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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1913/14 — Heidelberg, 1913-1914

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Nr. 6 (22. November 1913)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25138#0041
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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN

FÜR DIE STDDIERENDEN DER RDPRECHT-KARLS -ÜNIVERSITÄT ZD HEIDELBER6

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Winter^Halbjahr 1913/14 Nr. 6 Samstag, 22. Novemher 1913

Die Herren Studierenden wcllen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Inseratenpreis für 10 Zeilen ein-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Akademisches Adressbuch.

Die Studierenden, die ihre Wohnung seit
dem letzten Sommer gewechselt und die neue
Wohnung noch nicht angezeigt haben, wollen
dies umgehend in der Universitäts-Kanzlei
nachholen.

Akademisches Direktorium.

Akademisclies Direktorium.

Bekanntmarlinnj'.

Nacli § 16 der akademischen Vorschriften sind die Stu-
dierenden verpflichtet, in der Universitätsstadt zu wohnen, der
akademischen Behörde bei der Aufnahme ihre Wohnungen
anzuzeigen und ihr iiber einvn Wechsel derselben je-
fleils binnen tlrei Tagen Mitteilung zu machen.

Das Wohnen ausserhalb der Universitätsstadt kann nur
ausnahmsweise vom Prorektor erlaubt werden.

Die Unterlassung kann disziplinär geahndet werden.
Ausserdem ist, wenn das Aufsuchen der Wohnung durch
einen Bediensteten der Hochschule notwendig wird, an diesen
eine Ganggebühr von 1 Mark zu entrichten.

Der Prorektor:

R. Oottlieb.

Akademisches Direktorium.

Bekaimtmachung.

Die Jahresfeier dcr Universitiit f'ttr 1013 betr.
Die Universität wird die Erinnerungsfeier an ihren
zweiten Griinder, Grossherzog Karl Friedrich,
verhunden mit der akademischen Preisverteilung am
Samstag, den 22. November lf. Js.
vormittags 11 Uhr s. t. mit einem Festakt im grossen
Saa-le des Neuen Kollegienhauses,
üachmittags 2 Uhr mit einem Festmahl in der Stadt-
halle (.Gedeck 5 Mk.) begehen.

Die Studierenden unserer Hochschule werden hierzu
freundlichst eingeladen.

Heidelberg, den 1. November 1913.

Der Prorektor:

_ K. Gottliel).

Engerer Senat.

B kanntma«*hm)g.

Auf Anordnung des Grossh. Ministeriums des
Kultus und Unterrichts ist von den badischen Hoch-
schulen eine Semestral-Statistik der Stu-
dierenden aufzustellen.

Zu diesem Zweck hat jeder Studierende in
jedem Semester eine Zählkarte auszufüllen.

Die Studierenden werden deshalb ersucht,
<üe in der Universitätskanzlei (Universitäts-
hauptgebäude I. Obergeschoss) aufliegenden Zähl-

kartenformulare dort sorgfältig auszufüllen
und zu unterzeichnen.

Wir geben uns der Erwartung hin, dass die
Studierenden dieser Aufforderung bis längstens
10. Dezember 1. Js.
nachgekommen sein werden.

Säumige werden durch den Oberpedellen an die
Ausfüllung der Zählkarte mit Frist von drei
T a g e n gemahnt.

Für die Mahnung ist an den Oberpedellen eine
Gebühr von 50 Pfg. zu entrichten.

Heidelberg, den 15. Oktober 1913.

Der Prorektor:

_ R. Gottliel).

Akaclemisclies Turnen!

Allen Kommilitonen und- Kommilitoninnen bieten die
akademischen Turnabende — Montag bis Freitag 6 —10 h.
in den Turnhallen des Plöckschulhauses gegentiber der
Universitäts-Bibliothek — Gelegenheit zu körperlicher
Ertiichtigung.

Anmeldungen nehme ich entgegen Montag, Dienstag,
Donnerstag und Preitag 2—3 h. im Dozentenzimmer des
Universitäts-Hauptgebäudes. Ebenda im Vorzimmer liegt
eine Liste auf, in der die Herren und Damen auch ausser-
halb der Sprechstunden sich eintragen können.

H o g e n m ü 11 e r, Lehramtspraktikant.

Akademisches Direktorium.

Bekanntznachunff.

Die ohne nähere Adresse eingehenden Brief-
sendungen für die Studierenden werden nach einer
Mitteilung des Kaiserl. Postamtes nicht mehr in die Uni-
versität bestellt, sondern am Ausgabeschalter des
Hauptpostamtes 14 Tage lang postlagernd ge-
halten werden.

Um die Zustellung in der angegebenen Prist zu er-
möglichen, werden die Studierenden dringend ersucht, sofort
nach ihrer Ankunft in Heidelberg ihre Adresse dem
Hauptpostamt mitzuteilen.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmaclmng.

Es ist in den letzten Jahren vorgekommen, dass in
Mannlieim wohnende Studierende, während sie an der Uni-
versiiüt immatrikuliert waren, bei dem in Mannheim
garnisonierenden Teil des 2. Bad. Grenadierregiments Nr. 110
ihrer Militärpflicht genügten und dann bei der Meldung
zur Prüfung die auf diese Weise verbrachten Semester in
Anrechmmg brachten.

Wenn es auch bei der guten Eisenbahnverbindung
und kurzen Entfernung zwischen Mannheim und Heidelberg
bisher nicht beanstandet worden ist, dass in Mannheim wohn-
hafte Studierende, während sie an der Hochschule immatriku-
liert sind, ihren Wohnsitz in Mannheim beibehalten und von
 
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