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Kunsthistorische Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses <Wien> [Hrsg.]
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses (ab 1919 Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien) — 2.1884

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II. Theil: Quellen zur Geschichte der kaiserlichen Haussammlungen und der Kunstbestrebungen des Allerdurchlauchtigsten Erzhauses
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Vorbemerkung
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Schoenherr, David: Urkunden und Regesten aus dem k. k. Statthalterei-Archiv in Innsbruck, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.5610#0408
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K. k. Statthalterei-Archiv in Innsbruck.

CXXIV

1722 i527 Juli i5, Wien.
König Ferdinand bestätigt den Empfang des alten

er^her^oglichen Siegels und Secrets, welche die Regie-
rung nach Empfang des königlichen Siegels und Secrets
ihm zugesendet.

Geschäft von Hof 1527, f. 205, 206.

1723 J527 Juli 2g, Innsbruck.
Statthalter und Kammer empfehlen Alex Endorfer,

Büchsenmeister %u Hölting, den Herren Schürf und
Teubler ^ur Berücksichtigung seiner Bitte, da er so be-
reitwillig und ohne Provision oder Dienstgeld nach
Ungarn gebogen sei.

Missiven an Hof l52y, f. 175.

1724 '527 Juli 30, Innsbruck.

Die Kammerfertigt die nachgenannten Personen ^um
Zuge nach Ungarn ab und Tmahlt dem Wentel Leiminger
in Abschlag seines Wart- und Dienstgeldes, auch an
Giesserlohn 20 Gulden, zu Zehrung 6 Gulden; dem Jörg
Reuter, genannt Seelos, in Abschlag seines Soldes und
Dienstgeldes 20 Gulden, %u Zehrung 6 Gulden; dem
Alex Endorfer an seinem Guthaben 20 Gulden, zu Zeh-
rung 6 Gulden; dem Vestl, Maler, genannt Hinterhof er,
6 Gulden.

Missiven an Hof 1S27, f. 176, 177.

1725 i52y August 25.

Die Regierung befiehlt dem Zeughausverwalter,
monatlich das nothwendige Blech an den Plattner Hans
Maystetter 7[u verabfolgen, damit derselbe alle vier
Wochen sechs Knechtharnische verfertigen könne, die
ihm jedesmal von der Kammer befahlt werden sollen.

Entbieten und lief eich 1527, f. 533.

1726 1527 September 14, Ofen.

König Ferdinand fordert die Regierung ^u Inns-
bruck auf, ihm in Betreff der Münze ^u Hall, welche
durch den kranken Mün^meister nicht wohl versehen
sei, ein Gutachten z;u erstatten.

Geschäft von Hof 1527, f. 303.

1727 i52j October 2p, Innsbruck.
Vicestatthalter und Kammerräthe antworten auf

das Schreiben Königs Ferdinand in Betreff des Leib-
harnisches und Kürisses, sie hätten auf erhaltenen
Befehl, dieselben sofort zu schicken, den Harnisch-
meister Hans Seusenhofer vorgerufen und ihm den
Befehl Seiner Majestät vorgehalten. Seusenhofer habe
sich mit dem Mangel an Knechten vnd seins sons
empfangen schaden entschuldigt, jedoch versichert, dass
die Stücke %um Theil bis aufs Vergolden und Poliren
fertig und bei dem Maler seien. Da aber weder der
Maler Silvester, noch sonst ein Vergolder im Lande sei,
so wolle er selbst die Vergoldung vornehmen, obwohl er
früher einmal dabei schwer erkrankt sei. In zwei Mo-
naten wolle er die Arbeit zm Stande bringen. Seusen-
hofer habe dies Alles in einer eigenen Schrift, die mit-
folge, ausführlich dargelegt. Sie hätten ihm nun
80 Ducaten durch den Kammermeister übergeben lassen
und weiters z/um Fussknechtharnisch die 4° Ducaten
auch zu geben verordnet. Ihnen falle die Versäumniss
nicht z.ur Last, der Harnisch Seiner Majestät wäre

auch längst verfertigt worden, wenn die Plattnergesellen
nicht ausgestanden wären oder hätten arbeiten wollen.

