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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1913/14 — Heidelberg, 1913-1914

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Nr. 1 (18. Oktober 1913)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25138#0001
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AKADEMISCHE MITTEILÜIGEI

FÜR DIE STDDIERENDEN DER ROPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT ZO HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Winter'Halbjahr 1913/14 Nr. 1 Samstag, 18. Oktoher 1913

Die Herren Studierenden woilen in ihrem eigenen lnteresse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungsweehsel, aisbaid dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Inseratenpreis für 1 0 Zeiien e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschlass
Donnerstags mittags 12 Uhr

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmai und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
un en tgel tlich ins Haus geliefert

Iiiimatriknlations-Kommission.

K e k n n n t tn ii <■ 5s n u

Die Immatrikulation findet in den ersten Wochen des
Semesters am Schlusse jeder Woche statt.

Anmeldungen zur Immatrikulation werden nur an den
vier er sten Wo chen tagen, Montag bis Donnerstag
angenommen. Sie sind unter Uebergabe der erforderlichen
Zeugnisse in der K a n z 1 e i während der Stunden von 9 bis
12 Uhr zu bewirken.

Jeden Freitag baben sicli dann die an den vorher-
gegangenen Tagen Angemeldeten zu einer den Einzelnen bei
der Anmeldung bekannt gegebenen Stunde auf dem S e k r e-
tariat in die Matrikel einzuzeichnen und sich sodann
am folgenden Samstag um 12 Uhr zu einer durch den
Prorektor abzuhaltenden Schlussfeierlichkeit in der Aula
einzufinden, wobei ihnen Matrikel, Legitimat\onskarte und
Anmeldebuch eingehändigt werden.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

1. von Inländern:

Abgangszeugnis von der Schule un d von den etwa schon
besuchten Hochschulen,

ausserdem polizeiliclies Führungsattest, wenn die Auf-
nahme hior nicht unmittelbar nach dem Abgang von
der Schule oder Hochschule stattfiudet;

2. von Ansländern:

ausser diesen Zeugnissen Pass oder Heimatschein.

Ferner ist bei der Anmeldung die hiesige Miet-
wohnung anzugeben.

Heidelberg, den 15. Oktober 1913.

D er Pror ektor:

' R. Gottlieb.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachnng.

In Bezug auf den Besuch und das Belegen der Vor-
lesungen durch immatrikulierteStudierende wird folgendes
bekannt gemacht:

1. Das Belegen der Vorlesungen bat spätestens 8 Tage
nach der letzten regelmässigen Immatrikulation (d. i. b i s
spätestens 2 8. Nov.) stattzufinden. Die Erlaubnis
zum Belegen nach diesem Termin kann nur ganz ausnahms-
weise vom Prorektor erteilt werden. Nachträglicli Imma-

trikulierte haben das Belegen innerhalb 8 Tagen nach
ihrer Immatrikulation zu bewirken. In diesen heiden
Fällen erfolgt ein entsprechender Vermerk des Prorek-
tors im Anmeldungsbuch. Nach Ablauf der Beleg-
frist ist derBesuch nicht belegterVorlesun-
gen nicht mehr gestattet.

2. Jeder Studierende ist verpflichtet, in jedem Semes-
ter mindestens vier Stunden Privatvorlesungen zu be-
legen. Dispens kann nur der Prorektor erteilen.

3. Der Studierende, welclier Vorlesungenbelegen will,
hat zunächst zu Hause auf einer Seite und zugleich
auf dem beigehefteten besonderen Blatte des Anmeldungs-
buches — also zweimal — die Ueberschrift (Semester
und bezw. Studium, Namen, Geburtsort, Staatsangehörig-
keit) zu fertigen und in Spalte 1 die Vorlesungen und
Lehrer gleichlautend einzutragen, sodann bis spätestens
28. Nov. das Anmeldungsbuch der Quästur (Hanptst-rasse
52, geöffnet vormittags von 9—12 Uhr und nachmittags
von 3—5 Uhr, — Mittwoch und Samstag nachmittags
geschlossen) vorzulegen und dort die Honorare und
Beiträge zu entrichten, sich darnach bei den Dozenten
unter Vorlegung des mit der Quittung der Quästur ver-
sehenen Anmeldungsbuches zur Antestierung zu melden
und in die Inskriptionsliste einzutragen. Die Dozent-en
können keine Meldungen annehmen und Einträge im An-
meldungsbuch machen, bevor Zahlung bei der Quästur
erfolgt ist.

Der Prorektor:

_ R. (Jottlieb.

Sprechstunden

des Prorektors: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnevstag
und Samstag von 10—11 Uhr

des Dekans der:

Theologischen Fakultät: Montag bis Donnerstag
von 10—11 Uhr im Dekanatszimmer (Neues Kollegien-
haus, Eingang Augustinergasse, 2 Tr.).

Juristischen Fakultät: Montag, Mittwoch und Frei-
tag von 12 x/4—12 3/4 Uhr, im Dekanatszimmer (Neues
Kollegienhaus).

Medizinischen Fakultät: Dienstag und Freitag
punkt 4 Uhr im Direktionszimmer der Chirurgischen
Klinik, Operationsbau (Akademisches Krankenhaus).

Philosophischen Fakultät: Dienstag von 3 x/2—4’/2
Uhr und Freitag von 12—1 Uhr im Dekanatszimmer
(Seminarienhaus, Augustinergasse 15).

Naturwissenschaftlich - mathematischen Fa-
kultät: Montag, Mittwoch und Freitag von 9V2—10
Uhr im Botanischen Institut (Eingang Plöck, links).

Die Verzeichnisse der mietfreien Wohnungen fiir Studierende iiegen im Universitäts-Hauptgebäude
(Grabengasse t) sowie im städt. Verkehrsbureau (Leopoldstrasse 2) auf. Den Studierenden wird
empfohlen, sich direkt dahin zu wenden und beim Mietsahschluss das von der Universität heraus-
gegebene Vertragsformular, welches daseibst kostenios abgegeben wird, zu bentiizen.
 
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