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Wurf. §. 4. Mittel den Weifsabputz, und das Weifswerk aufzufrischen; Wandanstriche; Firnifs über Zinnoberanstriche; Fi-
gürliche Mahlerey auf die Anstriche; Arabesken- §. 5- Täfelung der Wände und ihre Auszierung; Bekleidung der Wände
mit Marmor, und andern härtern Steinarten; Ueberzüge der Wände in Mosaik, j. 6. Von den über die Wände theils wage-
recht, theils senkrecht vortretenden Baukörpern. Wagerechte Vorsprünge sind Fufs-und Deckgesimse der Brüstungen, Fufs*
und Kranzgesimse der Wände; Gurtgesimse. Senkrechte Vorsprünge: Pflaster, halbe und ganze Säulen, aufgestellt auf dem
Fufsboden, auf einem Untersatze, über der Brüstung; zwey Ordnungen über einander; einzelne vortretende Säulen, um Sta-
tuen zu tragen; Aufstellung der Büsten, Hermen und Statuen in Nischen, frey an Wänden, auf Kragsteinen; Bemerkung über
Kamine in Wohngebäuden.
Hierzu gehurt die Tafel XLVII.
^wey und Zwanzigster Abschnitt
Von dem Ausbau und der Verzierung der wagerechten und gebogenen Decken,
§. 1. Verschiedene Arten Deökeriwerke in Holz: solche, deren Skelet in der Unteränsicht für keine Zierde empfänglich
ist. §. 2.. Verzierung der Deckenwerke in Form eines Rostes, wovon der Name Lacunar. §. 3» Blendung der Deckenwerke
mit Bretern; Tifeluug derselben; Bekleidung mit einem Anwurf wie bey den Wölbungen in Holz; Auszierung des Anwurfes
in farbigen Anstrichen, in figürlicher Mahlerey, in Weifswerk. Unterschied zwischen Opus tectorium und Opus albarium.
§. 4. Gegenstände die sich vorzüglich zu Zierden auf Decken eignen, in Weifswerk sowohl, als in Mahlerey und Mosaik.
Hierzu gehören die Tafeln XLVIIL XLIX. L.
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