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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1913/14 — Heidelberg, 1913-1914

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Nr. 8 (6. Dezember 1913)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25138#0057
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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN

FDR DIE STUDIERENDEN DER RDPRECHT-EARLS-UNIVERSITÄT ZD HESDELBERQ

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Winter^Halhj ahr 1913/14 Nr. 8

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Inseratenpreis für 10 Zeilen ein-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Samstag, 6. Dezember 1913

Akademisclies Direktorium.

Die akademischen Preisaufgaben für das
Studienjahr 1913/1914 betr.

Die von den fünf Fakultäten für das Studienjahr
1913/1914 aufgestellten Preisaufgaben werden nachstehend
zur Kenntnis der Herren Studierenden gebracht:

Von der theologischen Fakultät:

„Der kulturelle Hintergrund der Pätriärchen-
sagen in der Genesis soll beschrieben nnd auf seine
Verwendbarkeit ftir dieZeichnung der Vorgeschichte
Israels geprüft werden.“

Von der juristischen Fakultät:

„Enthielt die formula Publiciana das Erfordernis
der bona fides ?

Von der medizinischen Fakultät:

„Studien über Einheilung von Paraffin und
Fettgewebe eventuell anderer Substanzen zur Kom-
pression der tuberkulösen Lunge“.

Von der philosophisclien Fakultät:

I. Aus dem Gehiete der Volkswirtschaftslehre:

„Es sollen die Fehler der vergleichenden Finanz-
statistik dargelegt, die Fehlerquellen untersucht
und die Möglichkeiten, zu einer Finanzstatistik zu
gelangen, die volkswirtschaftliche Schliisse erlaubt,
erwogen werden.“

II. Aus dem Gebiete der orientalischen Philologie:

„Die den babylonisch-assyrischen Gottheiten in
den astrologischen Inschriften zugeschriebenen Eigen-
schaften und Handlungen sind eng begrenzt. Die
Fakultät wtinscht eine Untersuchung darüber, wie
weit sicli der Umkreis der hier ausgedriickten Vor-
stellungen mit denen der religiösen in den Keil-
inschriften niedergelegten Literatur berührt oder
deckt, und wieviel davon eventuell sumerisches
Erbgut sein kann.“

III. Aus dem Gebiete der englischen Philologie:

„Die Reste des heidnischen Mythus und Aber-
glaubens bei den Angelsachsen“.

Vondernaturwissenschaftlich-mathematisclien

Fakultät:

„Untersuchungen iiber den Bau der Statoc.ysten
einiger dekapoder Crustaceen“,

Die allgemeinen Bedingungen des Wettbewerbs sind:

a) der Verfasser muss zur Zeit der Uebergabe seiner
Abhandlung noch hiesiger akademischer Bürger sein und
darf noch keinen akademischen Grad besitzen;

b) die Abhandlungen sind längstens am 15. Oktober
1914 auf dem Universitäts-Sekretariat abzugeben;

c) der Name des Verfassers muss in einem versiegelten
Umschlag enthalten sein, welcher gleich wie die Abhandlung
mit einem Motto überschrieben ist;

d) die übergebene Abhandlung muss in gut leserlicher
Schrift gefertigt sein •

e) Die preisgekrönten oder mit einem „accessit“ ver-
sehenen Arbeiten verbleiben im Universitäts-Archiv, dürfen
aber unter den gleichen Bedingungen wie die Inaugural-
Dissertationen gedruckt werden.

Heidelberg, den 22. November 1913.

Der Prorektor:

R. Gottlieb.

Engerer Senat.

Bekannlmaehniig.

Auf Anordnung des Grossh. Ministeriums des
Kultus und Unterrichts ist von den badischen Hoch-
schulen eine Semestral-Statistik der Stu-
dierenden aufzustellen.

Zu diesem Zweck hat jeder Studierende in
jedem Semester eine Zählkarte auszufüllen.

Die Studierenden werden deshalb ersucht,
die in der Universitätskanzlei (Universitäts-
hauptgebäude I. Obergeschoss) aufliegenden Zähl-
kartenformulare dort sorgfältig auszufüllen
und zn unterzeichnen.

Wir geben uns der Erwartung hin, dass die
Studierenden dieser Aufforderung bis längstens
10. Dezember 1. Js.
nachgekommen sein werden.

Säumige werden durch den Oberpedellen an die
Ausfüllung der Zählkarte mit Frist von drei
Tagen gemahnt.

Für die Mahnung ist an den Oberpedellen eine
Gebühr von 50 Pfg. zu entrichten.

Heidelberg, den 15. Oktober 1913.

Der Prorektor:

_ R. (Jottliel).

Engerer Senat.

Bekan.ntinach.unff.

Wir machen die Studierenden darauf aufmerksam,
dass nach der neuerdings getroffenen Entschliessung
des Kgl. Preussischen Kriegsministeriums in Berlin vom
22. v. Mts. Studierende der Universität Heidelberg auf
1. April 1914 beim II. Bataillon 2. Badischen Grenadier-
Efigiments Kaiser Wilhelm I. Nr. 110 in Heidelberg als
Einjährig-Freiwillige eingestellt werden können.

Heidelberg, den 1. Dezember 1912.

Der Prorektor:

_ R. Gottlielb.
 
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