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JV°.69. HEIDELBERGER 1836.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.


C Julii Caesaris Commentarii de bello civili libri III. Grammatisch, kri-
tisch und historisch erklärt von M. Chr. Gottl. Herzog, Professor der
Landesschule zu Gera. Leipzig, bei K. F. Köhler. 1834. XII u. 547
Seiten 8.
Das Bestreben des Verfassers dieser Bearbeitung von Casars
Commentarien ging, wie bei seiner Ausgabe der Bücher de bello
gallico, um uns seiner eigenen Worte zu bedienen, dahin, theils
manchen Lehrern eine zweckraäfsige und wissenschaftliche Anlei-
tung zur richtigeren und vollständigen Erklärung des Schriftstel-
lers zu geben , theils (furch ein tieferes Eindringen in die Spra-
che und den Geist des Autors eine allgemeine Ausbeute für Gram-
matik und Lexicographie zu gewinnen, theils endlich manchem
gereifteren Schüler Gelegenheit zu geben, früher Gelesenes in
anderer Form zu wiederholen und die klassische Lectüre einer
höheren Bildungsstufe mit jener früheren zu vergleichen. Insbe-
sondere aber dachte sich Herzog bei dieser Arbeit eine Klasse
Ton Lehrern, denen auf dem Wege des Haus- und Privatunter-
richts obliegt, Knaben für den Gymnasialunterricht wissen-
schaftlich vorzubereiten und in das ernstere Studium der Spra-
che und Grammatik einzuvveihen. » Diese , meint der Herausge-
ber, »werden vielleicht in vorliegender Ausgabe einen nicht ganz
»unerwünschten Stoff nöthiger und nützlicher Sprach- und Sach-
serklärungen und manche praktische, ein gründliches Sprachstu-
»dium fördernde Winke finden: Mittel, welche nicht ungeeignet
»seyn dürften, einer hin und wieder noch vorherrschenden prä-
»cipitirenden , fragmentarischen Vorbereitungsmethode, bei wel-
scher man in kürzester Zeit recht viel auf Unkosten der Gründ-
»lichkeit, des Wissens und der eigenen Denkkraft des Zöglings
»zu gewinnen wähnt, ein bescheidenes Mafs und Ziel zu setzen.«
Man sieht, Herr Herzog bezweckte Vielerlei und Bedeuten-
des; er will, offenbar im Besitze der rechten Methode
und einzig richtigen Ansicht, gewisse Gegner oder Antipoden
bekämpfen, wobei zum Voiaus nicht ausser Acht gelassen werden
darf; dafs er nach seinem jüngst in den neuen Jahrbb. für Philo-
logie Bd. 14 S. 29 zum Ueberflusse gemachten Glaubensbekennt-
nisse zu denjenigen Schulmännern gehört, welche auf der aus-
XXIX. Jahrg. II. Heft. 69
 
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