bandeck sei. gemacht hat, für 24 U Heller eine jährliche
Gült von 2 Malter Korn von ihrem Wingert „am Gysenberge"
im Gericht von Maneivilre, welche Gült dem Randecker
Kaplan entweder in sein Haus zu Oberndorf oder nach