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Chaniotis, Angelos [Hrsg.]; Berg, Manfred [Hrsg.]; Universitäts-Gesellschaft <Heidelberg> [Hrsg.]
Heidelberger Jahrbücher: Überzeugungsstrategien — Berlin, Heidelberg [u.a.], 52.2008 [erschienen 2009]

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Lungstras, Enne Barbara: Der Embryo in vitro: "Mitmensch" oder bloßer "Zellhaufen"?
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https://doi.org/10.11588/diglit.11274#0036
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Der Embryo in vitro:
„Mitmensch" oder bloßer „Zellhaufen"?

Zu den Überzeugungsbemühungen
innerhalb der verfassungsrechtlichen Debatte
um die embryonale Stammzellenforschung

ANNE BARBARA LUNGSTRAS *

i Einleitung

Hinter dem Begriff der Humangenetikdebatte verbirgt sich eine umfassende
Diskussion über Werte, Normen, Chancen und Bedrohungen, an der sich die
unterschiedlichsten Fachrichtungen beteiligen. Was ist zu dieser Problematik
nicht alles bereits gesagt und geschrieben worden? Die Zahl der Beiträge hierzu
wächst stetig, da die Aktualität der Frage um den Beginn und Wert des mensch-
lichen Lebens ungebrochen ist. In allen Diskussionsbeiträgen wird, obgleich
mit unterschiedlicher Gewichtung, auf die Ambivalenz der neuen Forschungs-
richtung hingewiesen. Auf der einen Seite stehen die Chancen, Hoffnungen und
Möglichkeiten, die man sich insbesondere von der embryonalen Stammzellen-
forschung (ES-Forschung) verspricht, auf der anderen Seite werden Befürch-
tungen laut und Warnungen vor den Risiken ausgesprochen. Der Erlass des von
Verboten geprägten Embryonenschutzgesetzes (ESchG) im Jahr 1990 und der
des Stammzellengesetzes (StZG) im Jahr 2002 konnte lediglich einige „Pflö-
cke" in die Debatte schlagen, beendet wurde sie damit nicht.1 Die Forderungen
nach Beibehaltung, Verschärfung oder Schwächung, bis hin zur Abschaffung
der in Frage stehenden gesetzlichen Regelungen, werden unabhängig davon,
welchem Standpunkt der Gesetzgeber sich anschließt, fortbestehen bleiben.

* Dr. anne Barbara lungstras, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Projektes „Überzeu-
gungsstrategien" am Juristischen Seminar der Universität Heidelberg (2004-2006), ist Rechts-
anwältin in einer medizinrechtlichen Kanzlei in Berlin.

1 Das ESchG (BGBl. 1990 I S.2746) stellt u.a. die Erzeugung menschlicher Embryonen zu For-
schungszwecken sowie jegliche Verwendung der Embryonen zu fremdnützigen Zwecken un-
ter Strafe. Das StZG (BGBl I 2002,2277) ermöglicht die Forschung an den Stammzellen, in
dem es unter bestimmten Bedingungen den Import der Zellen aus dem Ausland erlaubt. Am
11.04.2008 stimmte das Parlament über eine Änderung des Stammzellengesetzes ab. Nach
einer langen Debatte ergab sich eine Mehrheit für die Verschiebung des Stichtages auf den
1. Mai 2008. Nur solche Stammzellen, die vor diesem Stichtag im Ausland hergestellt wurden,
dürfen nach Deutschland eingeführt werden.
 
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