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denen eine andere, eben so gut Päbstische Schrifft mit diesem Tirul aus-
gangen:
Die und Berüerung derselben, so die ?r-e/-rten, Aebte,
Srissr und Clöfler haben eingelegt in Lutherischen Sa-
chen, am Tag des Gesprächs vor dem Durchleuchtig-
sten Hochgebohrnen Fürsten und Herrn, Herrn
Marggraffen zu Brandenburg
Davon wir aber auch eine sehr wichtige kekur-uion in ki 8ec> haben, wenig-
stens laßt sichs mit solch seiner obigen eonkslsion nicht wohl reimen, daß er
nachhero ^nnc> 1527. (bestehe das Jahr-Buch -/e /sr/. ) an
/abEem Noppen, 8 u ccencorem zu Würzburg, und Pfarrern zu Ammern-
dorff schreibt: „Er solle diese seine Pfarr aufs ehiste für sich selbst beziehen,
„oder aber solche zwischen hie (das vsrum war am Verkündigung
„und Ostern uffs längst mit einem andern redlichen, erbarn, christlichen
und keinem Lutherischen Priester versehen re. So hat er sich auch in ei-
nem Schreiben an den 8ecrerarium des Oenersis vom Orden,
Le/«ck sub cizro den 5. äpr. 1528. (Iahrb. ?. 26 ) des abgelegten Mön-
chen-ttsbirs halber dahin ungleich entschuldiget, daß wie er sonst nebst sei-
nen Mönchen die Korss csnonicks und andere Lersmonien des Ordens
aufs fleißigste halte, er nun aufBefehl des Herrn Marggraffen Georgen
in einem andern erbarn Priester-Kleid (cosLs non Ponre) einher gehe, da
doch das p. 84. in copiz vorhandene Fürstliche Schreiben ein mehrers nicht
in sich halt, als daß, «weilen Mt und Mönche in der Bauren Aufruhr, ih-
„rer Sicherheit halben, die Kutten mit Wissen und Willen der Herrschafft
«selbst abgelegt, dieselbe dem Speyerischen Abschied gemäß, bis aufweitern
Bescheid, keine Aenderung dißfalls fürnehmen sollen. Deme mag nun seyn,
wie ihm wolle, der Bescheid 8°>> von dieser ganzen Handlung (welche aus
vollständigen ^Len-Vorrath beschrieben zu werden wohl mericirte) war
dieser:
Aufs das, wie dem Durchleuchten Hochgebohrnen Fürsten
und Herrn, Herrn Marggraffen zu Branden-
burg rc. meines gnädigen Herrn, gestern von meinen
Herren den leisten, Sristten und andern Clöstern,und
dann von etlichen pfarrherrn, Predigern und andern
darzu verordnten uff die überschickten den H.
Christlichen Glauben betreffend, so jetzt in Irrung gezo-
gen werden, zween Narhfchläg überantwortet worden
seyn, und uff Sr. Fürstl. Gnad. Umbfrag gemeiner Ver-
sammlung durch den mehrern Theil für gut angesehen ist,
daß Sein Fürstl. Gnad. solch beede Narhschläge zu Sr.
Gnad. Händen nehmen, und dieweil dieselben einander
etwas wiederwärtig erfunden werden, solche beede
Nachschlag weiter mit gelährten und sonst verständigen
O PPL
denen eine andere, eben so gut Päbstische Schrifft mit diesem Tirul aus-
gangen:
Die und Berüerung derselben, so die ?r-e/-rten, Aebte,
Srissr und Clöfler haben eingelegt in Lutherischen Sa-
chen, am Tag des Gesprächs vor dem Durchleuchtig-
sten Hochgebohrnen Fürsten und Herrn, Herrn
Marggraffen zu Brandenburg
Davon wir aber auch eine sehr wichtige kekur-uion in ki 8ec> haben, wenig-
stens laßt sichs mit solch seiner obigen eonkslsion nicht wohl reimen, daß er
nachhero ^nnc> 1527. (bestehe das Jahr-Buch -/e /sr/. ) an
/abEem Noppen, 8 u ccencorem zu Würzburg, und Pfarrern zu Ammern-
dorff schreibt: „Er solle diese seine Pfarr aufs ehiste für sich selbst beziehen,
„oder aber solche zwischen hie (das vsrum war am Verkündigung
„und Ostern uffs längst mit einem andern redlichen, erbarn, christlichen
und keinem Lutherischen Priester versehen re. So hat er sich auch in ei-
nem Schreiben an den 8ecrerarium des Oenersis vom Orden,
Le/«ck sub cizro den 5. äpr. 1528. (Iahrb. ?. 26 ) des abgelegten Mön-
chen-ttsbirs halber dahin ungleich entschuldiget, daß wie er sonst nebst sei-
nen Mönchen die Korss csnonicks und andere Lersmonien des Ordens
aufs fleißigste halte, er nun aufBefehl des Herrn Marggraffen Georgen
in einem andern erbarn Priester-Kleid (cosLs non Ponre) einher gehe, da
doch das p. 84. in copiz vorhandene Fürstliche Schreiben ein mehrers nicht
in sich halt, als daß, «weilen Mt und Mönche in der Bauren Aufruhr, ih-
„rer Sicherheit halben, die Kutten mit Wissen und Willen der Herrschafft
«selbst abgelegt, dieselbe dem Speyerischen Abschied gemäß, bis aufweitern
Bescheid, keine Aenderung dißfalls fürnehmen sollen. Deme mag nun seyn,
wie ihm wolle, der Bescheid 8°>> von dieser ganzen Handlung (welche aus
vollständigen ^Len-Vorrath beschrieben zu werden wohl mericirte) war
dieser:
Aufs das, wie dem Durchleuchten Hochgebohrnen Fürsten
und Herrn, Herrn Marggraffen zu Branden-
burg rc. meines gnädigen Herrn, gestern von meinen
Herren den leisten, Sristten und andern Clöstern,und
dann von etlichen pfarrherrn, Predigern und andern
darzu verordnten uff die überschickten den H.
Christlichen Glauben betreffend, so jetzt in Irrung gezo-
gen werden, zween Narhfchläg überantwortet worden
seyn, und uff Sr. Fürstl. Gnad. Umbfrag gemeiner Ver-
sammlung durch den mehrern Theil für gut angesehen ist,
daß Sein Fürstl. Gnad. solch beede Narhschläge zu Sr.
Gnad. Händen nehmen, und dieweil dieselben einander
etwas wiederwärtig erfunden werden, solche beede
Nachschlag weiter mit gelährten und sonst verständigen
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