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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1913/14 — Heidelberg, 1913-1914

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Nr. 17 (21. Februar 1914)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25138#0129
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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN

FÜR DIE STUDIERENDEN DEB RUPRECHT - KARLS-UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a- Fernspr. 419

Wlnter^Halbjalir 1913/14 Nr. 17 Samstag, 21. Februar 1914

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbaid dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Inseratenpreis für 10 Zeilen ein-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Akademisclies Direktorium.

Bekaniitiiiaeliung'.

Die Exmatrikulation hetr.

Diejenigen Studierenden, welche mit Semesterschluss die
Universität verlassen wollen, werden darauf aufmerksam ge-
macht, dass die Anmeldungen zur Esmatrikulation — unter
Vorlage der hiesigen Anmeldungsbücher und
einer Quittung der Universitätskasse 1 liber b e-
zahlte Exmatrikulationsgebühr von 10 Mk. — jetzt
schon auf der Universitäts-Kanzlei erfolgen können.

Die Aushändigung der Abgangszeugnisse erfolgt vom

1. März ab gegen

1. Rückgabe der Legitimationskarte,

2. Vorlage der vorgeschriebenen Bibliotheks-Bescheinigung,

3. Vorlage der vorgeschriebenen Bescheinigung von Seiten
der Praktikanten des chem. Universitäts-Laboratoriums.
Heidelberg, den 5. Februar 1914.

Der Prorektor:

_ K. Gottliel».

Akatlemisches Direktorium.

Bekanntmaclinng.

Abmeldung betr.

Es ist dringend notwendig, dass auch diejenigen imma-
trikulierten Studierenden, welche ohne Abgangszeugnis die
Hochschule endgültig verlassen wollen, hiervon der Uni-
versitäts-Kanzlei Anzeige erstatten.

Unterlassungen haben Unrichtigkeiten in den akademi-
schen Verzeichnissen und auch Unannehmlichkeiten für die
betreffenden Studierenden zur Folge.

Heidelberg, den 5. Februar 1914.

Der Prorektor:

_ K. Oottlieb.

Engerer Senat.

Bek&nntiiiiicliung.

Diejenigen Studierenden, die im kommenden Semester
erstmals oder wiederholt um Honorarbefreiung einkommen
wollen, werden aufgefordert, die erforderlichen Pleiss-
zeugnisse schon jctzt bei ihren Dozenten zu erheben.

Die Formulare hierzu sind in der Universitäts-Kanzlei
erhältlich.

Heidelberg, den 5. Februar 1914.

Der Prorektor:

_ R. Gottlieb.

Engerer Senat.

B ekanntmachung.

Die Zulassung von Ausländern zum Studium an den
Landesuniversitäten^ betr.

Das Ministerium des Kultus ünd Unterrichts hat an-
geordnet, dass ausländische Studierende allgemein zur Ein-
schreibung in die Anmeldelisten für die Vorlesungen. und
Uebungen, sowie zum Belegen von Plätzen in den Audi-
torien und Instituten erst vom 5. November bezw. 5. Mai an
und nur unter der Bedingung zugelassen werden, dass in
diesen Zeitpunkten die Auditorien und Institute nach Be-
rücksichtigung der inländischen Studierenden noch geniigend
Platz bieten.

Auf Deutschösterreicher, Deutschsehweizer und Luxem-
burger findet diese Anordnung keine Anwendung.

Der Engere Senat wurde ermächtigt, die den Deutsch-
Oesterreichern, Deutsch-Schweizern und Luxemburgern zu-
stehende Vergünstigung im Belegen von Fall zu Fall auch
sonstigen Ausländern deutscher Abstammung und deutscher
Muttersprache — insbesondere Deutschrussen — auf An-
suchen zu gewähren.

Weiter machen wir die reichsausländischen Studierenden
darauf ausmerksam, dass den Leitern von Uebungen und
Kursen vom Ministerium die Ermächtigung erteilt ist, Aus-
länder, die durch mangelnde Sprachkenntnis den Unterricht
hemmen, von der Teilnahme zurückzuweisen.

Heidelberg, den 11. Februar 1913.

Der Prorektor:

_ R. Gottlieb.

Akademisches Direktorium.

Bekaiuitmacliung.

Das Vorlesun gsverze.ichnis für das Sommer-
Semester 1914 ist erschienen und kann von den im-
matrikulierten Studierenden gegen Vorzeigung der
Legitimationskarte auf der Universitäts-Kanzlei in
Empfang genommen werden.

Heidelberg, den 11. Februar 1914.

Der Prorektor:

__ B. Gottlieb.

Ausscliuss der Studenteuscliaft.

Studentjschen Gruss zuvor!

Unterfertigter gestattet sich, das Ergebnis der Wahl der
Nichtinkorporierten für den Weiteren Ausschuss für S.-S. 1914
geziemend mitzuteilen:

a) Theol. Fakultät:

Herr cand. theol. H. Müller erhielt 16 Stimmen
„ „ „ Schlör „ 16 „

„ . „ „ Weiss „ 4 „

„ „ „ Degerfeld „ 4

Sonfit ist Herr Müller gewählt.
 
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