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Auch zur Elldnguno wie zur Durchführung ihrer Forderungen
tritt die Gemeinde als geschlossene Kmpclschaü auk. Neben
gemeinen Wegen und Brunnen zeigt sich ein selbständiges Gemeinde-
eigentum besonders in den bei‘ den Dorfvorstehern verwahrten
Gemelnde Geräten. ;
Vgl. Gembchln. von 4 „Wann einer das semein
m e ß (Frucht-, Simramaß) hold, soll er dem bürg gzermeyster ein
pfand lassen, vnd so ers vbernacht im hauß beheld, ist buß 15 hl.“
— Schön 12: „Wer die Gemein Metzen Wie auch den Gemein- -
schlägel (zum Zerschlagen von Steinen)' oder Hamer übernacht Behält
ist die Buß Von einem Jeden 7!/,><“, — Auch Pfitzingen unter-
sagt hbei Buße las ernoehtbenalten yon oder Gemein-
schlägel“.
Wahrend die Städte nicht Wemoo 11151)11111011(‘11 königliche,
dann landeskerrliche Gefàlle an sich ‚brachten und num für *
Stadthaushalt erhoben (viele Beispiele unter andern Oberrh. StRe., bei Berberich
_ für Tauberbischofsheim; ‚ete.) ist das den Dörfern nüur Velcm/elt gelungen.
Ausnahmsweise bei Schweigern mit Umgeld und Nachsteuerrecht :
38 Lum. andernn jst das Vnngeld Im Dorff- Schweigerrn laut brieff
Vund Sigel einer gemaind. Zum dritten jst alle — _ wie jun
dißem gerichtsbuch . . ... einer gemaind“.
Die Gemeindeaufgaben in finanzieller Beziehung mochten auch
in der damaligen Zeit nicht sehr bedeutend gewesen sein. - Vieles
vollführte opferwilliger Beistand der Gegenwart, manches der Dorf-
herr, mehr noch diese und jene treffliche Stiftung einer sorgsamen
Vorzeit. Für bestimmte Personen im Dienste der Gemeinde gab es
fixirte Naturalbeiträge, die diesen direkt zuflossen, so die Hirten-
pfründe und die für den Meßner. (Über beide Abgaben siehe
bei den Dorfämtern.) s
Einen Ansatz zur Ortsumlage macht die vereinzelt beginnende
E Erhebung eines „Ortsguldens“, das heisst des Wertes von
12 kr. Rothenburger Währung, im Dorfe Wermutshausen. (Nach Auf-
zeichnungen dortselbst im 16. und 17, Jahrhundert.)
Als Einnahmequellen hätten wohl die Bußen dienen können,
die in den Dorfordnungen in langen Reihen nach Geldwert fest-
gelegt sind. Aber ganz abgesehen davon, dass solche nicht selten
zum Teil in die Hand des Dorfherrn gegangen zu sein scheinen
_ (so Schweigern, das Gegenteil aber ausdrücklich Pemerkt Zz.B. Schön 2; 10, 11,29,39),
Auch zur Elldnguno wie zur Durchführung ihrer Forderungen
tritt die Gemeinde als geschlossene Kmpclschaü auk. Neben
gemeinen Wegen und Brunnen zeigt sich ein selbständiges Gemeinde-
eigentum besonders in den bei‘ den Dorfvorstehern verwahrten
Gemelnde Geräten. ;
Vgl. Gembchln. von 4 „Wann einer das semein
m e ß (Frucht-, Simramaß) hold, soll er dem bürg gzermeyster ein
pfand lassen, vnd so ers vbernacht im hauß beheld, ist buß 15 hl.“
— Schön 12: „Wer die Gemein Metzen Wie auch den Gemein- -
schlägel (zum Zerschlagen von Steinen)' oder Hamer übernacht Behält
ist die Buß Von einem Jeden 7!/,><“, — Auch Pfitzingen unter-
sagt hbei Buße las ernoehtbenalten yon oder Gemein-
schlägel“.
Wahrend die Städte nicht Wemoo 11151)11111011(‘11 königliche,
dann landeskerrliche Gefàlle an sich ‚brachten und num für *
Stadthaushalt erhoben (viele Beispiele unter andern Oberrh. StRe., bei Berberich
_ für Tauberbischofsheim; ‚ete.) ist das den Dörfern nüur Velcm/elt gelungen.
Ausnahmsweise bei Schweigern mit Umgeld und Nachsteuerrecht :
38 Lum. andernn jst das Vnngeld Im Dorff- Schweigerrn laut brieff
Vund Sigel einer gemaind. Zum dritten jst alle — _ wie jun
dißem gerichtsbuch . . ... einer gemaind“.
Die Gemeindeaufgaben in finanzieller Beziehung mochten auch
in der damaligen Zeit nicht sehr bedeutend gewesen sein. - Vieles
vollführte opferwilliger Beistand der Gegenwart, manches der Dorf-
herr, mehr noch diese und jene treffliche Stiftung einer sorgsamen
Vorzeit. Für bestimmte Personen im Dienste der Gemeinde gab es
fixirte Naturalbeiträge, die diesen direkt zuflossen, so die Hirten-
pfründe und die für den Meßner. (Über beide Abgaben siehe
bei den Dorfämtern.) s
Einen Ansatz zur Ortsumlage macht die vereinzelt beginnende
E Erhebung eines „Ortsguldens“, das heisst des Wertes von
12 kr. Rothenburger Währung, im Dorfe Wermutshausen. (Nach Auf-
zeichnungen dortselbst im 16. und 17, Jahrhundert.)
Als Einnahmequellen hätten wohl die Bußen dienen können,
die in den Dorfordnungen in langen Reihen nach Geldwert fest-
gelegt sind. Aber ganz abgesehen davon, dass solche nicht selten
zum Teil in die Hand des Dorfherrn gegangen zu sein scheinen
_ (so Schweigern, das Gegenteil aber ausdrücklich Pemerkt Zz.B. Schön 2; 10, 11,29,39),