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Hocker, Johann Ludwig; Karl Wilhelm Friedrich; Georg Friedrich Karl; Seckendorff, Friedrich Heinrich
Hailsbronnischer Antiquitäten-Schatz: Enthaltend Derer uralten Burggrafen von Nürnberg, Dann Derer von Denenselben abstammenden Herren Chur-Fürsten und Marggrafen von Brandenburg, Auch einiger Gräflich- und Adelichen Familien Jn der vormahligen Closter-Kirche zu Hailsbronn befindliche Grab-Stätte, Wappen und Gedächtnus-Schrifften, Guten Theils in Kupfer gestochen, Nebst Derer Aebbte, Predigere und Rectorum dieser Gemeinschafftl. Fürsten-Schul Namen und Geschichten, Und einem Anhang Merckwürdiger Documenten, Jngleichen im andern Theil Die in geschriebenen und gedruckten Büchern bestehende Uralte Closter-Bibliothec, Nebens der Lebens-Beschreibung derer Namhafftesten Auctorum — Onolzbach, 1731 [VD18 90568079]

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https://doi.org/10.11588/diglit.31960#0112
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56

(o)

wir uns erinnern, daß wir die Mittel des zeitlichen Le-
bens von Christo unferm Erlöser empfangen, so wäre
unrecht, wenn wir nicht unserm Erlöser zu Ehren, was
. wir können, gutes würckten; So thun wir hiemit kund
jedermänniglich, welchergestalren wir das Land-Gut
bep //eLi-erm-re, von Grafen und feinem Bru-
der , und drepen Ihren Schwestern umb billi-
chen preiß an uns gebracht, und ß>lches ö- b'eteo in der
Bambergischen Kirche, derer wir unter Führung GOt-
tes dienen, durch die Hand von Tagstetten
geschencket haben. Damit aber an vorgedachtem Vre
unser Verlangen, mit GOttes Hülste, im werck erfül-
let werde, daß wir nemlich einen Mönchs-Orden auf-
richteten, haben wir zu Ehren der H. Jungfrau
eine Lloster-Kirche nebst denen zu einem Closter gehöri-
gen Zimmern austerbauet. Mir haben daselbst Ordens-
Leuthe bcrusten, einen geistlichen Vatter bestellet, und
den Orr selbst zu einer Äbtey gemacht, und demfelbigen
Closter durch die Hand von Geißbach, zur
Verköstung, das Gut bey Adelsdorst, welches wir von
einem O/eteeieo, feiner Schwester und wie
auch und ihren Kindern um Einhundert füllst
und neunzig Marek erkaufst, stem wirramsdorst, Er-
lese, Oberndorst, Velgendorff, Bezmannsdorst einge-
geben. Diese Güter haben wir also in Crastr diß Brief-
Fes besagtem Closter bestätiget und wollen, daß alle
Diejenige Güter, so das Closter dcrmahlen rechtmäßig
besitzet , oder inskünsttige aus Päpstl. Zulassung, Kö-
nig!. oder Fürstl. Freigebigkeit, guter Herzen Stistrung,
oder durch andere rechtmäßige' Wege aus Verleihung
GOttes crarnen kan, dem Closter und denen daselbsten
GOtt dienenden Brüdern stet und vest auf ewig ver-
bleiben sollen, wir verordnen demfelbigen Closter kei-
nen besonder» Schirm-Vogt, sondern wollen, daß der
Beschirmer des Altars ö. auch der Beschützer des
Llosters scpn solle, wir wollen also, daß niemanden,
wer der auch seyn möge, diesen Ort zu belästigen, oder
besten Güter zu entziehen, oder die entzogene zu behal-
ten , oder freventlich zu beschweren erlaubet, sondern
denen GOtt daselbst dienenden Brüdern unverruckt ge-
lasten werden solle, wer aber diese unsere Stistrung
freventlich zu übertretten sich unterstehen würde , der
soll wissen, daß, wofern er aus Ermahnen seinen Fehler
und Verbrechen nicht verbessern würde , er in denen
Ban-
 
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