Einleitung
XI
Als sich am Ende des 14. Jahrhunderts die Stände und Städte des Ordenslandes
um die Zinnprobe zu kümmern begannen, werden dort noch keine Kannengiessergewerke
bestanden haben. Wahrscheinlich als älteste erhält die Zunft der Grapen- und Kann-
giesser der Altstadt Danzig 1405 eine Rolle. Dem Gewerk der Rechtstadt Danzig wird
1440 eine Ordnung gegeben; die darin geforderten Proben und Marken berücksichtigen
die früheren Beschlüsse der Stände und Städte. Die hochmeisterlichen Bestimmungen
bleiben auch in der Folgezeit grundlegend, als sich die Kannengiesser einzelner Städte
eigene Zunftordnungen beilegen. Man hielt an dem Brauche der drei Zinnsorten fest,
erklärte nur genauer die Art der anzubringenden Marken. Die beste Zinnprobe erhält
drei Zeichen, und zwar ausser dem Stadt- und dem Meisterzeichen noch einen Landes-
stempel mit dem Adler. Die für die preussischen und polnischen Anteile Ost- und
Westpreussens eigentümliche Markierung ist uns oftmals ein wichtiges Hilfsmittel zur
örtlichen Bestimmung von Zinngegenständen, die im Laufe der Zeit den Zusammenhang
mit ihrem Entstehungsorte verloren haben. Nehmen wir als Beispiel die unter Nr. 2281
und 2285 erwähnten Reliefteller; wer würde bei diesen Stücken auf Thorn verfallen,
wenn nicht die Markenart den richtigen Weg gewiesen hätte. Manche Meister ver-
einigten die drei Marken in einem Punzen und bereicherten zum Teil das Bild, indem
sie die drei Markenschilde auf eine gekrönte Rose legten. Andere Meister führten für
die drei Marken gesonderte Punzen. Die zweite Zinnsorte, auch Schüsselzinn genannt,
erhält ein Stadt- und ein Meisterzeichen; das Bild des Stadtzeichens ist das gleiche
wie bei der ersten Sorte. Die dritte Mischung, auch als Kannenzinn bezeichnet, bekommt
ebenfalls ein Stadt- und ein Meisterzeichen, aber das Bild des Stadtzeichens wird durch
die Anfangsbuchstaben des Ortsnamens ersetzt, zum Beispiel B = Braunsberg, K = Königs-
berg, M = Marienburg. Die Elbinger Gewerksrolle von 1649 spricht auffallenderweise
nur von zwei Zinnsorten, von Lauterzinn und von Kannenzinn. Einige Zunftrollen des
18. Jahrhunderts ändern die vorher üblich gewesenen Mischungsverhältnisse und die
Bilder der Marken, bewahren aber die Unterscheidung von drei Zinnsorten; siehe
Danzig S. 41 und Königsberg S. 202. Auch Elbing muss in jüngerer Zeit wieder drei
Mischungen beobachtet haben, wie aus den dort vorkommenden Marken hervorgeht;
siehe zum Beispiel Nr. 463, 464, 467. Die beste Sorte bekommt nunmehr einen Engel
oder eine gekrönte Rose mit der Beischrift SONANT, die zweite eine gekrönte, mit dem
Landesadler, dem Stadt- und dem Meisterzeichen belegte Rose, die dritte ein Stadt-
und ein Meisterzeichen.
Der Sitz des hinterpommerschen Amtes ist Kolberg; angegliedert sind die Städte
Belgard, Greifenberg, Köslin, Neu-Stettin, Rügenwalde, Schlawe, Stolp, Treptow a. Rega
u.s.w. Die Kolberger Amtsrolle von 1622 kennt nach dem Muster der östlichen Haupt-
gruppe drei Zinngattungen und verlangt für die beste Sorte das Zeichen der Rose, für
die zweite ein Stadt- und zwei Meisterzeichen, für die dritte ein Stadt- und ein Meister-
zeichen; siehe S. 224.
