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Österreich / Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale [Editor]
Jahrbuch der K.K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale — 1.1856

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I. Abtheilung: Amtliche Mittheilungen
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Vortrag gehalten am 10. Jänner 1853 bei der Eröffnung der Sitzungen der kaiserl. königl. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale
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https://doi.org/10.11588/diglit.45220#0062
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52

Vortrag.

Bezüglich des Aufwandes für grössere Herstellungen müsste, in so weit sie nicht einem
anderen Fonde zur Last fallen, hierfür die besondere Allerhöchste Genehmigung erlangt werden.
Ausgerüstet mit so umfassenden Hilfsmitteln schreiten wir, meine Herren, vertrauensvoll an
das Werk, dessen Ausführung uns übertragen ist. Und so wie unser Unternehmen auf der
Grundlage der Wissenschaft ruht, die Pflege der durch die Liebe zum Vaterlande getragenen
Kunst bezweckt, und hierzu sich der durch die Verwaltung gebotenen Mittel bedient, dürfen
wir unter dem erhabenen Schutze Sr. kaiserlich - königlichen Apostolischen Majestät, unsers
allergnädigsten, jedes patriotische Streben fördernden Monarchen, und unter der unmittelbaren
Ägide Sr. Excellenz des Herrn Ministers Kitter v. Baumgartner, welcher nicht nur an der
Spitze mehrerer ausgedehnten Zweige der Staatsverwaltung steht, sondern auch als frei-
erwählter Präsident der ersten wissenschaftlichen Corporation des Reiches die höchste akade-
mische Würde trägt, mit Zuversicht dem fröhlichen Gedeihen unseres Wirkens entgegensehen.
Die Central-Commission ist nur die Spitze des Baues, dessen Fundamente in der Theilnahme
aller Fachgenossen und Kunstfreunde beruhen, ihr Element ist daher die Öffentlichkeit, was
sie verhandelt und beschliesst, fällt der allgemeinen Kunde und Beurtheilung anheim. Vor
Allem wird sie sich damit zu beschäftigen haben, ihren eigenen Wirkungskreis fest abzugrän-
zen; denn sind auch hierfür die Grundzüge .gegeben, so steht es ihr doch zu, ihre Geschäfts-
ordnung innerhalb derselben zu vervollständigen, oder wenn sie es für angemessen erachtet,
über dieselben hinaus ein weiteres Feld der Thätigkeit zu betreten und diessfalls ihre Anträge
an das Ministerium zu stellen. Eine zweite Aufgabe liegt in der Festsetzung der Instruction
für die Conservatoren, deren Formulirung nothwendig der Wahl der Conservatoren voraus-
gehen muss. Endlich wird sich in formeller Beziehung das weitere Bedürfniss herausstellen,
eine Anweisung für die Baudirectionen und deren technische Organe, in welcher Weise ihre
Mitwirkung für die Zwecke der Central-Commission wünschenswerth erscheint, zu entwerfen
und dem Ministerium vorzulegen. Doch hierüber so wie über die weitere Kegulirung der Thä-
tigkeit der Central-Commission haben Sie, meine Herren, den endgiltigen Beschluss zu fassen;
mir erübrigt nur noch, wie ich schliesslich ausspreche, die Verhandlungen der Central-
Commission für eröffnet zu erklären.
 
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