Or. Pap., A. VII. 171. — Copie, Missiven an Hof 1527,
f. 223, 224.

1728 1527 November iß, Stuhlweissenburg.

Mit Bezug auf eine Bittschrift des Büchsenmeisters
Alex Endorfer befiehlt König Ferdinand, demselben
ein Dienstgeld z/u bestimmen und zm verordnen. In
seiner Bittschrift macht Endorfer unter Anderem gel-
tend, dass er auf Seiner Majestät Verlangen den Zug
nach Ungarn mitgemacht, dass sein seliger Vater Erz-
herzog Sigmund und Kaiser Maximilian als Büchsen-
meister und Giesser bis an sein Ende gedient, dass er
selbst ohne Provision bei der Eroberung von Beutelstein,
in Hochburgund und an anderen Orten, jet^t aber bei
der Eroberung der Krone Ungarns und dem Zuge
wider den Wayda (Woiwode Zapolya) sich bethätigt
habe. Er sei verheiratet und mit vielen kleinen Kindern
gesegnet und ein Büchsengiesser so gut wie Wentel
Leiminger und Jörg Seelos. Der oberste Feld^eugmeister
Michael Ott könne dies Alles bestätigen.

Ein unter gleichem Datum ausgestelltes Decret König: Fer-
dinands bestellt Alex Endorfer \um Büchsenmeister und Giesser mit
einer jährlichen Besoldung von 80 Gulden. — Geschäft von Hof
1527, f. 408, 40g. — Bekennenbuch i52g, f. 148.

1729 /527 November i5, Innsbruck.
Er^her^og Ferdinand überlässt die von Kaiser

Maximilian zum Theil auf dessen Kosten erbaute Hof-
schlossereiwerkstätte, Behausung und Garten in der
Vorstadt zu Innsbruck (jetzt Maria Theresien-Strasse)
gegen Entschädigung von 200 Gulden rheinisch dem
Jörg Grym und dessen Gattin Margaretha als Eigen-
thum.

Bekennenbuch 1527, f. i56, 157.

1730 1527 November 30, Schloss Gran.

König Ferdinand gibt der Regierung zm Innsbruck
seine Meinung in Betreff der Errichtung des Grabmals
für Kaiser Maximilian bekannt und beauftragt sie,
durch seinen Baumeister Jörg Köldrer nach seinen
dargelegten Intentionen und nach den gegossenen und
noch ^ giessenden Statuen eine Zeichnung des ganzen
Grabmals anfertigen, auch das Gewicht des grabs und
der dazu gehörigen Erzbilder feststellen zu lassen.

Edlen vnd lieben getreuen.
Wir sein aus der sondern lieb vnd naigung, die
weylendt vnser lieber herr vnd anherr kayser Maxi-
milian hochlöblicher gedechtnus zu vnser person in
seinem leben getragen hat, begirig, auch entlich ent-
slossen, die begrebnus, die sein mayestat in vnser
Newenstat aufzerichten furgenomen hat, gar an die
stat fertigen vnd beraiten ze lassen. Ist demnach vnser
befelh, das ir euch vnuerzogenlich erkundigt, wie vil
pildnus inhalt gedachter kay. mt. visierung zu Milen
gegossen vnd berait, vnd wie vil derselben noch zu
machen sein, vnd in was zeit sy berait werden mögen
vnd so sölhe verordente pild all an die stat fertig, was
swere die haben werden. Und nachdem wir versteen,
so solle gedachter kayser Maximilian in seinem leben
kain grab oder sarch, darinn sein leib ligen vnd die
obgemelte gegossen pilder darumb steen sollen, zu
machen verordnet haben, das sonder zweyfel aus keiner
andern vrsach vnderlassen, dann das seiner mt. die
 
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