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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1917 — Heidelberg, 1917

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Nr. 5 (30. Juni 1917)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25568#0017
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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN

FÜR DIE STDDIERENDEN DER RDPRECHT-KARLS - UNIVERSITÄT ZU HEIDELRERG

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Anzeigenpreis für 10 Zeilen ein-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Sommer^Halhjahr 1917

Nr.5

Samstag, 30. Juni 1917

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Brieftriger mitzugeben sind) anzeigen.

Akadeinisches Direktorium.

Bekanntmachung-.

Die Exmatrikulation betr.

Diejenigen Studierenden, welche mit Semesterschluss die
Universität verlassen wollen, werden darauf aufmerksam ge-
macht, dass die Änmeldungen zur Exmatrikulation — unter
Yorlage der hiesigen Anmeldungsbücher und
einer Quittung der Universitätskasse über be-
zahlte Exmatrikulationsgebühr von 10 Mk. — jetzt
schon auf der Universitäts-Kanzlei erfolgen können.

Die Aushändigung der Abgangszeugnisse erfolgt vom

1. August ab gegen

1. Rückgabe der Legitimationskarte,

2. Vorlage der vorgeschriebenen Bibliotheks-Bescheinigung,

3. Vorlage der vorgeschriebenen Bescheinigung von Seiten

der Praktikanten des chem. Universitäts-Laboratoriums.

Heidelberg, den 2. Juli 1917.

Der Prorektor:

_Endemann.

Akadeinisclies Direktorium.

Bekann tmachung.

Es ist dringend notwendig, dass auch diejenigen imma-
trikulierten Studierenden, welche ohne Abgangszeugnis die
Hochschule endgültig verlassen wollen, hiervon der Uni-
versitätskanzlei Anzeige erstatten.

Unterlassungen haben Unrichtigkeiten in den akademi-
schen Verzeichnissen und auch ünannehmlichkeiten für die
betreffenden Studierenden zur Folge.

Heidelberg, den 2. Juli 1917.

Der Prorektor:

_ Emlemann.

Engerer Senat.

Bekanntmachungr.

Honorarbefreiung betr.

Diejenigen Studierenden, die im kommenden Semester
erstmals oder wiederholt um Honorarbefreiung einkommen
wolleD, werden aufgefordert, die erforderlichen Fleiss-
zeugnisse schon jetzt bei ihren Dozenten zu erheben.

Die Formulare bierzu sind in der Universitäts-Kanzlei
erhältlich.

Heidelberg, den 2. Juli 1917.

Der Prorektor:

__ Endemann.

Akademisclies Direktorium.

Bek anntmachnng.

Die Zahlung der Gebühren betr.

Alle Gebühren sind ohne besondere Anweisung auf der
Universitätskasse — Hauptstrasse 52 — zu entrichten.

Die Quittung der Kasse ist also jeweils gleich bei Be-
stellung der Zeugnisse auf der Universitäts-Kanzlei vorzu-
legen.

Es sind zu zahlen:

für das Abgangszeugnis (Exmatrikel) . 10 M.

für jedes Sitten- (Führungs-) Zeugnis . — 20 Pf.

für jedes Präsenzzeugnis ..... — 50 Pf.

für jede Beglaubigung .— 50 Pf.

Der Prorektor:
Emlemann.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch bekannt gemaclit, dass von Stu-
dierenden und Privaten keinerlei Anschläge am
schwarzenBrettohnevorherigeGenehmigung
durch den Prorektor angeheftet werden diirfen.
Solche Anschläge sind zur Einholung der Genehmigung
des Prorektors auf dem Sekretariat ahzugehen; die An-
heftung besorgt der Hausmeister.

Nicht genehmigte Anschläge werden sofort entfernt.

Der Prorektor:

_ Endemann.

Spreehstunden

des Prorektors: Montag, Dienstag, Donnerstag und Frei-
tag von 10—11 Uhr.

des Dekans der:

Theologischen Fakultät: Montag und Freitag von
9— J/210 Uhr im Sprechzimmer (Univ.-Hauptgebäude).

Juristischen Fakultät: Dienstag und Freitag von
V211—11 Uhr im Prorektorzimmer.

Medizinischen Fakultät: Dienstag u. Freitag 10 Uhr
im Physiologischen Institut (Akademiestr. 3).

Philosophischen Fakultät: Mittwoch von V210 bis
Q, 11 Uhr, Samstag von 11 — 12 Uhr im Fakultätszimmer
(Seminarienhaus, Augustinergasse 15).

Naturwissenschaftlich - mathematischen Fa-
kultät: Dienstag und Freitag von 10—10 l/2 Uhr im
Mathemat. Institut (Friedrichsbau, Hauptstr. 47—51).

Akademischer Krankenverein.

Bekaniitniachnng.

Mit Bezug auf Art. 4 der Statuten des akademischen
Krankenvereins wird hierdurch bekannt gemacht, dass nach-
verzeichnete Aerztebis aufweitereskrankenStudierenden
ärztlichen Rat erteilen, dessen Kosten von der Kasse des
Krankenvereins getragen werden, nnd zwar:

In iliren Spreclistunden:

1. Herr Prof. Dr. Schreiber, Montag, Mittwoch, Freitag

vorm. 9'/2—11, Augenklinik.

2. „ Prof. Dr. Hirschel, tägl. 3—4, Sophienstr. 23.

3. „ Prof. Dr. Neu, Mittwoch und Samstag vorm. 11—12,

Frauenklinik nach vorhergehender Anmeldung.
 
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