Eine kleine Umstellung in der Gruppenverteilung geht in der ersten Hälfte des
18. Jahrhunderts vor sich. Stettin kommt 1720 an Preussen und erhält mit den hinter-
pommerschen Städten 1735 einen Privilegienbrief für die Zinngiesser der Mark Branden-
burg dies- und jenseits der Oder und Elbe, der die Zinnprobe und das Markenwesen
neu regelt; siehe S. 395. Zehn Jahre später folgt ein fast gleichlautendes General-
Privilegium für das Königreich Preussen, insbesondere für die Stadt Königsberg und
die ihr angeschlossenen Landstädte; siehe S. 202. Es soll in erster Linie nur reines
Zinn ohne Bleizusatz verarbeitet und mit einem Engel nebst der Bezeichnung FEIN ZINN
XI
Als sich am Ende des 14. Jahrhunderts die Stände und Städte des Ordenslandes
um die Zinnprobe zu kümmern begannen, werden dort noch keine Kannengiessergewerke
bestanden haben. Wahrscheinlich als älteste erhält die Zunft der Grapen- und Kann-
giesser der Altstadt Danzig 1405 eine Rolle. Dem Gewerk der Rechtstadt Danzig wird
1440 eine Ordnung gegeben; die darin geforderten Proben und Marken berücksichtigen
die früheren Beschlüsse der Stände und Städte. Die hochmeisterlichen Bestimmungen
bleiben auch in der Folgezeit grundlegend, als sich die Kannengiesser einzelner Städte
eigene Zunftordnungen beilegen. Man hielt an dem Brauche der drei Zinnsorten fest,
erklärte nur genauer die Art der anzubringenden Marken. Die beste Zinnprobe erhält
drei Zeichen, und zwar ausser dem Stadt- und dem Meisterzeichen noch einen Landes-
stempel mit dem Adler. Die für die preussischen und polnischen Anteile Ost- und
Westpreussens eigentümliche Markierung ist uns oftmals ein wichtiges Hilfsmittel zur
örtlichen Bestimmung von Zinngegenständen, die im Laufe der Zeit den Zusammenhang
mit ihrem Entstehungsorte verloren haben. Nehmen wir als Beispiel die unter Nr. 2281
und 2285 erwähnten Reliefteller; wer würde bei diesen Stücken auf Thorn verfallen,
wenn nicht die Markenart den richtigen Weg gewiesen hätte. Manche Meister ver-
einigten die drei Marken in einem Punzen und bereicherten zum Teil das Bild, indem
sie die drei Markenschilde auf eine gekrönte Rose legten. Andere Meister führten für
die drei Marken gesonderte Punzen. Die zweite Zinnsorte, auch Schüsselzinn genannt,
erhält ein Stadt- und ein Meisterzeichen; das Bild des Stadtzeichens ist das gleiche
wie bei der ersten Sorte. Die dritte Mischung, auch als Kannenzinn bezeichnet, bekommt
ebenfalls ein Stadt- und ein Meisterzeichen, aber das Bild des Stadtzeichens wird durch
die Anfangsbuchstaben des Ortsnamens ersetzt, zum Beispiel B = Braunsberg, K = Königs-
berg, M = Marienburg. Die Elbinger Gewerksrolle von 1649 spricht auffallenderweise
nur von zwei Zinnsorten, von Lauterzinn und von Kannenzinn. Einige Zunftrollen des
18. Jahrhunderts ändern die vorher üblich gewesenen Mischungsverhältnisse und die
Bilder der Marken, bewahren aber die Unterscheidung von drei Zinnsorten; siehe
Danzig S. 41 und Königsberg S. 202. Auch Elbing muss in jüngerer Zeit wieder drei
Mischungen beobachtet haben, wie aus den dort vorkommenden Marken hervorgeht;
siehe zum Beispiel Nr. 463, 464, 467. Die beste Sorte bekommt nunmehr einen Engel
oder eine gekrönte Rose mit der Beischrift SONANT, die zweite eine gekrönte, mit dem
Landesadler, dem Stadt- und dem Meisterzeichen belegte Rose, die dritte ein Stadt-
und ein Meisterzeichen.
Der Sitz des hinterpommerschen Amtes ist Kolberg; angegliedert sind die Städte
Belgard, Greifenberg, Köslin, Neu-Stettin, Rügenwalde, Schlawe, Stolp, Treptow a. Rega
u.s.w. Die Kolberger Amtsrolle von 1622 kennt nach dem Muster der östlichen Haupt-
gruppe drei Zinngattungen und verlangt für die beste Sorte das Zeichen der Rose, für
die zweite ein Stadt- und zwei Meisterzeichen, für die dritte ein Stadt- und ein Meister-
zeichen; siehe S. 224.
Eine kleine Umstellung in der Gruppenverteilung geht in der ersten Hälfte des
18. Jahrhunderts vor sich. Stettin kommt 1720 an Preussen und erhält mit den hinter-
pommerschen Städten 1735 einen Privilegienbrief für die Zinngiesser der Mark Branden-
burg dies- und jenseits der Oder und Elbe, der die Zinnprobe und das Markenwesen
neu regelt; siehe S. 395. Zehn Jahre später folgt ein fast gleichlautendes General-
Privilegium für das Königreich Preussen, insbesondere für die Stadt Königsberg und
die ihr angeschlossenen Landstädte; siehe S. 202. Es soll in erster Linie nur reines
Zinn ohne Bleizusatz verarbeitet und mit einem Engel nebst der Bezeichnung FEIN ZINN