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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1913/14 — Heidelberg, 1913-1914

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Nr. 16 (14. Februar 1914)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25138#0121
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AKADEMISCHE MITTEILDNGEN

FDR DIE STUDIERENDEN DER RÜPRECHT - KARLS -UNIVERSITÄT ZU REIDELDERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Winter^Halhjahr 1913/14 Nr. 16 Samstag, 14. Februar 1914

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Inseratenpreis für 1 0 Zeilen e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Akademisclies Direktorium.

ßekaimtmachuiig-.

Die Exmatrikulation betr.

Diejenigen Studierenden, welche mit Semesterschluss die
Universität verlassen wollen, werden darauf aufmerksam ge-
macht, dass die Anmeldungen zur Exmatrikulation — unter
Vorlage der hiesigen Anmeldungsbücher und
einer Quittung der Universitätskasse über be-
zahlte Exmatrikulationsgebühr von 10 Mk. — jetzt
schon auf der Universitäts-Kanzlei erfolgen können.

Die Aushändigung der Abgangszeugnisse erfolgt vom

1. März ab gegen

1. Rückgabe der Legitimationskarte,

2. Vorlage der vorgeschriebenen Bibliotheks-Bescheinigung,

3. Vorlage der vorgeschriebenen Bescheinigung von Seiten
der Praktikanten des chem. Universitäts-Laboratoriums.
Heidelberg, den 5. Februar 1914.

Der Prorektor:

_K. Gottlieb.

Akademisches Direktorium.

Bekaniitinachung’.

Abmeldung betr.

Es ist dringend notwendig, dass auch diejenigen imma-
trikulierten Studierenden, welche ohne Abgangszeugnis die
Hochschule endgültig verlassen wollen, hiervon der Uni-
versitäts-Kanzlei Anzeige erstatten.

Unterlassungen haben Unrichtigkeiten in den akademi-
schen Verzeichnissen und auch Unannehmlichkeiten für die
betreffenden Studierenden zur Eolge.

Heidelberg, den 5. Februar 1914.

Der Prorektor:

_ B. Gottlieb.

Engorer Senat.

3Bekanntma.chung.

Diejenigen Studierenden, die im kotnmenden Semester
erstmals oder wiederholt um Honorarbefreiung einkommen
wollen, werden aufgefordert, die erforderlichen Pleiss-
zeugnisse schon jetzt bei ihren Dozenten zu erheben.

Die Eormulare hierzu sind in der Universitäts-Kanzlei
erhältlich.

Heidelberg, den 5. Februar 1914.

Der Prorektor:

_ R. Gottlieb.

Akademisches Direktorium.

Die Preisaufgabe der Corps Suevia-Stiftung
für 1914 betr.

Die Preisaufgabe der Corps Suevia-Stiftung, für deren
Lösung der zweijährige Zinsertrag der Stiftung von rund
1000 Mk. als Preis in Aussicht steht, wird hierdurch zur
Kenntnis der Studierenden gebracht:

- „Der Anteil der Universitäten an den Befreiungs-
kriegen von 1813/15, mit besonderer Berücksichtigung
Heidelbergs und der süddeutschen Universitäten.“

Die Arbeit wird einerseits auf den Akten der beteiligten
Universitäten, andererseits auf einer Fülle von gedrucktem
Material (Memoiren, Biographien, Briefen) beruben miissen
und auch an der Heranziehung der militärischen Quellen
wohl nicht vorbei gehen können. Mit Bücksicht auf das
vermutlich ungleichartige, schwer übersehbare und verzettelte
Material soll dem Bearbeiter die möglichste Freiheit in der
Art der Durcbführung gelassen werden. Die Universität
Heidelberg wird Sorge tragen, durch ein Umschreiben an
die beteiligten Universitätsverwaltungen den Bewerbern den
Zugang zu den verschiedenen Universitätsakten zu erleichtern,
um auch zu ihrem Teile die Lösung einer Preisaufgabe zu
fördern, die mit besonderer Bücksicht auf die erhebenden
Erinnerungen der Säkularjahre gestellt wird.

Die preisgekrönte Arbeit muss innerhalb des auf die
Preisverteilung folgenden Jahres gedruckt werden, und zwar
als selbständiges Heft innerhalb der im Verlage von Carl
Winter’s Universitätsbuchhandlung erscheinenden: „Heidel-
berger Abhandlungen zur mittelalterlichen und neueren Ge-
schichte, herausgegeben von Karl Hampe und Hermann
Oncken.“

Die allgemeinen Bedingungen der Konkurrenz sind:

a) der Verfasser muss zur Zeit der Uebergabe seiner
Abhandlung noch hiesiger akademischer Bürger sein;

b) die Abhandlungen sind längstens bis zum 31. August
1915 auf dem Universitäts-Sekretariat abzugeben;

c) der Name des Verfassers muss in einem versiegelten
Umschlag entbalten sein, welcher gleich wie die Abhandlung
mit einem Motto iiberschrieben ist;

d) die übergebene Abhandlung muss in gut leserlicher
Schrift gefertigt sein.

Heidelberg, den 22. November 1913.

Der Prorektor:

_ R. Gottlieb.

Hochschulnachricliteii.

Habilitation. Bei der naturwissenschaftlich-
mathem atischen Fakultät habilitiert sich Dr. phil.
Rudolf Lieske für das Fach der Botanik. Die öffentliche
Probevorlesung findet am Samstag, den 21. Februar, mittags
12 Uhr im Hörsaal des Botanischen Instituts statt und handelt
über „Die photosynthetische und chemosynthetische Assimilation
des Kohlenstoffes“.
 
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