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Heerwagen, Heinrich
Die Lage der Bauern zur Zeit des Bauernkrieges in den Taubergegenden — Nürnberg: Mohr & Zimmer, 1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.53307#0020
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führte die links der Tauber gelegene grössere den Namen „im
Zwerchmaier“, die Heinere rechts hiess „im Gau“. Die
übrigen Rothenburger Enklaven ausserhalb der Landwehr können
hier mit Ausnahme der von Oberstetten unberücksichtigt bleiben.

3. Ein kleines Stück Landes wiederum in Ansbachischen
Händen. In ihm Creglingen, seit 1448 fürstlicher Oberamtssitz.

4. Würzburger Gebiet mit dem Amtsstädtchen Röttingen.

5. Die Grafschaft Hohenlohe mit Weikersheim als Residenz.

6. Ein geistliches Gebiet: Das Deutschordensland, in
dem Mergentheim 1525 infolge der Zerstörung von Horneck a. N.
durch die Bauern zur Residenz des Deutschmeisters wird.

7. Das Würzburgische Amt Lauda.

S. Teile des weltlichen Gebietes des Erzstiftes Mainz m1t
Külsheim und Königshofen. ;

9. An der Mündung der Tauber und uber den Main hinaus
die Grafschaft Wertheim.

In der Grafschaft Wertheim war aus einem gräflichen
Beamtengeschlecht im Taubergau ein landesherrliches mit erblichem
Besitz des alten Amtsbezirkes geworden. Durch die Exemptionen
und im Anschlusse an Allodialbesitz war unter anderen uralten
eschlechtern im mittleren Teile des Gaues das der Hohenlohe

_ cbenfalls zu einem Territorialherrn erstarkt, während die Rechte
der Grafen von Rothenburg auf ähnliche Weise allmählich der

privilegierten Stadt zuwuchsen. — Der Deutschorden hatte sich
mit Anfang des 13. Jahrhunderts seine landesherrliche Stellung an
der mittleren Tauber gesichert. —- Würzburg hatte schon in

_ {rühester Zeit in unserer Gegend festen Fuss gefasst (Uettings-

_ hof 807), war in ewiger Fehde mit dem Deutschorden begriffen
um die Mitte des 15. Jahrhunderts nahe daran &ewesen, wieder
alles an diesen zu verlieren, wäre nicht Gregor von Heimburg,
damals in Diensten der Stadt Nürnberg, dazwischen getreten.
Dem Würzburger Bischofe war auch das Land an der Tauber in
kirchlicher Beziehung zum grössten Teile unterstellt. (Nur im
W Miinz.) - ;

Die Territorien nach einzelnen Orten.

; Nachstehende Verzeichnisse machen den Versuch, für das
— Jahr 1525 die Territorialrechte in den einzelnen Orten in Ver-
bmduno mit den gutshemhchen darzustellen, indem nach Moghchkelt
 
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