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— 56 —

Farben derart angebracht sein, daß die Farben-
kontraste da sprechen, wo die Licht- und Schat-
tenwirkung eine Unklarheit hervorruft. Es ist je-
doch einleuchtend, daß es sich dabei nur um die
Kontrastwirkung handelt, nicht um das Anbringen
bestimmter Farben.

Das gilt auch für die Figuren, die sich von der
Architektur z. B. in einem Giebelfeld als Ganzes
trennen. Welchen Ton sie erhalten, ist dabei gleich-
gültig. Der Ton darf eben nur als Kontrast zum
übrigen wirken, nicht als Lokalfarbe der Figuren;
man darf nicht zu der Vorstellung gelangen, daß
es sich um eine braune oder gelbe Menschenrasse
handelt. Auf diese Weise drücken sich alle Form-
verhältnisse auch farbig aus, ohne die Farbe als
etwas für sich Bestehendes abzusondern, der etwa
die Bedeutung einer Lokalfarbe in der Natur zu-
käme.

Bei isolierter Skulptur ändert sich die Sachlage
insofern, als sie nicht mehr als ein notwendiger
Teil eines abgeschlossenen farbigen Ganzen auf-
tritt und in diesem ihre bestimmte farbige Rolle
spielt. Sie steht der Natur als ein Isoliertes und
Getrenntes gegenüber. Insofern die Natur stets
eine farbige Umgebung ausmacht, darf die Figur,
um harmonisch zu wirken, nicht eine Lücke bilden,
sondern muß auch als Farbeneindruck existieren.
Da andererseits die Natur als ein Naturprodukt
farbig ist, nicht künstlich gefärbt, so muß auch
 
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