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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1897/98 — Heidelberg, 1897-1898

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Nr. 1 (23. Oktober 1897)
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https://doi.org/10.11588/diglit.24657#0011
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Nr. 1

Heidelbekgeu Akademische Mitteilungen

1897/98

Verschiedenes.

Eia süddeutscher Laudsniann-

schaftertag wird Sonntag, den 24. Ok-
tober, vormittags 10 Uhr in Frankfurt
a. M. im „Taunus“ abgebalten werden.
Hierzu sind alle jetzigen und früheren
Angehörigen der im sogenannten Co-
burger L.-C. vereinigten deutschen Lands-
mannschaften willkommen. Zweck des
Tages ist die Beratung über Gründung
eines Gesamtverbandes Alter Landsmann-
schafter. Den Beratungen geht Samstag,
den 23. Oktober eine Festkneipe mit
Damen, ebenfalls im „Taunus“, voraus.

Arn orientalischeu Seminar in
Berlin ist, der Nationalztg. zufolge, seit
dem 1. Oktober v. J. die erste weibliche
Studierende zugelassen. Sie ist eine sieben-
bürgischeSächsin, aus Kronstadt gebürtig,
heisst Charlotte Salmen und widmet sich
hier dem Studium des Japanischen. Fräu-
lein Salmen ist schon über zwei Jahre
Hospitantin an der Universität. Ihr Haupt-
studium bildet klassische Philologie und
Psychologie, für welche Fäcber sie ein
Diplom von der Universität Briissel be-
sitzt. Sie und ihre jetzt noch in der
belgischen Hauptstadt studierende Schwe-
ster sind die einzigen studierenden Damen
Siebenbürgens. Zum 1. Oktober sind wei-
tere zwei Damen zum orientalischen Se-
minar zugelassen, die sich dem Kussischen
widmen wollen.

Zulassuiig zuni medizinischen
Studium. Entsprechend dem Vorgehen
der preussischen Unterrichtsverwaltung
haben die Ministerien der übrigen deut-
schen Staaten iiber die Zulassung der
Medizinstudierenden zum Besuche der
Kliniken und Polikliniken der Universi-
täten neue Bestimmungen erlassen. An-
geordnet wird gleichlautend, dass Stu-
dierende zum Besuche der Kliniken und
Polikliniken von den Direktoren erst dann
zugelassen werden dürfen, wenn sie die
ärztliche Vorprüfung innerhalb des Deut-
schen Reiches oder eine entsprechende
Priifung im Ausland vollständig bestanden
haben. Es werden damit fiir Medizin-
studierende aus dem Ausland ganz neue
Normen geschaffen, welche besonders für
die in Deutschland studierenden Ameri-
kaner von einschneidender Bedeutung sind.
Da nämlich zur Zulassung zum Tentamen
physicum das Keifezeugnis eines deut-
schen Gymnasiums Vorbedingung ist und
in Amerika eine unserem Tentamen phy-
sicum entsprechende Prüfung nicht be-
steht, so können in Zukunft Amerikaner
zum klinischen Unterrichte nicht mehr
zugelassen werden. Dem in den Ver-
einigten Staaten neuerdings mehrfach laut
gewordenen Vorwurf, dass in Deutschland
für Amerikaner der Doktortitel sehr leicht
zu erwerben sei, wird dadurch die Grund-
lage entzogen. Günstiger ist die neue
Verordnung fiir die übrigen in Deutsch-
land studierenden Ausländer, weil in den

'fi.nzckjen.

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