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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1913/14 — Heidelberg, 1913-1914

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Nr. 18 (28. Februar 1914)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25138#0137
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AKADEMISCHE MITTEILDNGEN

FOR die stddierenden der ruprecht-karls -universität zu heidelrerg

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Winter^Halbjahr 1913/14 Nr. 18 Samstag, 28. Februar 1914

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Brieftriger mitzugeben sind) anzeigen.

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Inseratenpreis für 1 0 Zeilen e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Die Exmatrikulation betr.

Diejenigen Studierenden, welche mit Semestersckluss die
Universität verlassen wollen, werden darauf aufmerksam ge-
macht, dass die Anmeldungen zur Exmatrikulation — unter
Vorlage der hiesigen Anmeldungsbücher und
einer Quittung der Universitätskasse über be-
zahlte Exmatrikulationsgebühr von 10 Mk. — jetzt
schon auf der Universitäts-Kanzlei erfolgen können.

Die Ausliändigung der Abgangszeugnisse erfolgt vom

1. März ab gegen

1. Bückgabe der Legitimationskarte,

2. Vorlage der vorgeschriebenen Bibliotheks-Bescheinigung,

3. Vorlage der vorgeschriebenen Bescheinigung von Seiten
der Praktikanten des chem. Universitäts-Laboratoriums.

H^eidelberg, den 5. Februar 1914.

Der Prorektor:

' R. Crottlieb.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmacbung'.

Abmeldung betr.

Es ist dringend notwendig, dass auch diejenigen imma-
trikulierten Studierendeu, welche ohne Abgangszeugnis die
Hochschule endgültig verlassen wollen, hiervon der Uni-
versitäts-Kanzlei Anzeige erstatten.

Unterlassungen haben Unrichtigkeiten in den akademi-
schen Verzeichnissen und auch Unannehmlichkeiten fiir die
betreffenden Studierenden zur Eolge.

Heidelberg, den 5. Eebruar 1914.

Der Prorektor:

__ R. Gottlieb.

Engerer Senat.

Bekanntmachung.

Diejenigen Studierenden, die im kommenden Semester
erstmals oder wiederholt um Honorarbefreiung einkommen
wollen, . werden aufgefordert, die erforderlichen Fleiss-
zeugnisse schon jetzt bei ihren Dozenten zu erheben.

Die Formulare hierzu sind in der Universitäts-Kanzlei
erhältlich.

Heidelberg, den 5. Februar 1914.

Der Prorektor:

_R. Gottlieb.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmaclmng.

Das Vorlesungsverzeichnis fiir das Sommer-
Semester 1914 ist erschienen und kann von den im-
matrikulierten Studierenden gegen Vorzeigung der
Legitimationskarte auf der Universitäts-Kanzlei in
Empfang genommen werden.

Heidelberg, den 11. Februar 1914.

Der Prorektor:
_ R. Gottlieb.

Akadeinisches Direktorium.

Die akademischen Preisaufgaben für das
Studienjahr 1913/1914 betr.

Die von den fünf Fakultäten für das Studienjahr

1913/1914 aufgestellten Preisaufgaben werden nachstehend

zur Kenntnis der Herren Studierenden gebracht:

Von der theologischen Fakultät:

„Der kulturelle Hintergrund der Patriarchen-
sagen in der Genesis soll beschrieben und auf seine
Verwendbarkeit fiir die Zeichnung der Vorgeschichte
Israels geprüft werden.“

Von der juristischen Fakultät:

jEntliielt die formula Publiciana das Erfordernis
der bona fides ?

Von der medizinischen Fakultät:

„Studien iiber Einheilung von Paraffm und
Fettgewebe eventuell anderer Substanzen zur Kom-
pression der tuberkulösen Lunge“.

Von der philosophischen Fakultät:

I. Aus dem Gebiete der Volkswirtschaftslehre:

„Es sollen die Fehler der vergleichenden Finanz-
statistik dargelegt, die Fehlerquellen untersucht
und die Möglichkeiten, zu einer Finanzstatistik zu
gelangen, die volksivirtschaftliche Schliisse erlaubt,
erwogen werden.“

II. Aus dem Gebiete der orientalischen Philologie:

„Die den babylonisch-assyifischen Gottheiten in
den astrologischen InschriftenzugeschriebenenEigen-
schaften und Handlungen sind eng begrenzt. /Die
Fakultät wiinscht eine Untersuchung darüber, wie
weit sicli der Umkreis der hier ausgedriickten Vor-
stellungen mit denen der religiösen in den Keil-
inschriften niedergelegten Literatur beriihrt oder
deckt, und wieviel davon eventuell sumerisches
Erbgut sein kann.“

III. Aus dem Gebiete der englischen Piiilologie:

„Die Reste des heidnischen Mythus und Aber-
glaubens bei den Angelsachsen“.
 
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